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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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RechtsbehelfeSiehe Abschnitt 2.7. AlterAnspruchsberechtigtePersonen im Alter von 67 Jahren und darüber, dieihren Wohnsitz zwischen ihrem 16. und 67.Lebensjahr m<strong>in</strong>destens 40 Jahre <strong>in</strong> Island hatten,haben Anspruch auf Altersrente (ellilífeyrir).Als Wohnsitz gilt <strong>der</strong> ordnungsgemäße Wohnsitzim S<strong>in</strong>ne des e<strong>in</strong>schlägigen Gesetzes.RentenhöhePersonen, die ihren Wohnsitz zwischen ihrem 16.und 67. Lebensjahr m<strong>in</strong>destens 40 Jahre <strong>in</strong> Islandhatten, haben Anspruch auf volle Altersrente(40/40).Bei kürzerer Wohndauer verr<strong>in</strong>gert sich die Renteanteilig.Die Altersrente besteht aus e<strong>in</strong>er Grundrente(grunnlífeyrir), e<strong>in</strong>er Zusatzrente (tekjutrygg<strong>in</strong>g)und e<strong>in</strong>er ergänzenden Zusatzrente (tekjutrygg<strong>in</strong>garauki).Die Höhe von Grundrente, Zusatzrenteund ergänzen<strong>der</strong> Zusatzrente richtet sich nachdem sonstigen E<strong>in</strong>kommen.GrundrenteDie Altersgrundrente wird, wenn das Jahrese<strong>in</strong>kommenvon E<strong>in</strong>zelpersonen e<strong>in</strong>en bestimmtenBetrag überschreitet, gekürzt, und zwar bis zudem Punkt, wo sie ganz entfällt. Sonstige Leistungen<strong>der</strong> Sozialen <strong>Sicherheit</strong>, E<strong>in</strong>kommen ausRentenkassen, Leistungen nach dem Sozialhilfegesetzund Wohngeld werden nicht auf dasE<strong>in</strong>kommen angerechnet.Für Seeleute gelten beson<strong>der</strong>e Bestimmungen.ZusatzrenteLiegt das jährliche E<strong>in</strong>kommen e<strong>in</strong>er Person alsEmpfänger e<strong>in</strong>er Altersrente unter e<strong>in</strong>em bestimmtenNiveau, so hat sie neben <strong>der</strong> GrundrenteAnspruch auf e<strong>in</strong>e ergänzende Zahlung. Liegt dasjährliche E<strong>in</strong>kommen h<strong>in</strong>gegen über e<strong>in</strong>em bestimmtenNiveau, so wird die Zusatzrente verr<strong>in</strong>gert.Für das geme<strong>in</strong>same E<strong>in</strong>kommen von Paarengelten beson<strong>der</strong>e Bestimmungen.Ergänzende ZusatzrenteVerfügt e<strong>in</strong> Rentenempfänger neben se<strong>in</strong>er Renteüber ke<strong>in</strong> weiteres o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> sehr ger<strong>in</strong>gesE<strong>in</strong>kommen, so hat er Anspruch auf e<strong>in</strong>e ergänzendeZusatzrente.K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulageÜber die Gewährung e<strong>in</strong>er Zulage für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>von Empfängern e<strong>in</strong>er Altersrente entscheidet dasLeitungsgremium <strong>der</strong> Sozialversicherung.AnträgeAnträge auf Altersrente s<strong>in</strong>d mit Hilfe e<strong>in</strong>esStandardformulars an die Rentenabteilung <strong>der</strong>SSI <strong>in</strong> Reykjavík o<strong>der</strong> ihre Außenstellen zu richten.ZahlungsmodalitätenDie Zahlungen erfolgen im Voraus jeweils zumMonatsersten.BeiträgeSiehe Abschnitt 5.RechtsbehelfeSiehe Abschnitt 2.8. Leistungen im Todesfall undRenten für K<strong>in</strong><strong>der</strong>Leistungen im TodesfallPersonen unter 67 Jahren mit Wohnsitz <strong>in</strong> Islandkann nach dem Tod des Ehegatten e<strong>in</strong> halbes Jahrlang e<strong>in</strong>e Zulage (dánarbætur) gewährt werden.Wenn <strong>der</strong> Leistungsempfänger e<strong>in</strong> unterhaltspflichtigesK<strong>in</strong>d unter 18 Jahren hat o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>ebeson<strong>der</strong>e Umstände vorliegen, kann die Zulageauch für längere Zeit gewährt werden.Renten für K<strong>in</strong><strong>der</strong>Für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 18 Jahren, <strong>der</strong>en Mutter o<strong>der</strong>Vater gestorben o<strong>der</strong> Empfänger e<strong>in</strong>er Invalidenrenteist, wird e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong>rente (barnalífeyrir)gewährt, wenn das K<strong>in</strong>d selbst o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Elternteildie letzten drei Jahre vor <strong>der</strong> Antragstellung se<strong>in</strong>enWohnsitz <strong>in</strong> Island hatte. S<strong>in</strong>d <strong>bei</strong>de Elternteilegestorben o<strong>der</strong> Empfänger von Invalidenrenten,verdoppelt sich die K<strong>in</strong><strong>der</strong>rente.AnträgeAnträge s<strong>in</strong>d mit Hilfe e<strong>in</strong>es Standardformulars andie SSI <strong>in</strong> Reykjavík o<strong>der</strong> ihre Außenstellen zurichten.ZahlungsmodalitätenDie Zahlungen erfolgen im Voraus jeweils zumMonatsersten.Die Renten für K<strong>in</strong><strong>der</strong> werden dem verantwortlichenElternteil bzw. dem Vormund des K<strong>in</strong>desausbezahlt.204 ISLAND

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