mittel, die <strong>der</strong> Freikarte für Krankheitsfürsorgeleistungenähnelt.Zahnärztliche Verrichtungen (Tandvård)Wenn Sie e<strong>in</strong>e Zahnbehandlung benötigen,können Sie e<strong>in</strong>en privaten Zahnarzt, Zahntechnikero<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Kreisbehörde betriebene Zahnarztpraxenaufsuchen.Seit dem 1. Januar gibt es Zahnbehandlungszuschüssefür alle Personen ab 20 Jahren und allePersonen, die <strong>in</strong> dem betreffenden Jahr 20 Jahre altwerden. K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche können Zahnbehandlungenkostenlos <strong>in</strong> Anspruch nehmen.Für jede Behandlung erhält <strong>der</strong> behandelndeZahnarzt e<strong>in</strong>en festen Erstattungsbetrag von <strong>der</strong>Krankenkasse. Untersuchungskosten werden nurerstattet, wenn <strong>der</strong> Patient im Behandlungsjahrhöchstens 29 Jahre alt wird. Für Zahnersatz undKieferorthopädie wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nur <strong>der</strong> Teil <strong>der</strong>Kosten erstattet, <strong>der</strong> den Karenzbetrag von 3 500SEK übersteigt. Die Differenz zwischen demFestbetrag und den tatsächlichen Kosten zahlt<strong>der</strong> Patient.Die dem Patienten <strong>in</strong> Rechnung gestellten Kostenkönnen unterschiedlich ausfallen, da im Bereich<strong>der</strong> Zahnbehandlung freie Preisgestaltung erlaubtist. Das bedeutet, dass die Leistungserbr<strong>in</strong>ger(z. B. Zahnarzt, Zahntechniker o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>efür die Abrechnung verantwortliche Stelle) selberden Preis festlegen können, den <strong>der</strong> Patient für dieBehandlung entrichten muss.Die Erstattung <strong>der</strong> Krankenkasse an den Leistungserbr<strong>in</strong>gerwird nur für Behandlungen gezahlt, dievon e<strong>in</strong>em zugelassenen Zahnarzt o<strong>der</strong> Zahntechnikerbis 65 Jahre durchgeführt wurden. Am 1.September 2001 wird die Altersgrenze auf 67Jahre heraufgesetzt.B. GELDLEISTUNGEN BEI KRANKHEITKrankengeld (sjukpenn<strong>in</strong>g) o<strong>der</strong> Lohnfortzahlung(sjuklön) wird zum Ausgleich für e<strong>in</strong>en Teil desdurch Krankheit bed<strong>in</strong>gten E<strong>in</strong>kommensverlustesgezahlt.Wenn Sie ihre Erwerbstätigkeit e<strong>in</strong>stellen müssen,weil Sie Keimträger s<strong>in</strong>d, ohne krank zu se<strong>in</strong>, o<strong>der</strong>weil Sie e<strong>in</strong>e ansteckende Krankheit haben, abergleichwohl ar<strong>bei</strong>tsfähig s<strong>in</strong>d, können Sie anstelledes Krankengeldes Anspruch auf Keimträgergeld(smittbärarpenn<strong>in</strong>g) haben.E<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tnehmer, <strong>der</strong> ar<strong>bei</strong>tsunfähig krank ist,wird <strong>in</strong> den ersten 14 Tagen <strong>der</strong> Krankheit <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel von se<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tgeber se<strong>in</strong> Entgelt weitergezahlt.Dauert die Krankheit länger als 14 Tagean, wird Krankengeld von <strong>der</strong> Versicherungskassegezahlt.Als Ar<strong>bei</strong>tsuchende <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tsamt e<strong>in</strong>getrageneAr<strong>bei</strong>tslose und Selbständige erhalten <strong>in</strong> <strong>der</strong> RegelKrankengeld von <strong>der</strong> Versicherungskasse vomBeg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Krankheit an. Sogar Studierendehaben unter bestimmten Umständen Anspruchauf e<strong>in</strong>e Leistung <strong>bei</strong> Krankheit.Die Dauer des Krankengeldbezugs ist nichtformell festgelegt, doch kann <strong>bei</strong> lang andauerndenKrankheiten das Krankengeld durch e<strong>in</strong>eKrankheits<strong>bei</strong>hilfe (sjukbidrag) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e vorzeitigeRente (förtids-pension) abgelöst werden (sieheAbschnitt 4). AnspruchsvoraussetzungenFür den Bezug <strong>der</strong> Entgeltfortzahlung bestehenke<strong>in</strong>e Voraussetzungen <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>e untersteE<strong>in</strong>kommensgrenze. Wer kürzer als e<strong>in</strong>en Monatbeschäftigt ist, muss jedoch für den Anspruch aufEntgeltfortzahlung m<strong>in</strong>destens 14 Tage als Angestelltergear<strong>bei</strong>tet haben.Für den Anspruch auf Krankengeld wird vorausgesetzt,dass Sie e<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tsentgelt von m<strong>in</strong>destens24 % des geltenden preisabhängigen Grundbetragesjährlich