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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Präsidenten können Sie gleichfalls <strong>in</strong>nerhalb vonvier Wochen <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tsmarkt-Beschwerdeausschuss(Arbejdsmarkedets Ankenævn) anfechten(siehe Anschriftenverzeichnis unter Abschnitt 9).8. FamilienleistungenAllgeme<strong>in</strong>e Familienleistungen (børnefamilieydelse)werden für alle K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 18 Jahrengezahlt. Das K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld wird zu drei Sätzengewährt, für K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zu drei Jahren, für K<strong>in</strong><strong>der</strong>zwischen drei und sieben und für K<strong>in</strong><strong>der</strong> zwischensieben und 18 Jahren.In beson<strong>der</strong>en Fällen haben Sie unter UmständenAnspruch auf e<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> mehrere <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulagen.Gewöhnliche K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage (ord<strong>in</strong>ært børnetilskud)wird für K<strong>in</strong><strong>der</strong> von Alle<strong>in</strong>erziehenden undfür K<strong>in</strong><strong>der</strong>, <strong>der</strong>en <strong>bei</strong>de Elternteile Volksrente o<strong>der</strong>vorgezogene Rente beziehen, gezahlt. Die Altersgrenzeliegt <strong>bei</strong> 18 Jahren. Zusätzliche K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage(ekstra børnetilskud) wird an Alle<strong>in</strong>erziehendegezahlt, <strong>der</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong> e<strong>in</strong>e gewöhnlicheK<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage erhalten. Unabhängig von <strong>der</strong> Zahl<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> wird Ihnen nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige zusätzlicheK<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage gezahlt.Beson<strong>der</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage (særligt børnetilskud)wird <strong>in</strong> vielen Fällen gewährt, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>er <strong>der</strong>Unterhaltspflichtigen o<strong>der</strong> <strong>bei</strong>de nicht vorhandens<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> wenn e<strong>in</strong> Elternteil o<strong>der</strong> <strong>bei</strong>de ElternVolksrente o<strong>der</strong> vorgezogene Rente beziehen. Siekann neben <strong>der</strong> gewöhnlichen K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulagebezogen werden. Die Altersgrenze liegt <strong>bei</strong> 18Jahren. AnspruchsvoraussetzungenDer Anspruch sowohl auf Regelk<strong>in</strong><strong>der</strong>geld alsauch auf K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage hängt davon ab, dass dasK<strong>in</strong>d— se<strong>in</strong>en Wohnsitz <strong>in</strong> Dänemark hat;— nicht verheiratet ist;— nicht nach den Rechtsvorschriften über Sozialhilfeauswärts untergebracht ist o<strong>der</strong>ansonsten aus öffentlichen Mitteln unterhaltenwird.Ferner wird für den Anspruch auf Regelk<strong>in</strong><strong>der</strong>geldvorausgesetzt, dass die Person, die über dieelterliche Gewalt verfügt, <strong>in</strong> Dänemark unbeschränktsteuerpflichtig ist.Für den Anspruch auf K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage wirdaußerdem vorausgesetzt, dass das K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Elternteil, <strong>der</strong> über die elterliche Gewalt über dasK<strong>in</strong>d verfügt, die dänische Staatsangehörigkeitbesitzt o<strong>der</strong> im vorvergangenen Jahr – bzw. imZusammenhang mit dem Anspruch auf beson<strong>der</strong>eK<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage – <strong>in</strong> den letzten drei Jahren ständig<strong>in</strong> Dänemark gewohnt hat.Die Voraussetzungen h<strong>in</strong>sichtlich Steuerpflicht,Staatsangehörigkeit und Wohnort/Wohnsitz <strong>in</strong>Dänemark gelten nicht für die Fälle, <strong>in</strong> denendie geme<strong>in</strong>schaftlichen Rechtsvorschriften etwasGegenteiliges vorsehen.Wohnen <strong>Ihre</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat,während Sie als Ar<strong>bei</strong>tnehmer o<strong>der</strong> Selbständiger<strong>in</strong> Dänemark erwerbstätig s<strong>in</strong>d, habenSie Anspruch auf dänische Familienleistungen.Übt <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Elternteil e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit <strong>in</strong>dem Staat aus, <strong>in</strong> dem die K<strong>in</strong><strong>der</strong> wohnen, s<strong>in</strong>ddie Familienleistungen jedoch vorrangig vondiesem Staat zu gewähren. Wohnen die K<strong>in</strong><strong>der</strong>nicht <strong>in</strong> Dänemark, so erhalten Sie <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>rWohngeme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> Formular E 401 (Familienstandsbesche<strong>in</strong>igung).Dieses ist vom E<strong>in</strong>wohnermeldeamto<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er entsprechenden Behörde <strong>in</strong>dem Staat zu bestätigen, <strong>in</strong> dem die K<strong>in</strong><strong>der</strong>wohnen. Die Familienstandsbesche<strong>in</strong>igung aufFormular E 401 ist jährlich erneut auszufüllen. Inanspruchnahme vonFamilienleistungenRegelk<strong>in</strong><strong>der</strong>geld und K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage werden vierteljährlichim Voraus gezahlt, und zwar an dieMutter des K<strong>in</strong>des. Regelk<strong>in</strong><strong>der</strong>geld wird von <strong>der</strong>Zoll- und Steuerbehörde (Told- og Skattestyrelsen),K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage h<strong>in</strong>gegen von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>degezahlt.Regelk<strong>in</strong><strong>der</strong>geld und beson<strong>der</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulagebrauchen im Allgeme<strong>in</strong>en nicht eigens beantragtzu werden. Die zusätzliche K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage und diegewöhnliche K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage für K<strong>in</strong><strong>der</strong> von Alle<strong>in</strong>erziehendenwerden nur auf Antrag gezahlt, <strong>der</strong><strong>bei</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zu stellen ist. RechtsbehelfeFalls Sie mit e<strong>in</strong>er Entscheidung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong>Sachen Anspruch auf Regelk<strong>in</strong><strong>der</strong>geld o<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulagenicht e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, können Sie<strong>bei</strong> dem <strong>in</strong> jedem Staatsamtsbezirk vorhandenenSozialausschuss dagegen E<strong>in</strong>spruch erheben.Fragen zur Steuerpflichtvoraussetzung werdenjedoch von <strong>der</strong> regionalen Zoll- und Steuerbehörde(Told- og Skatteregion) des Wohnortes desLeistungsempfängers entschieden, und <strong>der</strong>en Entscheidungkann <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Zoll- und Steuerbehördeangefochten werden. Die Rechtsbehelfsfristbeträgt <strong>in</strong> <strong>bei</strong>den Fällen vier Wochen.34 DÄNEMARK

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