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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Mutterschaftsgeld kann <strong>der</strong> Mutter ab vierWochen vor <strong>der</strong> voraussichtlichen Nie<strong>der</strong>kunftgewährt werden und wird nach <strong>der</strong> Entb<strong>in</strong>dung 24Wochen lang weitergezahlt, wo<strong>bei</strong> die Zahlungen<strong>der</strong> letzten zehn Wochen unter den Eltern aufgeteiltwerden können. Unabhängig davon hat <strong>der</strong>Vater Anspruch auf Geldleistungen während zweiWochen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> ersten 14 Wochen nach <strong>der</strong>Geburt und während zwei Wochen nach <strong>der</strong> 24.Woche nach <strong>der</strong> Geburt.Adoptionswillige können Geldleistungen für 26Wochen ab Aufnahme des K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> die Familieerhalten. Die Zahlungen <strong>der</strong> letzten zwei Wochens<strong>in</strong>d auch hier dem Adoptivvater vorbehalten.Die Höhe <strong>der</strong> Leistung errechnet sich wie <strong>bei</strong> demKrankengeld (siehe Buchstabe B). Geldleistungenwegen Geburt o<strong>der</strong> Adoption s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb vonneun Monaten nach dem Tag <strong>der</strong> Geburt o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Aufnahme des K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> die Familie <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>de zu beantragen.Gezahlt werden die Leistungen wegen Geburto<strong>der</strong> Adoption von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de. Der Ar<strong>bei</strong>tgeberzahlt Leistungen <strong>bei</strong> Abwesenheit währendSchwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen.D. REHABILITATIONSLEISTUNGENWenn Sie <strong>in</strong>folge Krankheit o<strong>der</strong> Unfall ar<strong>bei</strong>tsunfähigs<strong>in</strong>d, kann Ihnen e<strong>in</strong>e Geldleistung fürAusbildung, Berufsausbildung o<strong>der</strong> Umschulunggewährt werden, wenn e<strong>in</strong>e solche Maßnahmeerfor<strong>der</strong>lich ist, damit Sie e<strong>in</strong>e neue Beschäftigungf<strong>in</strong>den. Da<strong>bei</strong> werden <strong>Ihre</strong> zum Unterhalt für Sieund <strong>Ihre</strong> Familie vorhandenen Eigenmittel angerechnet.Leistungen zur Rehabilitation können je<strong>der</strong> <strong>in</strong>Dänemark wohnenden Person gewährt werden,wenn sie vergleichbare f<strong>in</strong>anzielle Hilfe vonseiten<strong>der</strong> Staatlichen Ausbildungsför<strong>der</strong>ung (StatensUddannelsesstøtte) o<strong>der</strong> nach sonstiger Regelungaußerhalb des Sozialrechts nicht erhalten kann.Rehabilitationsleistungen werden Ihnen nachMaßgabe e<strong>in</strong>es im Voraus festgelegtenProgramms gewährt, wo<strong>bei</strong> monatlich e<strong>in</strong> Festbetragausgezahlt wird. Personen unter 25 Jahrenerhalten Leistungen zu e<strong>in</strong>em niedrigeren Satz.Neben Hilfe zum Unterhalt können auchZahlungen für beson<strong>der</strong>e Aufwendungen im Zusammenhangentwe<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Ausbildung o<strong>der</strong>mit <strong>Ihre</strong>r Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, z. B. für Lehr- o<strong>der</strong> Transportmittel,geleistet werden.F<strong>in</strong>det die Rehabilitationsmaßnahme <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ausbildung<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb statt, wird die ausbezahlteEntlohnung auf die Rehabilitationsleistungangerechnet.Die Rehabilitationspauschale wird für die Dauer<strong>der</strong> Ausbildungsmaßnahmen, höchstens jedochfünf Jahre lang, gezahlt. Inanspruchnahme vonRehabilitationsleistungenRehabilitationsleistungen sowie Hilfsmittel undGeräte müssen Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sozial- und Gesundheitsverwaltung<strong>Ihre</strong>r Wohngeme<strong>in</strong>de beantragen.In e<strong>in</strong>zelnen Fällen (Hilfsmittel und Geräte) wirdjedoch nicht von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, son<strong>der</strong>n von <strong>der</strong>Kreisgeme<strong>in</strong>de entschieden. Die Geme<strong>in</strong>de wirdIhnen nähere H<strong>in</strong>weise hierzu erteilen.E. RECHTSBEHELFES<strong>in</strong>d Sie mit e<strong>in</strong>er Entscheidung nicht e<strong>in</strong>verstanden,können Sie <strong>in</strong>nerhalb von vier Wochen nachZustellung des Bescheids Rechtsmittel e<strong>in</strong>legen.Gegen Entscheidungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de o<strong>der</strong> Kreisgeme<strong>in</strong>degemäß dem Sozialrecht kann Wi<strong>der</strong>spruch<strong>bei</strong>m Sozialausschuss e<strong>in</strong>gelegt werden.Da<strong>bei</strong> kann nur die von <strong>der</strong> Entscheidungbetroffene Person Rechtsmittel e<strong>in</strong>legen.Rechtsmittel s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> dem Sozialausschuss e<strong>in</strong>zulegen,<strong>der</strong> für die Geme<strong>in</strong>de o<strong>der</strong> Kreisgeme<strong>in</strong>dezuständig ist, die die Entscheidung getroffenhat. E<strong>in</strong> Sozialausschuss besteht <strong>in</strong> jedem Staatsamtbezirk;außerdem existiert jeweils e<strong>in</strong>Ausschuss für die Geme<strong>in</strong>den Kopenhagen undFre<strong>der</strong>iksberg.Entscheidungen des Sozialausschusses könnennicht angefochten werden.Das Sozialbeschwerdeamt kann jedoch Verfahrenzur Überprüfung übernehmen, wenn es <strong>der</strong>Auffassung ist, dass e<strong>in</strong>e Entscheidung grundsätzlicheo<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>e Bedeutung hat. Das Amtkann von <strong>der</strong> betroffenen Person und <strong>der</strong> betreffendenGeme<strong>in</strong>de bzw. Kreisgeme<strong>in</strong>de darumersucht werden.3. Ar<strong>bei</strong>tsunfälle undBerufskrankheitenAlle Personen, die von e<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tgeber beschäftigtwerden, s<strong>in</strong>d gegen Ar<strong>bei</strong>tsunfälle undBerufskrankheiten versichert, auch wenn ke<strong>in</strong>Ar<strong>bei</strong>tsentgelt gezahlt wird. Bestimmte Selbständiges<strong>in</strong>d ebenfalls verpflichtet, e<strong>in</strong>e Versicherungfür sich selbst abzuschließen (Fischer, Schiffseigner).Die Ar<strong>bei</strong>tsunfallversicherung wird <strong>bei</strong>e<strong>in</strong>er staatlich anerkannten Versicherungsgesellschaftabgeschlossen.Die Versicherung deckt Unfälle und schädigendeE<strong>in</strong>wirkungen von e<strong>in</strong>er Dauer von höchstense<strong>in</strong>igen Tagen, die auf die Ar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> auf dieUmstände des Ar<strong>bei</strong>tsablaufs zurückzuführen s<strong>in</strong>dund e<strong>in</strong>e dauernde o<strong>der</strong> vorübergehendeM<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit zur Folge haben.Sie deckt auch akute Hebeschäden und e<strong>in</strong>e Reihevon Berufskrankheiten, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>schlägigenVerzeichnis aufgeführt s<strong>in</strong>d, sowie Schädigungen28 DÄNEMARK

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