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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Wirtschaftsraumes o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Land bezieht,mit dem Irland e<strong>in</strong> zweiseitiges Abkommenüber <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> abgeschlossen hat.PRSI-Beiträge von SelbständigenBei Selbständigen beläuft sich <strong>der</strong> PRSI-Beitrag aufe<strong>in</strong>en Prozentsatz des Bruttoe<strong>in</strong>kommensabzüglich <strong>der</strong> Alterssicherungs<strong>bei</strong>träge und Abschreibungen.Selbständige mit niedrigemE<strong>in</strong>kommen entrichten Beiträge zu e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>heitssatz.Selbständige entrichten ihre Beiträge <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regelan das F<strong>in</strong>anzamt (Revenue Commissioners). IstIhr E<strong>in</strong>kommen so ger<strong>in</strong>g, dass Sie ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensteuererklärungabzugeben brauchen,entrichten Sie <strong>Ihre</strong> PRSI-Beiträge an das M<strong>in</strong>isteriumfür <strong>soziale</strong>, Geme<strong>in</strong>schafts- und Familienangelegenheiten(Department of Social,Community and Family Affairs). Gutgeschriebene (fiktive) PRSI-Beiträge(credits)Voraussetzung für den Bezug von <strong>bei</strong>tragsbezogenenSozialversicherungsleistungen ist, dass Sievorher gear<strong>bei</strong>tet und PRSI-Beiträge entrichtethaben. Wenn Sie irgendwann <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tslebenwährend zwei vollen Steuerjahren ke<strong>in</strong>ePRSI-Beiträge entrichtet haben o<strong>der</strong> wenn Ihnenke<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artigen Beiträge gutgeschrieben wurden,können Ihnen fiktive Beiträge erst dann gutgeschriebenwerden, wenn Sie wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>taufgenommen und m<strong>in</strong>destens 26 Wochen langPRSI-Beiträge gezahlt haben.Zur Sicherung künftiger Ansprüche auf Leistungenfür Erwerbstätige gewährt das M<strong>in</strong>isterium für<strong>soziale</strong>, Geme<strong>in</strong>schafts- und Familienangelegenheitenunter bestimmten Umständen PRSI-Beitragsgutschriften.In <strong>der</strong> Regel werden fiktiveBeiträge für die Dauer des Bezugs von Leistungen<strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit, Krankheit o<strong>der</strong> Alter undwährend <strong>der</strong> Teilnahme an e<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tsför<strong>der</strong>ungsmaßnahme<strong>der</strong> FÁS, <strong>der</strong> irischen Ausbildungs-und Beschäftigungsbehörde, gutgeschrieben.Darüber h<strong>in</strong>aus werden den Personen, dieerstmals e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>t aufnehmen, beson<strong>der</strong>e PRSI-Beiträge (so genannte Vorversicherungs<strong>bei</strong>träge =pre-entry credits) gutgeschrieben. Auch die Gutschriftvon Studenten<strong>bei</strong>trägen ist möglich.OrganisationDie Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge von Ar<strong>bei</strong>tnehmernund Ar<strong>bei</strong>tgebern (mit Ausnahme <strong>der</strong>Gesundheitsdienst<strong>bei</strong>träge) werden an die Sozialversicherungskasse(Social Insurance Fund)gezahlt, die auch staatliche Zuschüsse erhält.Die Sozialversicherungssysteme werden ausdieser Kasse f<strong>in</strong>anziert, die vom M<strong>in</strong>isterium für<strong>soziale</strong>, Geme<strong>in</strong>schafts- und Familienangelegenheitenverwaltet wird. Beitragsunabhängige Leistungenh<strong>in</strong>gegen werden alle<strong>in</strong> vom Staat f<strong>in</strong>anziert.Sachleistungen des Gesundheitsdienstes werdenvom Staat und aus Gesundheitsdienst<strong>bei</strong>trägenf<strong>in</strong>anziert. Sie werden von acht regionalen Gesundheitsbehördenunter <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Aufsichtdes M<strong>in</strong>isteriums für das Gesundheitswesen undfür K<strong>in</strong><strong>der</strong> (Department for Health and Children)verwaltet. Das M<strong>in</strong>isterium für Unternehmen,Handel und Beschäftigung (Department of Enterprise,Trade and Employment) <strong>in</strong> Dubl<strong>in</strong> istzuständig für Leistungen <strong>bei</strong> Freisetzung (sieheAbschnitt 11). AnmeldungWenn Sie e<strong>in</strong>e Beschäftigung <strong>in</strong> Irlandaufnehmen, sollten Sie sich unverzüglich <strong>bei</strong>ihrem örtlichen Sozialversicherungsamt (SocialWelfare Local Office) melden und sich e<strong>in</strong>epersönliche Kennnummer für den Umgang mitden Behörden (PPSN = Personal Public ServiceNumber) geben lassen. Da<strong>bei</strong> handelt es sich ume<strong>in</strong>e Bezugsnummer für alle Kontakte mit denBehörden e<strong>in</strong>schließlich Fragen im Zusammenhangmit <strong>der</strong> Senkung <strong>der</strong> Sozialversicherungs<strong>bei</strong>trägeund dem Anspruch auf Leistungen desGesundheitsdienstes. Sie hat die alte Steuer- undSozialversicherungsnummer (RSI-Number) ersetzt.Wenn Sie bereits e<strong>in</strong>e RSI-Nummer haben,brauchen Sie ke<strong>in</strong>e PPS-Nummer zu beantragen,da die RSI-Nummer automatisch <strong>in</strong> die PPS-Nummer umgewandelt wird. Haben Sie <strong>Ihre</strong>PPS-Nummer erhalten, sollten Sie das örtlicheSteueramt kontaktieren, um <strong>Ihre</strong> steuerlichenAngelegenheiten zu regeln.Sie sollten sich vergewissern, dass Sie angemeldets<strong>in</strong>d und dass Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber ihre PPS-Nummerkennt. An<strong>der</strong>nfalls werden PRSI-Beiträge vielleichtnicht korrekt verbucht.Bei <strong>der</strong> Beantragung von Leistungen o<strong>der</strong> <strong>bei</strong>Schriftwechsel mit dem M<strong>in</strong>isterium für <strong>soziale</strong>,Geme<strong>in</strong>schafts- und Familienangelegenheiten istdie PPS-Nummer stets anzugeben. Damit istgewährleistet, dass Ihr Beitragskonto rasch aufgefundenwird und Sie die entsprechenden Leistungenohne ungebührliche Verzögerung erhalten.Freiwillige VersicherungWenn Sie aus <strong>der</strong> Pflichtversicherung ausscheidenund das 66. Lebensjahr noch nicht vollendethaben, können Sie <strong>Ihre</strong>n Anspruch aufbestimmte Leistungen wie Renten dadurch aufrechterhalten,dass Sie freiwillige Beiträge entrichten.Dies ist jedoch nur möglich, wenn Siem<strong>in</strong>destens 156 Wochen lang gear<strong>bei</strong>tet und PRSI-Beiträge entrichtet haben und <strong>Ihre</strong>n Antrag auffreiwillige Versicherung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestimmtenFrist nach Beendigung ihrer Pflichtversicherungstellen.88 IRLAND

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