erzielen.Für den Bezug des Krankengeldes muss dieErwerbsfähigkeit krankheitsbed<strong>in</strong>gt um m<strong>in</strong>destense<strong>in</strong> Viertel herabgesetzt se<strong>in</strong>. Höhe <strong>der</strong> LeistungFür den ersten Tag <strong>der</strong> Krankheit, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>Karenztag ist, wird ke<strong>in</strong>e Leistung gezahlt. Dasgilt unabhängig davon, ob die Leistung <strong>bei</strong>Krankheit vom Ar<strong>bei</strong>tgeber o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Versicherungskassegezahlt wird.Die Höhe <strong>der</strong> Entgeltfortzahlung wird anhand desEntgeltes berechnet, auf das Sie Anspruch gehabthätten, wären Sie nicht krank geworden. DieZahlung beläuft sich auf 80 % dieses Entgeltes.Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nachdem für die Krankengeldberechnung maßgebendenE<strong>in</strong>kommen (Bemessungsgrundlage). Bemessungsgrundlageist das Jahrese<strong>in</strong>kommen (<strong>in</strong> Geldleistungen),das aus eigener Ar<strong>bei</strong>t währendm<strong>in</strong>destens sechs aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> folgen<strong>der</strong> Monateo<strong>der</strong> aus regelmäßig wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Saisonar<strong>bei</strong>to<strong>der</strong> Ähnlichem voraussichtlich erzielt wird.Für die Bemessungsgrundlage gilt jedoch e<strong>in</strong>ejährlich festgesetzte Obergrenze. 276 700 SEKübersteigendes Jahrese<strong>in</strong>kommen wird nicht berücksichtigt.Das Krankengeld wird <strong>in</strong> Höhe e<strong>in</strong>esbestimmtem, höchstens 80 % betragenden Prozentsatzes<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage gezahlt.Sie müssen <strong>der</strong> Krankenkasse die Bemessungsgrundlagespätestens dann mitteilen, wenn SieKrankengeld beanspruchen.Entsprechend <strong>der</strong> krankheitsbed<strong>in</strong>gten M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Erwerbstätigkeit kann das Krankengeld zumvollen, drei viertel, halben o<strong>der</strong> viertel Satzgezahlt werden.SCHWEDEN175
KrankmeldungWenn Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung haben,müssen Sie sich <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tgeber am erstenKrankheitstag krankmelden. Bei Anspruch aufKrankengeld melden Sie <strong>Ihre</strong> Krankheit <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Versicherungskasse.Sie müssen e<strong>in</strong>e schriftliche Erklärung abgeben, <strong>in</strong><strong>der</strong> Sie <strong>Ihre</strong> krankheitsbed<strong>in</strong>gte Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitbestätigen. Lohnfortzahlungsempfänger übergebendieseErklärung ihrem Ar<strong>bei</strong>tgeber. Krankengeldempfängerreichen ihre Erklärung <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Versicherungskasse e<strong>in</strong>.Ab dem siebten Tage nach <strong>der</strong> Krankmeldungmuss die krankheitsbed<strong>in</strong>gte M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeitärztlich besche<strong>in</strong>igt werden.Ist e<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer, dem das Entgelt fortgezahltwird, länger als 14 Tage lang krank, meldet <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tgeber ihn am 15. Tag <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Versicherungskassekrank. GesundmeldungWenn Sie Entgeltfortzahlung von <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tgebererhalten, müssen Sie sich <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tgeberwie<strong>der</strong> gesundmelden. Waren Sie länger als14 Tage lang krank, reichen Sie die Gesundmeldung<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Versicherungskasse e<strong>in</strong>.Beziehen Sie ab Krankheitsbeg<strong>in</strong>n Krankengeldvon <strong>der</strong> Versicherungskasse, müssen Sie <strong>der</strong> Kasse<strong>Ihre</strong> Gesundmeldung übermitteln.AuslandsreisenIn <strong>der</strong> Regel wird Krankengeld <strong>bei</strong> Auslandsaufenthaltnicht gezahlt. In bestimmten Fällen kanndie Versicherungskasse jedoch Genehmigungdazu erteilen. Die Reise darf jedoch dieGesundung nicht bee<strong>in</strong>trächtigen o<strong>der</strong> dieKrankheit verschlimmern. Rechtzeitig vor <strong>der</strong>Reise sollte man sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Versicherungskasseerkundigen, ob während des Auslandsaufenthaltes<strong>der</strong> Krankengeldanspruch aufrechterhalten bleibt.Bei <strong>der</strong> Lohnfortzahlung