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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Leistungen <strong>bei</strong> Krankheit kann <strong>in</strong>nerhalb vone<strong>in</strong>em Monat E<strong>in</strong>spruch erhoben werden.Gegen die Entscheidung des örtlichen Verwaltungsausschusseskann <strong>in</strong>nerhalb von 60 Tagennach Zustellung des angefochtenen Bescheids<strong>bei</strong>m zuständigen Verwaltungsgericht Klage e<strong>in</strong>gereichtwerden.2. Krankheit und MutterschaftIKA gewährt folgende Leistungen:— Sachleistungen <strong>bei</strong> Krankheit: ärztliche Behandlung,Medikamente und Krankenhausbehandlung(Buchstabe A);— Krankengeld, Geldleistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit<strong>in</strong>folge von Krankheit (Buchstabe B);— Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschaft (Buchstabe C).Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie(o<strong>der</strong> <strong>Ihre</strong> Familienangehörigen) auch Anspruchauf Leistungen, wenn Sie (o<strong>der</strong> diese) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Unionwohnen.A. SACHLEISTUNGEN BEI KRANKHEITBei IKA s<strong>in</strong>d folgende Personen anspruchsberechtigt:— <strong>bei</strong> IKA direkt versicherte abhängig beschäftigtePersonen;— alle IKA-Rentner, d. h. Empfänger e<strong>in</strong>er Invaliditäts-,Alters- o<strong>der</strong> H<strong>in</strong>terbliebenenrente;— Rentner von Son<strong>der</strong>kassen, die während ihrerBeschäftigungszeit krankenversichert waren;— unterhaltsberechtigte Familienangehörige <strong>der</strong>Versicherten und Rentner;— Ar<strong>bei</strong>tslose, die Ar<strong>bei</strong>tslosengeld beziehen. AnspruchsvoraussetzungenUm sachleistungsberechtigt zu se<strong>in</strong>, müssen Siem<strong>in</strong>destens 50 Ar<strong>bei</strong>tstage geleistet haben,entwe<strong>der</strong> während des dem Tag <strong>der</strong> Krankmeldungvoraufgegangenen Kalen<strong>der</strong>jahres o<strong>der</strong>während <strong>der</strong> letzten 15 Monate, wo<strong>bei</strong> allerd<strong>in</strong>gsdie Ar<strong>bei</strong>tstage <strong>der</strong> letzten drei Monate dieser 15Monate nicht angerechnet werden.E<strong>in</strong> „Ar<strong>bei</strong>tstag“ entspricht e<strong>in</strong>em Versicherungstag.Ordnungsgemäße Urlaubstage (bezahlter Urlaub)werden als Ar<strong>bei</strong>tstage betrachtet. Für die Feststellungdes Anspruchs auf Sachleistungen <strong>bei</strong>Krankheit werden die Tage mit Bezug vonKranken- und Ar<strong>bei</strong>tslosengeld als Versicherungstageangerechnet. Versicherungszeiten, die Sie <strong>in</strong>e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat <strong>der</strong> EuropäischenUnion zurückgelegt haben, können erfor<strong>der</strong>lichenfallszu den griechischen Versicherungszeitenh<strong>in</strong>zugerechnet werden, obwohl e<strong>in</strong>e solcheZusammenfassung im <strong>in</strong>nerstaatlichen Rechtnicht vorgesehen ist. In diesem Fall wenden Siesich bitte bezüglich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Formalitätenan die IKA-Geschäftsstelle <strong>Ihre</strong>s Wohnortes.GesundheitsbuchFür die Gewährung von Sachleistungen für Sieund <strong>Ihre</strong> Familienangehörigen ist im Allgeme<strong>in</strong>endas Gesundheitsbuch vorzulegen. An<strong>der</strong>enfallskönnen <strong>der</strong> betreffende Arzt bzw. Apothekero<strong>der</strong> das betreffende Krankenhaus nicht feststellen,ob Sie versichert s<strong>in</strong>d.Bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schreibung <strong>in</strong> die Versicherung müssenSie daher Ihr persönliches Versicherungsbuchbeantragen. Außerdem ist für <strong>Ihre</strong> unterhaltsberechtigtenFamilienangehörigen e<strong>in</strong> eigenes Familiengesundheitsbucherfor<strong>der</strong>lich. Sachleistungen, auf die Sie AnspruchhabenDie Sachleistungen umfassen:— ärztliche Betreuung;— Arzneimittel;— Krankenhausbehandlung;— außerkl<strong>in</strong>ische Untersuchungen;— Heilverfahren;— gewöhnliche und spezielle Heil- und Hilfsmittelsowie Prothesen;— Heilbä<strong>der</strong>.Diese Leistungen werden Ihnen ab Krankheitsbeg<strong>in</strong>ngewährt, und zwar solange Sie anspruchsberechtigts<strong>in</strong>d. Die Dauer des Anspruchs ist imGesundheitsbuch e<strong>in</strong>getragen. Dauert e<strong>in</strong>ebestimmte Krankheit an, werden die Sachleistungenfür die gesamte Krankheitsdauer weitergewährt,auch wenn <strong>der</strong> Zeitraum, für den Sieanspruchsberechtigt s<strong>in</strong>d, abgelaufen ist (Dauerbehandlung).<strong>Ihre</strong> Beteiligung an den Behandlungskostenist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er IKA-Regelung festgelegt;sie beträgt höchstens 25 %.Weitere Auskünfte über die Art <strong>der</strong> gewährtenSachleistungen und die Höhe <strong>Ihre</strong>r etwaigenBeteiligung an den Behandlungskosten könnenSie <strong>bei</strong><strong>der</strong> IKA-Geschäftsstelle <strong>Ihre</strong>s Wohnortese<strong>in</strong>holen.B. KRANKENGELDAnspruch auf Krankengeld haben alle <strong>bei</strong> IKAentsprechend versicherten Ar<strong>bei</strong>tnehmer. AnspruchsvoraussetzungenSie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er von Ihnen nicht verschuldetenKrankheit, die mehr als drei Tage dauert,fernbleiben und wenn Sie m<strong>in</strong>destens 100 Ar<strong>bei</strong>tstagegeleistet haben, entwe<strong>der</strong> während des dem50 GRIECHENLAND

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