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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Bei Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen gewährt <strong>der</strong>Assedic die Ihnen zustehenden Leistungen <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung. Die Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungwird <strong>in</strong> Frankreich als e<strong>in</strong>heitlichedegressive Geldleistung (allocation unique dégressive,AUD) bezeichnet.Wenn Sie <strong>Ihre</strong>n Anspruch auf Leistungen <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung ausgeschöpft habeno<strong>der</strong> die Voraussetzungen für den Bezug solcherLeistungen nicht erfüllen, können Sie nach e<strong>in</strong>erBedürftigkeitsprüfung gegebenenfalls Leistungen<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe (assistance chômage)erhalten.AnspruchsvoraussetzungenAr<strong>bei</strong>tslosenunterstützung wird unter folgendenVoraussetzungen gewährt:— <strong>Ihre</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit ist unfreiwilliger Natur.— Sie s<strong>in</strong>d ar<strong>bei</strong>tslos gemeldet und haben sich<strong>der</strong> vorgeschriebenen Kontrolle unterzogen.— Sie s<strong>in</strong>d aktiv auf Ar<strong>bei</strong>tsuche.— Sie s<strong>in</strong>d ar<strong>bei</strong>tsfähig.— Sie s<strong>in</strong>d unter 60 Jahre alt. Die Altersgrenzebeträgt 65 Jahre, wenn Sie mit 60 noch nichtdie für die Feststellung <strong>Ihre</strong>r Altersrenteerfor<strong>der</strong>liche M<strong>in</strong>destversicherungsdauernachweisen können.— Sie waren <strong>in</strong> den letzten acht Monatenm<strong>in</strong>destens vier Monate Mitglied <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung.Die anrechnungsfähigeVersicherungszeit beträgt für Personen unter50 zwei Jahre und für Personen über 50 dreiJahre. Je länger Sie <strong>in</strong> diesem Zeitraumversichert waren, desto länger können SieAr<strong>bei</strong>tslosengeld beziehen. In <strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong>zurückgelegte Beschäftigungszeitenwerden <strong>bei</strong> Vorlage des Formulars E301 berücksichtigt. Dieses erhalten Sie vomTräger <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung <strong>in</strong> demLand, <strong>in</strong> dem Sie zuletzt beschäftigt waren.Dauer des Bezugs und Höhe <strong>der</strong>LeistungenDie Dauer des Bezugs von Ar<strong>bei</strong>tslosengeld hängtvon <strong>der</strong> Vorversicherungszeit und dem Alter <strong>der</strong>ar<strong>bei</strong>tslosen Person ab.Im Regelfall haben Personen über 50 längerAnspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld als Personen unter50. Die M<strong>in</strong>destdauer beträgt vier Monate. Dazumüssen Sie <strong>in</strong> den letzten acht Monaten vierVersicherungsmonate zurückgelegt haben (o<strong>der</strong>676 Stunden beschäftigt gewesen se<strong>in</strong>). DieLeistung kann maximal 60 Monate gezahltwerden. Dies trifft auf Personen über 55 zu, die<strong>in</strong> den letzten drei Jahren mehr als 27 Monate langversichert (o<strong>der</strong> 4 563 Stunden beschäftigt) waren.Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung wird während e<strong>in</strong>esersten Zeitraumes zum vollen Satz, daran anschließendzu e<strong>in</strong>em degressiven Satz gewährt.Der erste Zeitraum des Bezugs macht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regele<strong>in</strong> Drittel bis die Hälfte des gesamten Zeitraumesaus.Der volle Tagessatz <strong>der</strong> Leistung entspricht e<strong>in</strong>embestimmten prozentualen Anteil <strong>Ihre</strong>s letzten <strong>bei</strong>tragspflichtigenBruttotagesentgeltes. Dieser Prozentsatzkann zwischen 57,4 % (<strong>bei</strong> vergleichsweisehohem Entgelt) und 75 % (<strong>bei</strong>vergleichsweise niedrigem Entgelt) liegen. NachAblauf des ersten Bezugszeitraumes verr<strong>in</strong>gertsich <strong>der</strong> volle Leistungssatz alle vier Monate ume<strong>in</strong>en bestimmten Prozentsatz (<strong>in</strong> den meistenFällen um 15 %); er darf jedoch nicht unter e<strong>in</strong>staatlich festgelegtes Existenzm<strong>in</strong>imum fallen.Weitere Auskünfte erteilt Ihr Assedic.Teilar<strong>bei</strong>tslosigkeitSie können Ausgleichszahlungen erhalten, wennIhr Ar<strong>bei</strong>tgeber se<strong>in</strong>e betrieblichen Aktivitätenwegen Absatzschwierigkeiten, Lieferproblemen,Schadenfällen o<strong>der</strong> schlechten Wetters reduzierto<strong>der</strong> zeitweilig e<strong>in</strong>stellt.Als Ar<strong>bei</strong>tnehmer im Baugewerbe können Siebeson<strong>der</strong>e Ausgleichszahlungen erhalten, wennSie wegen schlechten Wetters auf den Baustellenvorübergehend ar<strong>bei</strong>tslos s<strong>in</strong>d. Diese Leistungzahlt Ihnen <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber. Ar<strong>bei</strong>tsuche im AuslandPersonen, die aus e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaatkommen, dort ar<strong>bei</strong>tslos waren und sich <strong>in</strong>Frankreich auf Ar<strong>bei</strong>tsuche begeben o<strong>der</strong>Personen, die <strong>in</strong> Frankreich ar<strong>bei</strong>tslos gewordens<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat e<strong>in</strong>eStelle suchen wollen, f<strong>in</strong>den die entsprechendenInformationen <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>schaftsvorschriften.9. ZusatzrentenNeben <strong>der</strong> Grundrentenversicherung (so genannte1. Ebene <strong>der</strong> 1. Säule) gibt es Zusatzrentenversicherungen(2. Ebene <strong>der</strong> 1. Säule), die für alle imallgeme<strong>in</strong>en System o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherungfür Landwirte erfassten Ar<strong>bei</strong>tnehmer obligatorischs<strong>in</strong>d. Für Ar<strong>bei</strong>tnehmer, die ke<strong>in</strong>e leitendenAngestellten s<strong>in</strong>d (Non-cadres), ist <strong>der</strong> DachverbandARRCO (Association de régime de retraitecomplémentaire) mit 90 Rentenversicherungsträgernzuständig. Diese Ar<strong>bei</strong>tnehmer entrichtenBeiträge für ihr gesamtes E<strong>in</strong>kommen bis zurdreifachen Bemessungsgrenze <strong>der</strong> Sozialversicherung.Die leitenden Angestellten (Cadres) führenebenfalls Beiträge an die ARRCO-Versicherungsträgerab, allerd<strong>in</strong>gs nur bis zur e<strong>in</strong>fachenBemessungsgrenze. Für den darüber h<strong>in</strong>ausgehendenAnteil ihres E<strong>in</strong>kommens müssen sie82 FRANKREICH

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