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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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FINNLAND1. Allgeme<strong>in</strong>esDer Anspruch auf Leistungen <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong><strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland wird teils durch Wohnen, teilsdurch Erwerbstätigkeit begründet. Durch Leistungen<strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> soll <strong>der</strong> Lebensunterhalt<strong>bei</strong> Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitund Alter, Geburt e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des undVerlust des Versorgers sichergestellt werden. Die<strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> umfasst die gesetzliche Rente,die Krankenversicherung, Unfall- und Berufskrankheitsversicherung,Leistungen wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit,Familien<strong>bei</strong>hilfen sowie die öffentlicheGesundheitsfürsorge.Die Hauptbereiche <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> im Jahr2000 glie<strong>der</strong>n sich wie folgt:— Gesundheitsfürsorge und Krankenversicherung(Abschnitt 2)A. Öffentliche GesundheitsfürsorgeB. Krankenversicherung— Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfall und Berufskrankheit(Abschnitt 3)— Rehabilitation (Abschnitt 4)— Gesetzliche Rentensysteme (Abschnitt 5)A. InvalidenrenteB. H<strong>in</strong>terbliebenenrenteC. Ar<strong>bei</strong>tslosenrenteD. AltersrenteE. Höhe <strong>der</strong> RentenF. Beantragung von Renten und Rechtsmittel— Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit (Abschnitt 6)A. Ar<strong>bei</strong>tslosengeldB. Unterstützungssystem des Ar<strong>bei</strong>tsmarktes— Elterngeld (Abschnitt 7)— Familien<strong>bei</strong>hilfen (Abschnitt 8)A. K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldB. Mutterschafts<strong>bei</strong>hilfe— Kontaktadressen (Abschnitt 9) Anspruch auf Leistungen <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n<strong>Sicherheit</strong>Alle <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland wohnenden Personen habenAnspruch auf Leistungen <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong>.In F<strong>in</strong>nland ansässige Personen kommen <strong>in</strong> denGenuss des Rentenschutzes (Volksrente), <strong>der</strong>Gesundheitsfürsorge, von Krankenversicherungsleistungen,Elterngeld und Familien<strong>bei</strong>hilfen sowievon Leistungen wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit. Für dieGewährung bestimmter Leistungen müssen <strong>in</strong>F<strong>in</strong>nland wohnende Personen zusätzliche Voraussetzungenerfüllen, die hauptsächlich dieWohndauer betreffen.Zum Teil werden Leistungen <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong>durch Erwerbstätigkeit begründet. Das Erwerbsrentensystemund die Unfall- und Berufskrankheitsversicherungs<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>e Bereichedes auf <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit beruhenden Systems<strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong>. Organisation <strong>der</strong> SozialversicherungFür die Rechtsvorschriften über die <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong>und die allgeme<strong>in</strong>e Entwicklung des Sozialversicherungswesensist das M<strong>in</strong>isterium fürSoziales und Gesundheit verantwortlich. An <strong>der</strong>Verwaltung des Systems <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong>s<strong>in</strong>d verschiedene Organisationen beteiligt. E<strong>in</strong>eBeson<strong>der</strong>heit des Sozialversicherungssystems liegtdar<strong>in</strong>, dass private Versicherungsgesellschaften füre<strong>in</strong>zelne Teilbereiche <strong>der</strong> Sozialversicherungzuständig s<strong>in</strong>d.Das auf Wohnen beruhende System <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n<strong>Sicherheit</strong> wird von <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt(Kela), e<strong>in</strong>er unabhängigen E<strong>in</strong>richtung des öffentlichenRechts, verwaltet. Die Geschäftsführung<strong>der</strong> Anstalt unterliegt <strong>der</strong> unmittelbaren Aufsichtdes Parlaments.Für Sachleistungen <strong>der</strong> Krankenversicherung s<strong>in</strong>ddie örtlichen Behörden zuständig.Das Erwerbsrentensystem für Ar<strong>bei</strong>tnehmer <strong>der</strong>Privatwirtschaft wird von Rentenversicherungsgesellschaften,Rentenkassen und Stiftungenverwaltet. Die Zentralanstalt für Rentenversicherung(ETK) ist das Zentralorgan des Erwerbsrentensystems.Die Zentralanstalt ist auch für <strong>in</strong>ternationaleRenten- und Versicherungsfragen zuständig.Die Versicherungsanstalten und Rententrägerwerden vom Versicherungsaufsichtsamtüberwacht.Die Rentensysteme von Staatsbedienstetenverwaltet das Staatskassenamt, die Systeme <strong>der</strong>Bediensteten <strong>bei</strong> örtlichen Behörden die Rentenstelle<strong>der</strong> örtlichen Verwaltung.Die Unfallversicherungsanstalten übernehmen dieVersicherung von Ar<strong>bei</strong>tnehmern des Privatsektorsgegen Ar<strong>bei</strong>tsunfälle und Berufskrankheiten. Fürdie Unfallversicherung von Staatsbediensteten istdas Staatskassenamt zuständig. Der Verband <strong>der</strong>Unfallversicherer ist die Dachorganisation fürUnfallversicherungsfragen. Sie fungiert unteran<strong>der</strong>em als Träger des Wohn- und <strong>Aufenthalt</strong>sortes,was die <strong>in</strong>ternationalen VerpflichtungenF<strong>in</strong>nlands angeht.FINNLAND161

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