13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beschwerden über an<strong>der</strong>e die Gesundheits- undKrankheitsfürsorge und die damit zusammenhängendeBehandlung betreffende Angelegenheitenkann <strong>der</strong> Patient an den verantwortlichen Leiterdes Gesundheitszentrums o<strong>der</strong> des Krankenhauseso<strong>der</strong> aber an die für die Aufsicht über dieGesundheits- und Krankenfürsorge zuständigeBehörde richten.B. KRANKENVERSICHERUNGAlle <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland wohnenden Personen s<strong>in</strong>d imKrankenversicherungssystem erfasst. Die Krankenversicherungdeckt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hauptsache die Sachleistungendes privaten Bereichs, ambulante Versorgungund krankheitsbed<strong>in</strong>gte Fahrtkosten sowieGeldleistungen aufgrund von Krankheit, Mutterschaftund Vaterschaft ab.Gebühren für Ärzte und ärztlichesHilfspersonal, Untersuchung undBehandlungDie Krankenversicherung erstattet e<strong>in</strong>en Anteil anden Gebühren für den praktischen Arzt und dieKosten für die Behandlung durch ärztliches Hilfspersonalund Physiotherapeuten; dar<strong>in</strong> <strong>in</strong>begriffens<strong>in</strong>d auch Beratungen <strong>bei</strong> Psychologen undLaboruntersuchungen sowie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ambulantenAbteilung verabreichte Nierendialysen.Die Erstattung von Arztgebühren sowie von Kostenfür ärztliche Untersuchung und Behandlungrichtet sich nach e<strong>in</strong>er amtlichen Tabelle <strong>der</strong>Gebührensätze. Bei den Sätzen wird <strong>der</strong> Gebührenanteilausgewiesen, den die Sozialversicherungsanstaltals Erstattungsgrundlage akzeptiert.Bei Arztgebühren werden 60 % des amtlichenGebührensatzes erstattet. Untersuchungs- undBehandlungskosten, die über die Selbstbeteiligungdes Patienten [Jahr 2000: 11,77 EUR (70 FIM)]h<strong>in</strong>ausgehen, werden bis zu 75 % des amtlichenSatzes je Verschreibung erstattet.Zahnbehandlungskosten werden im Jahr 1946 unddanach geborenen Personen erstattet (ab1.4.2001). Zahnarzthonorare, vom Zahnarzt verschriebeneUntersuchungen sowie Aufwendungenfür Arzneimittel und Fahrten werden nachdenselben Grundsätzen erstattet, die <strong>bei</strong> an<strong>der</strong>er,von e<strong>in</strong>em praktischen Arzt verschriebener o<strong>der</strong>durchgeführter Behandlung gelten. Erstattetwerden für zahnheilkundliche Untersuchung undVorsorgebehandlung 70 %, <strong>bei</strong> sonstiger Behandlung60 % des amtlichen Satzes. Personengruppenhöheren Alters erhalten Kosten für zahnheilkundlicheVerrichtungen nur dann erstattet, wenn diesefür die Behandlung e<strong>in</strong>er <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Erkrankungunbed<strong>in</strong>gt erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d.Arzneimittel, Salbenausgangspräparateund kl<strong>in</strong>ische NährzubereitungenDie Krankenversicherung erstattet alle von e<strong>in</strong>emArzt für die Behandlung e<strong>in</strong>er Krankheit verordnetenArzneimittel teilweise o<strong>der</strong> voll. Die Erstattungfür Arzneimittel ist <strong>in</strong> drei Gruppen unterteilt,wo<strong>bei</strong> jeweils e<strong>in</strong>e Selbstbeteiligungspauschaleanfällt. Der Erstattungsbetrag wird auf <strong>der</strong>Grundlage des e<strong>in</strong>zelnen Ankaufs nach Erstattungsgruppegetrennt berechnet.Ferner werden die Kosten für kl<strong>in</strong>ische Nährzubereitungeno<strong>der</strong> ähnliche Produkte erstattet, die <strong>in</strong><strong>der</strong> Behandlung bestimmter schwerer ErkrankungenVerwendung f<strong>in</strong>den, wie die Kosten für zurBehandlung hartnäckiger Hautkrankheiten verwendeteSalbenwirkstoffe. Bei ärztlich verordnetenArzneimitteln beläuft sich <strong>der</strong> erstattungsfähigeGrundbetrag auf 50 % des die Selbstbeteiligungdes Patienten [Jahr 2000: 8,41 EUR (50 FIM)]übersteigenden Betrages je Kauf. Bei e<strong>in</strong>zelnenschweren und langwierigen Krankheiten werden75 % o<strong>der</strong> 100 % des Gesamtbetrages nachAbzug <strong>der</strong> Selbstbeteiligung [Jahr 2000: 4,20EUR (25 FIM)] gewährt.Die vom Versicherten aufzubr<strong>in</strong>genden Sachleistungskostens<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong>en jährlichen Höchstbetrag[Jahr 2000: 558,7 EUR (3 319,91 FIM)]begrenzt. Der über dieser Grenze liegende Anteilwird voll erstattet. FahrtkostenentschädigungErstattet wird <strong>der</strong> über die Selbstbeteiligung [Jahr2000: 7,57 EUR (45 FIM)] h<strong>in</strong>ausgehende Betragje e<strong>in</strong>fache Fahrt. Da<strong>bei</strong> kann es sich um e<strong>in</strong>eFahrt zum Arzt o<strong>der</strong> um e<strong>in</strong>e Fahrt des Arztes zue<strong>in</strong>em Hausbesuch handeln. Übersteigen dieFahrtkosten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kalen<strong>der</strong>jahr den sogenanntenjährlichen Selbstbehalt [Jahr 2000: 151,37EUR (900 FIM)], wird <strong>der</strong> darüber liegende Teilvoll erstattet. KrankengeldAr<strong>bei</strong>tnehmer und Selbstständige im Alter von 16bis 64 Jahren haben Anspruch auf Krankengeld.Der Krankengeldanspruch setzt e<strong>in</strong>, nachdem dieKrankheit neun Ar<strong>bei</strong>tstage über den Tag <strong>der</strong>Erkrankung h<strong>in</strong>aus gedauert hat. Krankengeldwird für höchstens 300 Ar<strong>bei</strong>tstage gezahlt.Das Krankengeld richtet sich im Allgeme<strong>in</strong>ennach dem angegebenen und besche<strong>in</strong>igten Ar<strong>bei</strong>tse<strong>in</strong>kommen<strong>der</strong> versicherten Person o<strong>der</strong>nach <strong>der</strong>en Ar<strong>bei</strong>tse<strong>in</strong>kommen während e<strong>in</strong>esSechsmonatszeitraumes. Bei nicht vorhandenemAr<strong>bei</strong>tse<strong>in</strong>kommen kann dem Versicherten e<strong>in</strong>bedürftigkeitsabhängiges Tagegeld [Jahr 2000:höchstens 10,09 EUR (60 FIM) pro Tag] gezahltwerden, wenn er seit 60 Tagen ar<strong>bei</strong>tsunfähig ist.Bei <strong>der</strong> Prüfung auf Bedürftigkeit werden an<strong>der</strong>eFINNLAND163

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!