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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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NORWEGEN1. E<strong>in</strong>leitungDie Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherung <strong>in</strong>Norwegen umfassen:— Gesundheitsfürsorge, Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschaftund Adoption, Krankengeld und Rehabilitationsleistungen(Abschnitt 2);— Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfällen und Berufskrankheiten(Abschnitt 3);— Altersrenten (Abschnitt 4);— Leistungen <strong>bei</strong> Invalidität (Abschnitt 5);— Sterbegeld (Abschnitt 6);— H<strong>in</strong>terbliebenenleistungen (Abschnitt 7);— Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung (Abschnitt 8);— Familienleistungen (Abschnitt 9);— Erziehungsgeld (Abschnitt 10). BeiträgeDie Volksversicherung wird aus Beiträgen vonAr<strong>bei</strong>tnehmern, Selbständigen und Rentnernsowie aus Ar<strong>bei</strong>tgeber<strong>bei</strong>trägen und staatlichenZuschüssen f<strong>in</strong>anziert. Die Beitragssätze und <strong>der</strong>Umfang <strong>der</strong> staatlichen Zuschüsse werden vomParlament beschlossen. Die angegebenen Zahlengelten für das Jahr 2000.Die Beiträge <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer und <strong>der</strong> Selbständigenwerden nach dem Bruttoe<strong>in</strong>kommen ausErwerbstätigkeit bemessen.Der Beitragssatz für Ar<strong>bei</strong>tnehmer liegt <strong>bei</strong> 7,8 %des ruhegehaltsfähigen E<strong>in</strong>kommens (Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt).Selbständige zahlen für ihr ruhegehaltsfähigesE<strong>in</strong>kommen (aus selbständiger Erwerbstätigkeit)bis zum zwölffachen Grundbetrag(seit dem 1. Mai 2000: 49 090 NOK) e<strong>in</strong>en Beitragvon 10,7 %, für E<strong>in</strong>kommen über dem Zwölffachendes Grundbetrages 7,8 %. Für bestimmteKategorien von Selbständigen gelten geson<strong>der</strong>teE<strong>in</strong>kommensgrenzen (das 16-, 75- bzw. 134fachedes Grundbetrages). Werden diese Grenzen überschritten,besteht ke<strong>in</strong>e Sozialversicherungspflicht.Für alle <strong>an<strong>der</strong>en</strong> E<strong>in</strong>kommensarten (Renten usw.)beträgt <strong>der</strong> Beitragssatz 3,0 %.Der Ar<strong>bei</strong>tgeber<strong>bei</strong>trag wird als prozentualerAnteil des Ar<strong>bei</strong>tnehmerentgeltes berechnet. DieHöhe des Anteils richtet sich nach dem Wohngebietdes Ar<strong>bei</strong>tnehmers. In bestimmten Branchenist jedoch unabhängig vom Wohngebiet desAr<strong>bei</strong>tnehmers stets <strong>der</strong> Höchstbetrag zu zahlen.Versicherter PersonenkreisAlle <strong>in</strong> Norwegen wohnenden o<strong>der</strong> erwerbstätigenPersonen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Volksversicherungpflichtversichert. Die Versicherungspflichterstreckt sich auch auf bestimmte Kategorien vonnorwegischen Staatsangehörigen, die im Auslandar<strong>bei</strong>ten (öffentlicher Dienst usw.).Seeleute, die die norwegische Staatsangehörigkeito<strong>der</strong> die e<strong>in</strong>es <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EWR-Mitgliedstaateshaben und auf Schiffen mit norwegischer Beflaggungar<strong>bei</strong>ten, s<strong>in</strong>d ungeachtet ihres Wohnortesfür alle Versicherungsfälle sozialversichert. Diesgilt jedoch nicht für Hotel- und Gaststättenpersonalauf Kreuzfahrtschiffen, die im NorwegischenInternationalen Schiffsregister e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d.Unversicherte Personen, die sich entwe<strong>der</strong> <strong>in</strong> o<strong>der</strong>außerhalb von Norwegen aufhalten undbestimmte Voraussetzungen im H<strong>in</strong>blick auf Vorversicherungszeitenusw. erfüllen, können sichfreiwillig versichern lassen.Inanspruchnahme von LeistungenAnträge auf Leistungen aus <strong>der</strong> Volksversicherungs<strong>in</strong>d <strong>bei</strong>m Versicherungsamt des Wohn-, <strong>Aufenthalt</strong>s-o<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsortes zu stellen, währendAr<strong>bei</strong>tslosenunterstützung <strong>bei</strong>m örtlichen Ar<strong>bei</strong>tsamtzu beantragen ist.Über die Gewährung von mediz<strong>in</strong>ischen Sachleistungen,Kranken- und Mutterschaftsgeld, Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfewährend ärztlicher Behandlung,Altersrente, Leistungen <strong>bei</strong> Invalidität(Grundleistungen und Zulagen), H<strong>in</strong>terbliebenenleistungensowie die meisten Arten von Leistungenzur Verbesserung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Funktionsfähigkeitentscheidet das örtliche Versicherungsamt.Anträge auf Invaliditätsrente und Ar<strong>bei</strong>tsunfallrentesowie e<strong>in</strong>ige Arten von Leistungen zurVerbesserung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Funktionsfähigkeits<strong>in</strong>d an die regionalen Versicherungsämter zurichten.Die Vergabe von Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfen erfolgt<strong>in</strong> Zusammenar<strong>bei</strong>t mit <strong>der</strong> zentralen Ar<strong>bei</strong>tsverwaltung.Personen, die ihren Wohnsitz nicht <strong>in</strong> Norwegenhaben, müssen Anträge auf Rentenleistungen u. Ä.an das Nationale Volksversicherungsamt für Versicherteim Ausland (vgl. Abschnitt 11) richten.Dies ist entwe<strong>der</strong> direkt o<strong>der</strong> über e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dungsstelleim Wohnsitzland möglich.RechtsbehelfeWird e<strong>in</strong> Antrag auf Leistung abgelehnt, kanngegen den Bescheid <strong>in</strong>nerhalb von sechs WochenWi<strong>der</strong>spruch <strong>bei</strong>m örtlichen Versicherungsamte<strong>in</strong>gelegt werden.NORWEGEN213

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