13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BELGIENGenerell besteht das belgische System <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n<strong>Sicherheit</strong> aus e<strong>in</strong>em System für Ar<strong>bei</strong>tnehmer unde<strong>in</strong>em System für Selbständige. Da wesentlicheUnterschiede zwischen den <strong>bei</strong>den Systemenbestehen, werden sie getrennt behandelt. In Kapitel Iwird das System <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> fürAr<strong>bei</strong>tnehmer behandelt. S<strong>in</strong>d Sie jedochSelbständiger, lesen Sie bitte <strong>in</strong> Kapitel II nach.Kapitel IARBEITNEHMER1. E<strong>in</strong>leitungDas belgische System <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> fürAr<strong>bei</strong>tnehmer ist <strong>in</strong> folgende Zweige geglie<strong>der</strong>t:— Krankheit und Mutterschaft (Abschnitt 2);— Ar<strong>bei</strong>tsunfälle und Berufskrankheiten(Abschnitt 3);— Invalidität (Abschnitt 4);— Alter (Abschnitt 5);— H<strong>in</strong>terbliebene und Sterbegeld (Abschnitt 6);— Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit (Abschnitt 7);— Familienleistungen (Abschnitt 8). AnmeldungSobald Sie e<strong>in</strong>e Beschäftigung <strong>in</strong> Belgienaufnehmen, muss Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber die für <strong>Ihre</strong>Anmeldung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> erfor<strong>der</strong>lichenFormalitäten erledigen. Sie brauchen selbstnirgendwo vorstellig zu werden.E<strong>in</strong>e Ausnahme besteht nur für die Sach- undGeldleistungen <strong>der</strong> Kranken- und Invaliditätsversicherung.Dazu müssen Sie sich <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>erKrankenkasse (mutualité/ziekenfonds) <strong>Ihre</strong>r Wahlo<strong>der</strong> <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er Regionalstelle <strong>der</strong> Hilfskasse fürKranken- und Invaliditätsversicherung [Caisseauxiliaire d’assurance maladie-<strong>in</strong>validité(CAAMI)/Hulpkas voor ziekte- en <strong>in</strong>validiteitsverzeker<strong>in</strong>g]anmelden. In Belgien bestehen neutraleKrankenkassen, Berufskrankenkassen, christliche,sozialistische und liberale Krankenkassen.Sie können die Kasse am Ersten e<strong>in</strong>es jedenKalen<strong>der</strong>vierteljahres wechseln. Doch kann dieKasse, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sie gemeldet s<strong>in</strong>d, den Kassenwechselverweigern, wenn Sie ihr noch ke<strong>in</strong>ezwölf Monate angehören. Für nähere Auskünftehierüber wenden Sie sich bitte an die Kasse, <strong>der</strong>Sie <strong>bei</strong>treten möchten.Waren Sie früher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaatkrankenversichert, sollten Sie <strong>der</strong> belgischenKrankenkasse die Vordrucke E 104 und E 105vorlegen, die Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Krankenkasse des Landes,das Sie verlassen haben, anfor<strong>der</strong>n können.Die Gegenseitigkeitskassen und Regionalstellen<strong>der</strong> Hilfskasse werden im Folgenden als „Krankenkassen“bezeichnet.BeiträgeSie müssen e<strong>in</strong>en Sozialversicherungs<strong>bei</strong>trag entrichten,<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Prozentsatz <strong>Ihre</strong>sLohnes o<strong>der</strong> Gehalts entspricht. Diesen Betragbehält Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber von <strong>Ihre</strong>m Entgelt e<strong>in</strong> undführt ihn an die Landesanstalt für Sozialversicherung(Office national de sécurité sociale ONSS/Rijksdienst voor maatschappelijke ZekerheidRMZ) ab. Der e<strong>in</strong>zige Beitrag, den Sie unterUmständen selbst entrichten müssen, ist e<strong>in</strong> an<strong>Ihre</strong> Krankenkasse zu zahlen<strong>der</strong> Beitrag für e<strong>in</strong>efreiwillige Zusatzversicherung. S<strong>in</strong>d Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Hilfskasse für Kranken- und Invaliditätsversicherungversichert, so ist ke<strong>in</strong> zusätzlicher Beitrag zuzahlen, da <strong>bei</strong> dieser nur Pflichtversicherungmöglich ist.RechtsbehelfeWenn Sie mit <strong>der</strong> Entscheidung e<strong>in</strong>es Versicherungsträgersnicht e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, können Sie<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats vom Tage <strong>der</strong> Zustellungdes Bescheids an e<strong>in</strong>e Beschwerde e<strong>in</strong>reichen.Falls Sie <strong>in</strong> Belgien wohnen, sollten Sie <strong>Ihre</strong>Beschwerde als E<strong>in</strong>schreiben an die Kanzlei desim Gerichtsbezirk <strong>Ihre</strong>s Wohnortes zuständigenAr<strong>bei</strong>tsgerichts (greffe du tribunal du travail/griffieBELGIEN11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!