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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass Sie – wenn Sie dieGeldleistungen erhalten o<strong>der</strong> weiterh<strong>in</strong> erhaltenwollen – die als erfor<strong>der</strong>lich angesehenen Behandlungsmaßnahmenauch nach Zuerkennunge<strong>in</strong>er Rente nicht ohne triftige Gründe ablehnenkönnen. Zur Herabsetzung des Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgradesstellt INAIL von Amts wegen o<strong>der</strong>auf Antrag kostenlos Prothesen.Im Folgenden s<strong>in</strong>d die Leistungen aufgeführt, aufdie Erwerbstätige o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong>en Tod ihre H<strong>in</strong>terbliebenenAnspruch haben:— Leistung wegen zeitweiliger völliger Erwerbsunfähigkeit;— unmittelbare Rente wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit;— Übergangsrente wegen Silikose o<strong>der</strong>Asbestose;— H<strong>in</strong>terbliebenenrente und Sterbegeld;— Ergänzungsleistung zur unmittelbaren Rente;— Pflegegeld <strong>bei</strong> dauern<strong>der</strong> persönlicher Pflege;— spezielle monatlich zahlbare Dauerleistung;— Neujahrsgeld;— Hilfsmittel und Geräte;— Thermal-, Fango- und Luftkuraufenthalte;— Ausweis und Ehrenabzeichen;— ambulante Sachleistungen.Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungennäher erläutert.Dauerhafte ErwerbsunfähigkeitWer <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Berufsunfalls o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Berufskrankheiterwerbsunfähig geworden o<strong>der</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>erErwerbsfähigkeit e<strong>in</strong>geschränkt ist (die M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit muss zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>em bestimmtenProzentsatz entsprechen), erhält vomINAIL e<strong>in</strong>e monatliche Rente zum Ausgleich deserlittenen Schadens.In diesem Zusammenhang ist auf e<strong>in</strong>e bedeutendegesetzliche Neuerung h<strong>in</strong>zuweisen: Währendbisher nur Vermögensschäden ausgeglichenwurden, erhält <strong>der</strong> Erwerbstätige nun auch e<strong>in</strong>eEntschädigung für alle Arten von körperlichen undseelischen Schäden. Die Entschädigung für den sogenannten „biologischen Schaden“ wird daherheute vom INAIL <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>malzahlunggezahlt, wenn die Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung zwischen6 % und 15 % variiert; übersteigt sie 16 %, sowird e<strong>in</strong>e lebenslange Rente gezahlt. Die Entschädigungfür den Gesundheitsschaden soll dieEmpfänger dafür entschädigen, dass sie bestimmteTätigkeiten, mit denen sie ihrer PersönlichkeitAusdruck verleihen, nur noch e<strong>in</strong>geschränktausüben können (E<strong>in</strong>schränkungen des affektiven,<strong>soziale</strong>n, politischen, kulturellen, religiösenLebens usw.).Übersteigt <strong>der</strong> Gesundheitsschaden die 15%-Schwelle, so wird davon ausgegangen, dass diessich auch auf die Erwerbsfähigkeit auswirkt: Indiesen Fällen werden somit auch die Vermögensschädenausgeglichen, die sich aus dem biologischenSchaden ergeben. Die Höhe <strong>der</strong> Rentebestimmt sich nach dem im Jahr vor dem Unfallo<strong>der</strong> vor dem Ausbruch <strong>der</strong> Krankheit bezogenenAr<strong>bei</strong>tsentgelt und nach dem Grad <strong>der</strong> Erwerbsunfähigkeit.Die Renten wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeitwerden jedes Jahr angepasst.In den ersten zwei Jahren kann <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong>Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung je<strong>der</strong>zeit von Amts wegen o<strong>der</strong>auf Antrag neu festgestellt werden, später <strong>in</strong>Zeitabständen von m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Jahr. DemAntrag auf Neufeststellung ist e<strong>in</strong> ärztliches Attest<strong>bei</strong>zufügen.Die Rente erhöht sich um je e<strong>in</strong> Zwanzigstel fürjedes unterhaltsberechtigte K<strong>in</strong>d. PflegegeldIst <strong>bei</strong> dauern<strong>der</strong> völliger Erwerbsunfähigkeitständige Pflege unerlässlich und wird diese nichtunmittelbar vom INAIL am Behandlungsort <strong>in</strong>e<strong>in</strong>em Krankenhaus o<strong>der</strong> von <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Trägerngestellt, wird e<strong>in</strong> monatliches Pflegegeld gewährt.Dieses Pflegegeld ergänzt die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.H<strong>in</strong>terbliebenenrenteStirbt <strong>der</strong> Verletzte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kranke <strong>in</strong>folge desUnfalls o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Berufskrankheit, wird e<strong>in</strong>eH<strong>in</strong>terbliebenenrente gewährt, <strong>der</strong>en Höhe bestimmtenProzentsätzen des letzten Jahresentgeltesdes Verstorbenen entspricht, und zwar wiefolgt:— 50 % für den h<strong>in</strong>terbliebenen Ehepartner;— 20 % für jedes K<strong>in</strong>d bis zur Vollendung des18., <strong>bei</strong> Besuch e<strong>in</strong>er höheren Schule o<strong>der</strong>Fachschule bzw. <strong>bei</strong> Hochschulstudium des21. bzw. des 26. Lebensjahres;— 40 % für Vollwaisen;— 20 % für jeden Elternteil, wenn die verstorbenePerson den Eltern bis zu ihrem TodUnterhalt geleistet hat und we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>enEhepartner noch K<strong>in</strong><strong>der</strong> h<strong>in</strong>terlässt;— 20 % für jeden Bru<strong>der</strong> und jede Schwester,wenn die verstorbene Person ihnen bis zuihrem Tode Unterhalt geleistet hat und we<strong>der</strong>e<strong>in</strong>en Ehepartner noch K<strong>in</strong><strong>der</strong> h<strong>in</strong>terlässt.SterbegeldDen H<strong>in</strong>terbliebenen, die beson<strong>der</strong>e Ausgaben imZusammenhang mit dem Tod des Versichertennachweisen können, wird e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliges Sterbegeldgezahlt.ITALIEN107

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