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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Sie dem Merkblatt NI 14 „Guardian’s Allowance“,das <strong>bei</strong> Sozialversicherungsbüros erhältlich ist.Wird e<strong>in</strong>e Waisenrente aus e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaatbezogen, gelten beson<strong>der</strong>e Bestimmungen.Nähere Auskünfte erteilen folgende Stellen:<strong>in</strong> Großbritannien die K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldstelle (ChildBenefit Centre) des M<strong>in</strong>isteriums für <strong>soziale</strong><strong>Sicherheit</strong> (vgl. Abschnitt 11) und <strong>in</strong> Nordirlanddie K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldstelle (Child Benefit Office) desM<strong>in</strong>isteriums für <strong>soziale</strong> Entwicklung, CommonwealthHouse, Castle Street, Belfast, BT 1 1DX.7. Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungDie <strong>bei</strong>tragsabhängige Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung(contribution-based jobseeker’s allowance) wirdfür e<strong>in</strong>en Zeitraum von höchstens 26 Wochengewährt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ar<strong>bei</strong>tslos,ar<strong>bei</strong>tsfähig, verfügbar und aktiv auf Ar<strong>bei</strong>tsuches<strong>in</strong>d. Außerdem müssen Sie e<strong>in</strong>e Erklärung(Jobseeker’s Agreement) ausfüllen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> festgelegtwird, wie Sie <strong>Ihre</strong> Ar<strong>bei</strong>tsuche gestalten werden.E<strong>in</strong> Leistungsanspruch besteht nur, wenn Sie alsAr<strong>bei</strong>tnehmer Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge entrichtethaben. Beiträge von Selbständigenwerden nicht anerkannt. E<strong>in</strong> Merkblatt mit den<strong>der</strong>zeit geltenden Leistungssätzen ist <strong>bei</strong> denSozialversicherungsbüros o<strong>der</strong> den Ar<strong>bei</strong>tsvermittlungsstellen(Employment Services Jobcentres) erhältlich.AnspruchsvoraussetzungenUm <strong>bei</strong>tragsabhängige Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungbeziehen zu können, müssen Sie zwei Voraussetzungenerfüllen:— Erstens müssen Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> <strong>bei</strong>denmaßgeblichen Steuerjahre Beiträge <strong>der</strong>Klasse 1 für E<strong>in</strong>künfte gezahlt haben, diem<strong>in</strong>destens dem 25fachen Satz <strong>der</strong> unterenE<strong>in</strong>kommensgrenze entsprechen. Beitragsgutschriftenwerden hierfür nicht angerechnet.— Zweitens müssen Sie <strong>in</strong> <strong>bei</strong>den maßgeblichenSteuerjahren Beiträge <strong>der</strong> Klasse 1 fürE<strong>in</strong>künfte gezahlt haben, die m<strong>in</strong>destensdem 50fachen Satz <strong>der</strong> unteren E<strong>in</strong>kommensgrenzeentsprechen. Beitragsgutschriftenwerden hierfür angerechnet.[E<strong>in</strong> Steuerjahr umfasst den Zeitraum vom 6. Aprilbis zum 5. April des Folgejahres. Die maßgeblichenSteuerjahre s<strong>in</strong>d im Regelfall die letzten<strong>bei</strong>den Steuerjahre vor dem (am ersten Sonntag imJanuar beg<strong>in</strong>nenden) Bezugsjahr, <strong>in</strong> dem <strong>der</strong>Antrag gestellt wird.]Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nichtfür die ersten drei Tage <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitgezahlt. Ebenso entfällt die Zahlung, wenn Sie <strong>in</strong><strong>der</strong> Woche m<strong>in</strong>destens 16 Stunden ar<strong>bei</strong>ten.Wenn Sie ohne triftigen Grund ar<strong>bei</strong>tslos werdeno<strong>der</strong> bleiben, z. B. wenn Sie e<strong>in</strong> Beschäftigungsverhältnisfreiwillig beenden, können Sie vomLeistungsbezug bis zu 26 Wochen ausgeschlossenwerden.Die <strong>bei</strong>tragsabhängige Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungist e<strong>in</strong>e personengebundene Leistung. Für unterhaltsberechtigteLebenspartner o<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>werden daher ke<strong>in</strong>e Zuschläge gezahlt. DieLeistung wird unabhängig von Kapitalvermögeno<strong>der</strong> bestimmten <strong>an<strong>der</strong>en</strong> E<strong>in</strong>kunftsarten gewährt.Bei E<strong>in</strong>künften aus Teilzeitbeschäftigung kann siejedoch gekürzt werden. E<strong>in</strong>e betriebliche Zusatzrenteo<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e private Altersrente können sichebenfalls auf die Leistung auswirken.Versicherungs- o<strong>der</strong> Beschäftigungszeiten, die imRahmen <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung e<strong>in</strong>es<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaates zurückgelegt wurden,können zur Erfüllung <strong>der</strong> Beitragsvoraussetzungenherangezogen werden, sofern Sie nach <strong>Ihre</strong>rletzten E<strong>in</strong>reise o<strong>der</strong> Rückkehr <strong>in</strong> das Vere<strong>in</strong>igteKönigreich Mitglied <strong>der</strong> Sozialversicherung desVere<strong>in</strong>igten Königreiches wurden (d. h., Sie warenim Regelfall Ar<strong>bei</strong>tnehmer und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klasse 1pflichtversichert, vgl. Abschnitt 1). Damit dieseVersicherungs- o<strong>der</strong> Beschäftigungszeiten angerechnetwerden können, müssen Sie neben <strong>Ihre</strong>mAntrag das Formular E 301 e<strong>in</strong>reichen. Wenn Siedieses Formular nicht bereits vor <strong>Ihre</strong>r Ankunft imVere<strong>in</strong>igten Königreich erhalten haben, wird esvon <strong>der</strong> Stelle, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sie <strong>Ihre</strong>n Antrag stellen, fürSie angefor<strong>der</strong>t.AntragstellungBei E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit sollten Sieumgehend e<strong>in</strong>en Antrag auf Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungstellen. Dazu wenden Sie sich <strong>in</strong> Großbritannienan die örtliche Ar<strong>bei</strong>tsvermittlungsstelle(Employment Service Jobcentre) bzw. <strong>in</strong> Nordirlandan das örtliche Sozialversicherungsbüro(Local Social Security Office). Die Anschriftendieser Stellen erhalten Sie <strong>bei</strong>m örtlichen Postamt.Für die gesamte Dauer <strong>Ihre</strong>r Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitmüssen Sie nach Auffor<strong>der</strong>ung <strong>bei</strong> den entsprechendenStellen vorstellig werden. Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungwird üblicherweise alle zweiWochen gezahlt. Die Auszahlung erfolgtentwe<strong>der</strong> durch e<strong>in</strong>en <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em Postamt e<strong>in</strong>lösbarenScheck o<strong>der</strong> durch Überweisung auf IhrBankkonto.Wenn Sie <strong>bei</strong>tragsabhängige Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungvom Vere<strong>in</strong>igten Königreich beziehenund <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat Ar<strong>bei</strong>t suchenwollen, können Sie <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>schaftsbestimmungenund im Merkblatt JSAL 22 nachlesen,welche Rechte Sie haben und wie Sie die Leistungim Ausland erhalten können. Sobald Sie denZeitpunkt <strong>Ihre</strong>r Abreise kennen, sollten Sie diefür Sie zuständige Leistungsstelle darüber <strong>in</strong>formieren.196 VEREINIGTES KÖNIGREICH

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