Tritt <strong>der</strong> Tod des versicherten Ehepartners<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> ersten sechs Monate <strong>der</strong> Ehe e<strong>in</strong>,hat die Witwe bzw. <strong>der</strong> Witwer ke<strong>in</strong>en Rentenanspruch.Die Witwe ist jedoch anspruchsberechtigt,wenn <strong>der</strong> Tod durch Unfall verursacht wurde,wenn e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d geboren o<strong>der</strong> durch die Heirat fürehelich erklärt wurde o<strong>der</strong> wenn sie schwangerist.Tritt <strong>der</strong> Tod des Ehepartners, <strong>der</strong> Rentner ist,<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> ersten 24 Monate <strong>der</strong> Ehe e<strong>in</strong>, hatdie Witwe bzw. <strong>der</strong> Witwer ke<strong>in</strong>en Rentenanspruch.LeistungshöheDie Rente, auf die die Witwe bzw. <strong>der</strong> WitwerAnspruch hat, beträgt 70 % <strong>der</strong> Altersrente, aufdie <strong>der</strong> verstorbene Ehepartner Anspruch gehabthätte (bzw. wenn er/sie e<strong>in</strong>e Rente bezogen hatte).Im Falle <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>verheiratung erlischt <strong>der</strong>Rentenanspruch.Die Waisenrente beträgt 20 % <strong>der</strong> Altersrente, aufdie <strong>der</strong> Verstorbene Anspruch gehabt hätte bzw.hatte. Vollwaisen erhalten e<strong>in</strong>e Rente <strong>in</strong> Höhe von60 %.Die H<strong>in</strong>terbliebenenrenten zusammen dürfennicht höher se<strong>in</strong> als die Rente, auf die <strong>der</strong>Verstorbene Anspruch gehabt hätte bzw. hatte.Bei Vollwaisen darf die Leistung höchstens 80 %dieser Rente ausmachen. Überschreitet dieSumme <strong>der</strong> Renten diesen Satz, wird die Rentejedes Berechtigten anteilig gekürzt.FormalitätenZur Gewährung <strong>der</strong> H<strong>in</strong>terbliebenenrente s<strong>in</strong>d mitAusnahme <strong>der</strong> Geburtsurkunde die gleichen Unterlagenwie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Altersrente erfor<strong>der</strong>lich (sieheAbschnitt 5). Außerdem s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Sterbeurkundeund e<strong>in</strong>e Urkunde (ausgestellt von <strong>der</strong> Stadt o<strong>der</strong><strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de) vorzulegen, aus <strong>der</strong> hervorgeht,wie sich die Familie des Verstorbenen zusammensetzt.Zur Erlangung e<strong>in</strong>er Rente ist e<strong>in</strong> Antrag <strong>bei</strong> <strong>der</strong>örtlichen IKA-Geschäftsstelle zu stellen. Wenn Sie<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat wohnen,können Sie den Antrag <strong>bei</strong> dem Rentenversicherungsträger<strong>Ihre</strong>s Wohnlandes e<strong>in</strong>reichen.SterbegeldIm Falle des Todes wird <strong>der</strong> Witwe/dem Witwero<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Person, die für die Bestattungskostenaufkommt, Sterbegeld <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>maligenPauschbetrages gewährt, <strong>der</strong> das Achtfache desReferenztagelohnes <strong>der</strong> obersten Versicherungsklassebeträgt.Sterbegeld wird für IKA-Stammversicherte, IKA-Rentner sowie Versicherte und Rentner sonstigerVersicherungsträger, die <strong>bei</strong> IKA krankenversichertwaren, gewährt.Im Falle des Todes von Familienangehörigen e<strong>in</strong>erdieser Personen wird ke<strong>in</strong> Sterbegeld gezahlt,außer, wenn sie e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrentebezogen hatten.Voraussetzung für die Gewährung von Sterbegeldist, dass <strong>der</strong> Versicherte m<strong>in</strong>destens 100 Ar<strong>bei</strong>tstagegeleistet hat, entwe<strong>der</strong> während des se<strong>in</strong>emTod voraufgegangenen Kalen<strong>der</strong>jahres o<strong>der</strong>während <strong>der</strong> letzten 15 Monate, wo<strong>bei</strong> allerd<strong>in</strong>gsdie Ar<strong>bei</strong>tstage <strong>der</strong> letzten drei Monate nichtangerechnet werden. Handelt es sich um e<strong>in</strong>enRentenempfänger, muss er krankenversichertgewesen se<strong>in</strong>.Für die Gewährung des Sterbegeldes an dieWitwe/den Witwer ist <strong>der</strong> zuständigen IKA-Geschäftsstelle<strong>der</strong> Versicherungs- und Beitragsausweis(DATE) o<strong>der</strong> das Rentenbuch sowie dasGesundheitsbuch des verstorbenen Ehepartnersund die standesamtliche Sterbeurkunde vorzulegen.Für die Auszahlung des Sterbegeldes istaußerdem die quittierte Rechnung des Bestattungsunternehmense<strong>in</strong>zureichen.7. Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitFür die Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung ist die Landesanstaltfür Ar<strong>bei</strong>t (OAED) zuständig, die denAr<strong>bei</strong>tslosen im Rahmen <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungfolgende Leistungen garantiert:— Ar<strong>bei</strong>tslosengeld;— Krankenversicherung.In <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung s<strong>in</strong>d automatischalle abhängig beschäftigten Personen erfasst, die<strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em Sozialversicherungsträger krankenversicherts<strong>in</strong>d.AnspruchsvoraussetzungenSie haben Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld, wennSie jede <strong>der</strong> nachstehenden Voraussetzungenerfüllen: Wenn— Sie ohne Ihr Verschulden entlassen wordens<strong>in</strong>d;— Sie ar<strong>bei</strong>tsfähig und -willig s<strong>in</strong>d;— Sie m<strong>in</strong>destens 16 Jahre alt s<strong>in</strong>d;— Sie sich persönlich <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tsamt angemeldethaben;— Sie für die Ar<strong>bei</strong>t zur Verfügung stehen;— Sie <strong>in</strong> den letzten 14 Monaten vor Beendigung<strong>Ihre</strong>s Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisses m<strong>in</strong>destens125 Tage <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungnachweisen können; die Ar<strong>bei</strong>tstage <strong>der</strong>letzten zwei Monate werden nicht dazugerechnet.GRIECHENLAND55
Wenn Sie zum ersten Mal Ar<strong>bei</strong>tslosengel<strong>der</strong>halten, müssen Sie darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> denletzten zwei Jahren vor Inanspruchnahme <strong>der</strong>Leistung m<strong>in</strong>destens 80 Ar<strong>bei</strong>tstage pro Jahrzurückgelegt haben. Falls erfor<strong>der</strong>lich, werdenBeschäftigungszeiten, die Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>EU-Mitgliedstaat zurückgelegt haben, berücksichtigt,wenn Sie den Vordruck E 301 e<strong>in</strong>reichen, denIhnen die Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung des Landesausstellt, <strong>in</strong> dem Sie zuletzt beschäftigt waren.LeistungshöheDas Ar<strong>bei</strong>tslosengeld besteht aus e<strong>in</strong>em Grundbetragund Steigerungsbeträgen für die unterhaltsberechtigtenFamilienangehörigen. Die Grundleistungbeträgt 40 % <strong>Ihre</strong>s Verdienstes zur Zeit <strong>der</strong>Entlassung; was die Angestellten betrifft, s<strong>in</strong>d es50 % des Gehaltes, jedoch nicht weniger als 2 / 3des Lohnes e<strong>in</strong>es ungelernten Ar<strong>bei</strong>ters.Der Grundbetrag wird um 10 % für jeden unterhaltsberechtigtenFamilienangehörigen erhöht.LeistungsdauerDie Dauer <strong>der</strong> Zahlung von Ar<strong>bei</strong>tslosengeldhängt ab von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tstage, die Sie<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> voraufgegangenen 14 Monategeleistet haben.Bei m<strong>in</strong>destens 125 Ar<strong>bei</strong>tstagen beträgt die Leistungsdauerfünf Monate, <strong>bei</strong> m<strong>in</strong>destens 150Ar<strong>bei</strong>tstagen sechs Monate, <strong>bei</strong> m<strong>in</strong>destens 200Ar<strong>bei</strong>tstagen acht Monate, <strong>bei</strong> m<strong>in</strong>destens 220Ar<strong>bei</strong>tstagen zehn Monate und <strong>bei</strong> m<strong>in</strong>destens250 Ar<strong>bei</strong>tstagen 12 Monate.Das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld wird Ihnen für 25 Tage imMonat gewährt. Wenn die oben angeführte Leistungsdauerabgelaufen ist und Sie wie<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen wollen, müssen Sie vonneuem die vorgeschriebenen Ar<strong>bei</strong>tstage geleistethaben.Die Zahlung des Ar<strong>bei</strong>tslosengeldes wird e<strong>in</strong>gestellt,wenn Sie e<strong>in</strong>e Tätigkeit aufgenommenhaben o<strong>der</strong> vorübergehend ar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d.Der Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld erlischt mitdem Tod des Ar<strong>bei</strong>tslosen, <strong>bei</strong> Rentenbezug,ständiger Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit und <strong>in</strong> dem Fall, <strong>in</strong>dem sich <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslose nicht zur Verfügung desAr<strong>bei</strong>tsamtes hält.FormalitätenZum Bezug des Ar<strong>bei</strong>tslosengeldes müssen Siesich persönlich <strong>bei</strong> dem Ar<strong>bei</strong>tsamt <strong>Ihre</strong>sWohnortes gemeldet und <strong>in</strong>nerhalb von 60Tagen nach Auflösung des Ar<strong>bei</strong>tsverhältnissese<strong>in</strong>en