gibt es e<strong>in</strong>e solcheE<strong>in</strong>schränkung nicht.Freiwillige KrankengeldversicherungWer ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Krankengeld hat o<strong>der</strong>wessen Leistung aus <strong>der</strong> Krankengeldversicherunge<strong>in</strong>en bestimmten festgesetzten Betrag unterschreitet,hat die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e freiwilligeKrankengeldversicherung abzuschließen.C. REHABILITATIONUm krankheitsbed<strong>in</strong>gt Erwerbsunfähigen denWie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> das Erwerbsleben zu ermöglichen,s<strong>in</strong>d gelegentlich beson<strong>der</strong>e Rehabilitationsmaßnahmenvonnöten. Verschiedene Stellen o<strong>der</strong>Träger s<strong>in</strong>d für die gegebenenfalls benötigtenMaßnahmen verantwortlich. Die Versicherungskassekoord<strong>in</strong>iert die Maßnahmen, die als erfor<strong>der</strong>lichfür die Rehabilitation des Ar<strong>bei</strong>tsunfähigengelten. Sie kann auch während <strong>der</strong> Dauer<strong>der</strong> Rehabilitation e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensausfallleistungzahlen.In erster L<strong>in</strong>ie ist <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber für die e<strong>in</strong>zelnenRehabilitationsmaßnahmen zuständig, die sich alsnotwendig für die Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung des Ar<strong>bei</strong>tnehmers<strong>in</strong> den Ar<strong>bei</strong>tsprozess erweisenkönnen. Der Ar<strong>bei</strong>tgeber ist verpflichtet, mit demAr<strong>bei</strong>tnehmer Rücksprache zu nehmen und klarzustellen,welcher Bedarf an Rehabilitationsmaßnahmenbesteht, wenn <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer— mehr als vier aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> folgende Wochenaus Krankheitsgründen abwesend war;— öfter für kurze Zeiten abwesend war;— selbst den Wunsch dazu äußert.Der Krankgeschriebene kann <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Versicherungskasseselbst beantragen, dass Rehabilitationsmaßnahmenergriffen werden, die ihm dieRückkehr <strong>in</strong>s Erwerbsleben ermöglichen. DieVersicherungskasse wird auch auf eigene InitiativeRehabilitationsmaßnahmen veranlassen, wenn siediese für notwendig erachtet, z. B. über Fühlungnahmemit dem Ar<strong>bei</strong>tgeber o<strong>der</strong> mit den Institutenzur Berufsför<strong>der</strong>ung.Der länger als vier Wochen krankgeschriebeneAr<strong>bei</strong>tnehmer muss <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Versicherungskassee<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>es ärztliches Gutachten e<strong>in</strong>reichen.In diesem Gutachten beschreibt <strong>der</strong> Arzt denRehabilitationsbedarf und die voraussichtlicheDauer <strong>der</strong> Krankheit. Leistungen <strong>bei</strong> RehabilitationWährend <strong>der</strong> Rehabilitation zahlt die Versicherungskassee<strong>in</strong>e Rehabilitationsleistung (rehabiliter<strong>in</strong>gsersättn<strong>in</strong>g).Rehabilitationsleistung kann demjenigen gewährtwerden, <strong>der</strong> an e<strong>in</strong>er berufsorientierten Rehabilitationsmaßnahmeteilnimmt. Diese Leistung bestehtaus zwei Teilen. Die e<strong>in</strong>e Teilleistung besteht ause<strong>in</strong>em Rehabilitationsgeld (rehabiliter<strong>in</strong>gspenn<strong>in</strong>g),das den E<strong>in</strong>kommensverlust aufgrund <strong>der</strong>Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmenabdecken soll. Seit 1996 wird das Rehabilitationsgeldzum gleichen Betrag wie das Krankengeldgezahlt. Die an<strong>der</strong>e Teilleistung ist e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong><strong>bei</strong>hilfezur Abdeckung <strong>der</strong> im Zusammenhangmit <strong>der</strong> Rehabilitation entstehenden Mehraufwendungen.3. Ar<strong>bei</strong>tsunfälle undBerufskrankheitenAls ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gte gesundheitliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen(arbetsskada) gelten Schäden, die durch176 SCHWEDEN
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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INHALTSVERZEICHNISBELGIEN . . . . .
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7. Arbeitslosenunterstützung . . .
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van de arbeidsrechtbank) richten od
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Geldleistungen bei Arbeitsunfähigk
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Jahren und, entsprechend der schon
