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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Wenn Sie zum ersten Mal Ar<strong>bei</strong>tslosengel<strong>der</strong>halten, müssen Sie darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> denletzten zwei Jahren vor Inanspruchnahme <strong>der</strong>Leistung m<strong>in</strong>destens 80 Ar<strong>bei</strong>tstage pro Jahrzurückgelegt haben. Falls erfor<strong>der</strong>lich, werdenBeschäftigungszeiten, die Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>EU-Mitgliedstaat zurückgelegt haben, berücksichtigt,wenn Sie den Vordruck E 301 e<strong>in</strong>reichen, denIhnen die Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung des Landesausstellt, <strong>in</strong> dem Sie zuletzt beschäftigt waren.LeistungshöheDas Ar<strong>bei</strong>tslosengeld besteht aus e<strong>in</strong>em Grundbetragund Steigerungsbeträgen für die unterhaltsberechtigtenFamilienangehörigen. Die Grundleistungbeträgt 40 % <strong>Ihre</strong>s Verdienstes zur Zeit <strong>der</strong>Entlassung; was die Angestellten betrifft, s<strong>in</strong>d es50 % des Gehaltes, jedoch nicht weniger als 2 / 3des Lohnes e<strong>in</strong>es ungelernten Ar<strong>bei</strong>ters.Der Grundbetrag wird um 10 % für jeden unterhaltsberechtigtenFamilienangehörigen erhöht.LeistungsdauerDie Dauer <strong>der</strong> Zahlung von Ar<strong>bei</strong>tslosengeldhängt ab von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tstage, die Sie<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> voraufgegangenen 14 Monategeleistet haben.Bei m<strong>in</strong>destens 125 Ar<strong>bei</strong>tstagen beträgt die Leistungsdauerfünf Monate, <strong>bei</strong> m<strong>in</strong>destens 150Ar<strong>bei</strong>tstagen sechs Monate, <strong>bei</strong> m<strong>in</strong>destens 200Ar<strong>bei</strong>tstagen acht Monate, <strong>bei</strong> m<strong>in</strong>destens 220Ar<strong>bei</strong>tstagen zehn Monate und <strong>bei</strong> m<strong>in</strong>destens250 Ar<strong>bei</strong>tstagen 12 Monate.Das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld wird Ihnen für 25 Tage imMonat gewährt. Wenn die oben angeführte Leistungsdauerabgelaufen ist und Sie wie<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen wollen, müssen Sie vonneuem die vorgeschriebenen Ar<strong>bei</strong>tstage geleistethaben.Die Zahlung des Ar<strong>bei</strong>tslosengeldes wird e<strong>in</strong>gestellt,wenn Sie e<strong>in</strong>e Tätigkeit aufgenommenhaben o<strong>der</strong> vorübergehend ar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d.Der Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld erlischt mitdem Tod des Ar<strong>bei</strong>tslosen, <strong>bei</strong> Rentenbezug,ständiger Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit und <strong>in</strong> dem Fall, <strong>in</strong>dem sich <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslose nicht zur Verfügung desAr<strong>bei</strong>tsamtes hält.FormalitätenZum Bezug des Ar<strong>bei</strong>tslosengeldes müssen Siesich persönlich <strong>bei</strong> dem Ar<strong>bei</strong>tsamt <strong>Ihre</strong>sWohnortes gemeldet und <strong>in</strong>nerhalb von 60Tagen nach Auflösung des Ar<strong>bei</strong>tsverhältnissese<strong>in</strong>en Antrag gestellt haben.Ar<strong>bei</strong>tslosengeld wird nur dann gewährt, wenn dieVermittlungsstelle Ihnen ke<strong>in</strong>e geeignete Ar<strong>bei</strong>tvermitteln kann.Dem Antrag s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen <strong>bei</strong>zufügen:— Ihr Versicherungsbuch (das von IKA ausgestellteDATE o<strong>der</strong> sonstiges Versicherungsbuch);— Kündigung des Ar<strong>bei</strong>tsvertrages;— Erklärung, dass Sie ke<strong>in</strong>er Beschäftigungnachgehen und die Aufnahme e<strong>in</strong>er neuenTätigkeit dem Ar<strong>bei</strong>tsamt melden werden;— Gesundheitsbuch <strong>Ihre</strong>r unterhaltsberechtigtenFamilienangehörigen.Wenn Sie Ar<strong>bei</strong>tslosengeld beziehen undkrank werdenZur Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen für dieGewährung von Sachleistungen <strong>bei</strong> Krankheitwerden die Tage, an denen Sie Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen, von dem Träger, <strong>bei</strong> dem Sie krankenversicherts<strong>in</strong>d, den Ar<strong>bei</strong>tstagen gleichgestellt.Werden Sie <strong>in</strong> dem Zeitraum, <strong>in</strong> dem Sie Ar<strong>bei</strong>tslosengel<strong>der</strong>halten, <strong>in</strong>folge von Krankheit ar<strong>bei</strong>tsunfähig,können Sie weitere fünf Tage Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen, ohne dass Sie jedochgleichzeitig Anspruch auf Krankengeld haben.S<strong>in</strong>d Sie weiterh<strong>in</strong> krank, wird die Zahlung desAr<strong>bei</strong>tslosengeldes e<strong>in</strong>gestellt und Sie erhaltenKrankengeld, sofern Sie <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>m Krankenversicherungsträgeranspruchsberechtigt s<strong>in</strong>d. Wenn Sie aus e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat kommen, um <strong>in</strong>Griechenland e<strong>in</strong>e Beschäftigung zusuchenWenn Sie von e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-MitgliedstaatAr<strong>bei</strong>tslosengeld beziehen und die Genehmigungerhalten haben, sich zur Ar<strong>bei</strong>tsuche nach Griechenlandzu begeben, müssen Sie sich <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>rAnkunft <strong>in</strong> Griechenland <strong>in</strong>nerhalb von siebenTagen persönlich <strong>bei</strong>m zuständigen Ar<strong>bei</strong>tsamtmelden, wenn Sie weiterh<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen wollen. Zu diesem Zweck müssen Siesich vor <strong>Ihre</strong>r Abreise den Vordruck E 303ausstellen lassen und diesen dem Ar<strong>bei</strong>tsamtvorlegen. Wenn Sie sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat begeben, um dort e<strong>in</strong>eBeschäftigung zu suchenWenn Sie <strong>in</strong> Griechenland Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen, behalten Sie den Anspruch darauf,wenn Sie sich zwecks Ar<strong>bei</strong>tsuche <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e EU-<strong>Mitgliedstaaten</strong> begeben, sofern Sie vor <strong>Ihre</strong>rAbreise m<strong>in</strong>destens vier Wochen lang als Ar<strong>bei</strong>tsuchen<strong>der</strong><strong>in</strong> Griechenland gemeldet waren. IhrAnspruch auf das von Griechenland gezahlteAr<strong>bei</strong>tslosengeld bleibt höchstens drei Monatelang erhalten. Kehren Sie <strong>in</strong>nerhalb dieser dreiMonate nicht nach Griechenland zurück,verlieren Sie ihre Ansprüche.56 GRIECHENLAND

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