Antrag gestellt haben.Ar<strong>bei</strong>tslosengeld wird nur dann gewährt, wenn dieVermittlungsstelle Ihnen ke<strong>in</strong>e geeignete Ar<strong>bei</strong>tvermitteln kann.Dem Antrag s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen <strong>bei</strong>zufügen:— Ihr Versicherungsbuch (das von IKA ausgestellteDATE o<strong>der</strong> sonstiges Versicherungsbuch);— Kündigung des Ar<strong>bei</strong>tsvertrages;— Erklärung, dass Sie ke<strong>in</strong>er Beschäftigungnachgehen und die Aufnahme e<strong>in</strong>er neuenTätigkeit dem Ar<strong>bei</strong>tsamt melden werden;— Gesundheitsbuch <strong>Ihre</strong>r unterhaltsberechtigtenFamilienangehörigen.Wenn Sie Ar<strong>bei</strong>tslosengeld beziehen undkrank werdenZur Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen für dieGewährung von Sachleistungen <strong>bei</strong> Krankheitwerden die Tage, an denen Sie Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen, von dem Träger, <strong>bei</strong> dem Sie krankenversicherts<strong>in</strong>d, den Ar<strong>bei</strong>tstagen gleichgestellt.Werden Sie <strong>in</strong> dem Zeitraum, <strong>in</strong> dem Sie Ar<strong>bei</strong>tslosengel<strong>der</strong>halten, <strong>in</strong>folge von Krankheit ar<strong>bei</strong>tsunfähig,können Sie weitere fünf Tage Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen, ohne dass Sie jedochgleichzeitig Anspruch auf Krankengeld haben.S<strong>in</strong>d Sie weiterh<strong>in</strong> krank, wird die Zahlung desAr<strong>bei</strong>tslosengeldes e<strong>in</strong>gestellt und Sie erhaltenKrankengeld, sofern Sie <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>m Krankenversicherungsträgeranspruchsberechtigt s<strong>in</strong>d. Wenn Sie aus e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat kommen, um <strong>in</strong>Griechenland e<strong>in</strong>e Beschäftigung zusuchenWenn Sie von e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-MitgliedstaatAr<strong>bei</strong>tslosengeld beziehen und die Genehmigungerhalten haben, sich zur Ar<strong>bei</strong>tsuche nach Griechenlandzu begeben, müssen Sie sich <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>rAnkunft <strong>in</strong> Griechenland <strong>in</strong>nerhalb von siebenTagen persönlich <strong>bei</strong>m zuständigen Ar<strong>bei</strong>tsamtmelden, wenn Sie weiterh<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen wollen. Zu diesem Zweck müssen Siesich vor <strong>Ihre</strong>r Abreise den Vordruck E 303ausstellen lassen und diesen dem Ar<strong>bei</strong>tsamtvorlegen. Wenn Sie sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat begeben, um dort e<strong>in</strong>eBeschäftigung zu suchenWenn Sie <strong>in</strong> Griechenland Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbeziehen, behalten Sie den Anspruch darauf,wenn Sie sich zwecks Ar<strong>bei</strong>tsuche <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e EU-<strong>Mitgliedstaaten</strong> begeben, sofern Sie vor <strong>Ihre</strong>rAbreise m<strong>in</strong>destens vier Wochen lang als Ar<strong>bei</strong>tsuchen<strong>der</strong><strong>in</strong> Griechenland gemeldet waren. IhrAnspruch auf das von Griechenland gezahlteAr<strong>bei</strong>tslosengeld bleibt höchstens drei Monatelang erhalten. Kehren Sie <strong>in</strong>nerhalb dieser dreiMonate nicht nach Griechenland zurück,verlieren Sie ihre Ansprüche.56 GRIECHENLAND
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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jedem Elternteil, jedem Bruder und
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noch weitere 12 Monate lang und in
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LUXEMBURG1. EinleitungNach dem luxe
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wird das Krankengeld direkt durch d
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gehören unterschiedlichen Berufen
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schnitts des vor Eintritt der Inval
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Wenn diese Formalitäten erfüllt s
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Postanschrift Straße Telefon FaxCe
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Sachleistungen, auf die ein Anspruc
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Für Grundleistungen bei Arbeitslos
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Der Bezug der Altersrente kann ganz
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Grundrente der überlebenden Person
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5 KE-41-01-696-DE-CAMT FÜR AMTLICH