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Der Arbeitslose entscheidet sich f
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Kapitel IISELBSTÄNDIGE1. Einleitun
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ein vorgezogenes Altersruhegeld gew
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DÄNEMARK1. EinleitungDie Leistunge
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Besteht die Arbeitsunfähigkeit üb
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eines lebend geborenen Kindes, die
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Beantragung von RenteDen Rentenantr
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— als Lohnempfänger in dem Beruf
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9. Weitere AuskünfteDie wichtigste
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Kranken- und Mutterschaftsversicher
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Übernahme der Kosten vorher bei de
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Wochen um mindestens 20 % gemindert
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Altersrente für FrauenFrauen könn
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EUR (300 DEM) für das dritte Kind
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GRIECHENLAND1. EinleitungDer wichti
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Tag der Krankmeldung voraufgegangen
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Für die Gewährung einer Rente bei
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Tritt der Tod des versicherten Ehep
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8. FamilienleistungenWenn Sie eine
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BeiträgeDie Höhe Ihrer Sozialvers
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Die Sozialversicherung trägt ebenf
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mit Arzneimitteln sowie alle Leistu
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tens bis zum voraussichtlichen Rent
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sind, erhalten Sie beitragsunabhän
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DIRECCIONES PROVINCIALES DEL INSS (
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COMUNIDADES AUTÓNOMAS TRANSFERIDAS
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— Leistungen bei Krankheit und Mu
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drei Kalendermonaten vor Beginn der
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Gleiches gilt für Empfänger einer
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— andere Regionen: die für die A
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Bei Erfüllung der Voraussetzungen
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Kapitel IISELBSTÄNDIGE1. Allgemein
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— Freiwillige Zusatzrentenversich
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Wirtschaftsraumes oder einem Land b
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Sozialleistungen der regionalenGesu
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und der Sicherheit gewährten Urlau
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Rentenamt (Pensions Services Office
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Sterbegeld (bereavement grant)Sterb
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Den Antrag auf Adoptionsbeihilfe so
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Sie können diese Schriften kostenl
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Der Regel-Beitragssatz ist niedrige
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— Cassa nazionale di previdenza e
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MutterschaftsgeldDas Mutterschaftsg
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5. Leistungen wegen Invaliditätund
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jedem Elternteil, jedem Bruder und
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noch weitere 12 Monate lang und in
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LUXEMBURG1. EinleitungNach dem luxe
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wird das Krankengeld direkt durch d
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gehören unterschiedlichen Berufen
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schnitts des vor Eintritt der Inval
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Wenn diese Formalitäten erfüllt s
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5 KE-41-01-696-DE-CAMT FÜR AMTLICH