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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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— Freiwillige Zusatzrentenversicherung: Siekönnen außerdem e<strong>in</strong>er freiwilligen Zusatzrentenversicherungmit sieben frei wählbarenBeitragsklassen <strong>bei</strong>treten.— Im Falle <strong>Ihre</strong>s Todes hat Ihr überleben<strong>der</strong>Ehegatte Anspruch auf e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrentezu den gleichen Bed<strong>in</strong>gungen wie imallgeme<strong>in</strong>en System. Versicherung für HandwerkerDie Rentenversicherung für Handwerker gewährtfolgende Leistungen:— Altersrente: Hierfür gelten die gleichen Regelungenwie für Selbständige <strong>in</strong> Handel undIndustrie;— Obligatorische Zusatzrentenversicherung:Handwerker müssen e<strong>in</strong>er Zusatzrentenversicherung<strong>bei</strong>treten. Die Leistung wirdgewährt, sobald Sie das Ruhestandsaltererreichen, <strong>Ihre</strong> Erwerbstätigkeit als Handwerkerbeenden und e<strong>in</strong>e Grundrentebeziehen;— H<strong>in</strong>terbliebenenrente: Der Ehegatte e<strong>in</strong>esverstorbenen Versicherten hat ab dem 55.Lebensjahr Anspruch auf e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente.Sie beträgt 54 % <strong>der</strong> Grundrente,die <strong>der</strong> Versicherte erhalten hätte. DemH<strong>in</strong>terbliebenen wird außerdem e<strong>in</strong>e Renteaus <strong>der</strong> Zusatzrentenversicherung gewährt;— Invalidenrente und Berufsunfähigkeitsrente(pension d’<strong>in</strong>validité professionnelle): BeiVoll<strong>in</strong>validität haben versicherte HandwerkerAnspruch auf e<strong>in</strong>e Invalidenrente/Berufsunfähigkeitsrente.Deren Höhe entspricht 50 %des durchschnittlichen E<strong>in</strong>kommens desVorjahres, höchstens jedoch bis zur Bemessungsgrenze<strong>der</strong> Sozialversicherung (e<strong>in</strong> bestimmterM<strong>in</strong>destbetrag darf allerd<strong>in</strong>gs nichtunterschritten werden). Bei Vollendung des60. Lebensjahres wird die Invalidenrente/Berufsunfähigkeitsrente <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Altersrenteumgewandelt. Die versicherte Person kannauch e<strong>in</strong>e auf höchstens drei Jahre befristeteRente wegen vorübergehen<strong>der</strong> Berufsunfähigkeit(pension temporaire d’<strong>in</strong>validité professionnelle)erhalten;— Sterbegeld: Im Falle <strong>Ihre</strong>s Todes wird <strong>Ihre</strong>nUnterhaltsberechtigten e<strong>in</strong> Sterbegeldgezahlt.Freie BerufeWenn Sie e<strong>in</strong>en freien Beruf ausüben, haben Sie <strong>in</strong><strong>der</strong> Regel Anspruch auf folgende Leistungen:— Altersrente: Ab dem 65. Lebensjahr (<strong>bei</strong>Erwerbsunfähigkeit ab dem 60. Lebensjahr)haben Sie Anspruch auf e<strong>in</strong>e Grund- und e<strong>in</strong>eZusatzrente;— Zuschlag o<strong>der</strong> Rente für Ehegatten: Wenn IhrEhegatte das Ruhestandsalter erreicht, kann<strong>Ihre</strong> eigene Rente um e<strong>in</strong>en pauschalenEhegattenzuschlag aufgestockt werden. ImFalle <strong>Ihre</strong>s Todes erhält Ihr überleben<strong>der</strong>Ehegatte e<strong>in</strong>e Leistung <strong>in</strong> Höhe von 50 %<strong>der</strong> Leistung, die Sie bezogen haben o<strong>der</strong> mit65 bezogen hätten;— Invaliditäts- und H<strong>in</strong>terbliebenenversorgung:Diese Versicherung wird nicht von allenberufsständischen Abteilungen (sections)angeboten. Erkundigen Sie sich am besten<strong>bei</strong> <strong>der</strong> für Sie zuständigen Abteilung nach<strong>Ihre</strong>n etwaigen Ansprüchen.4. Weitere AuskünfteDie Bezeichnungen <strong>der</strong> für die e<strong>in</strong>zelnen Bereiche<strong>der</strong> Sozialversicherung zuständigen Träger s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>dem entsprechenden Abschnitt aufgeführt. DieseStellen erteilen Ihnen <strong>bei</strong> Bedarf weitereAuskünfte. Die Anschriften <strong>der</strong> örtlichen Nie<strong>der</strong>lassungenf<strong>in</strong>den Sie im Telefonbuch <strong>Ihre</strong>sWohnortes.86 FRANKREICH

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