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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te <strong>bei</strong> <strong>der</strong> selbständigen Fortbewegungo<strong>der</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Fortbewegung mit öffentlichenVerkehrsmitteln große Schwierigkeiten hat. DieBeihilfe kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel frühestens nach Ablaufvon sieben Jahren neu gewährt werden.5. AltersrentenA. ALTERSRENTE (ÅLDERSPENSION)Seit dem 1. Januar 1999 gibt es <strong>in</strong> Schwedenparallel zu dem alten System e<strong>in</strong> neues Rentensystem.1937 und früher geborene Personen fallen vollständigunter das alte System.Für zwischen 1938 und 1953 geborene Personengilt teilweise das alte, teilweise das neue System.Das Geburtsjahr ist ausschlaggebend für dieZuordnung zu e<strong>in</strong>em bestimmten System.Ab 1954 geborene Personen fallen vollständigunter das neue System.B. DAS ALTE RENTENSYSTEMDas alte Rentensystem besteht aus Volksrente(folkpension) und Zusatzrente (tilläggspension,ATP). Das Rentenalter liegt <strong>bei</strong> diesem Systemfür Männer und Frauen <strong>bei</strong> 65 Jahren. Es bestehtjedoch die Möglichkeit, die Altersrente bereitsfrüher o<strong>der</strong> auch später zu beziehen.Volksrente (Folkpension)Wer <strong>in</strong> Schweden ansässig ist und m<strong>in</strong>destens dreiJahre lang hier gewohnt o<strong>der</strong> rentenwirksameE<strong>in</strong>künfte für e<strong>in</strong>e Zusatzrente (ATP, siehe unten)erzielt hat, hat Anspruch auf Volksrente. Da<strong>bei</strong>spielt die Staatsangehörigkeit ke<strong>in</strong>e Rolle. Für denAnspruch auf volle Volksrente müssen Sie 40 Jahrelang <strong>in</strong> Schweden gewohnt o<strong>der</strong> 30 Jahre langrentenwirksame E<strong>in</strong>künfte erzielt haben. Bei e<strong>in</strong>erWohnzeit von weniger als 40 Jahren o<strong>der</strong> <strong>bei</strong>weniger als 30 Jahren rentenwirksamen E<strong>in</strong>kommensbezugswird die Rente für jedes fehlende Jahrum e<strong>in</strong> Vierzigstel bzw. e<strong>in</strong> Dreißigstel gekürzt.Wohnzeiten und Zeiten rentenwirksamen E<strong>in</strong>kommensbezugswerden ab vollendetem 16. Biszum vollendeten 64. Lebensjahr angerechnet. DerHöchstsatz <strong>der</strong> Volksrente beträgt 2 952 SEKmonatlich.Staatsangehörige e<strong>in</strong>es EU/EWR-Landes, die vonSchweden aus <strong>in</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es EU/EWR-Landumziehen, können die Volksrente <strong>in</strong> gleicherHöhe beziehen wie <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em Wohnsitz <strong>in</strong>Schweden. Schwedische Staatsbürger, die sichaußerhalb <strong>der</strong> EU/des EWR nie<strong>der</strong>lassen, habenAnspruch auf Volksrente entsprechend <strong>der</strong> Zahl<strong>der</strong> rentenwirksamen E<strong>in</strong>kommensjahre. DasGleiche gilt für die Staatsbürger <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, mitdenen Schweden Rentenabkommen geschlossenhat. Allgeme<strong>in</strong>e Zusatzrente (Allmäntilläggspension, ATP)Wenn Sie E<strong>in</strong>künfte aus Erwerbstätigkeit beziehen,die den so genannten erhöhten preisabhängigenGrundbetrag (prisbasbeloppet) <strong>in</strong> Höhe von<strong>der</strong>zeit 37 700 SEK übersteigen, erwerben SieAnspruch auf ATP-Zusatzrente. Der Grundbetragwird von <strong>der</strong> Regierung für jeweils e<strong>in</strong> Jahrfestgesetzt und richtet sich nach <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>enPreisentwicklung. Rentenwirksames E<strong>in</strong>kommenkann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit zwischen dem vollendeten 16.und 64. Lebensjahr angerechnet werden. Beimrentenwirksamen E<strong>in</strong>kommen werden sowohl Erwerbse<strong>in</strong>künfteals auch Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherung,wie Krankengeld, Elterngeld und Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung,mite<strong>in</strong>gerechnet.Für den Anspruch auf Zusatzrente s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destensdrei rentenwirksame E<strong>in</strong>kommensjahre zurückzulegen.Für den vollen Satz <strong>der</strong> Zusatzrentewird e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens 30-jährige Anwartschaftvorausgesetzt. Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Zusatzrentenhöhewird <strong>der</strong> Durchschnitt <strong>der</strong> rentenwirksamenE<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> den 15 e<strong>in</strong>kommensgünstigstenJahren zugrunde gelegt. Der höchsteSatz <strong>der</strong> Zusatzrente beträgt 11 993 SEKmonatlich. Zulagen zur RenteWer ke<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e niedrige Zusatzrente (ATP)erhält, kann neben <strong>der</strong> Volksrente e<strong>in</strong>e Rentenzulage(pensionstillskott) beziehen. Diese beträgthöchstens 1 750 SEK monatlich.Beson<strong>der</strong>e Rentenzulage (särskilt pensionstillägg)kann demjenigen gezahlt werden, <strong>der</strong> wenigstenssechs Jahre lang zu Hause e<strong>in</strong> krankes o<strong>der</strong>beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tes K<strong>in</strong>d betreute und deshalb ke<strong>in</strong>eErwerbstätigkeit ausübte. Für die beson<strong>der</strong>e Rentenzulages<strong>in</strong>d höchstens 15 Pflegejahre anrechnungsfähig.Rentner mit niedrigen E<strong>in</strong>kommen habenAnspruch auf Rentnerwohnzulage (bostadstilläggtill pensionärer – BTP). Die Höhe dieser Leistungbestimmt sich nach den E<strong>in</strong>künften des Rentnersund se<strong>in</strong>en Wohnkosten.Ehefrauenzulage (hustrutillägg) kann e<strong>in</strong>er vor1935 geborenen Ehefrau gezahlt werden, <strong>der</strong>enPartner Volksaltersrente o<strong>der</strong> den Volksrentenanteil<strong>der</strong> vorzeitigen Rente/Krankheits<strong>bei</strong>hilfebezieht. Diese Leistung wird <strong>der</strong>zeit abgeschafft.C. DAS NEUE RENTENSYSTEMDas neue Rentensystem besteht aus e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>kommensbezogenenAltersrente <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>erE<strong>in</strong>kommensrente und aus e<strong>in</strong>er Prämienrentemit Garantierente.SCHWEDEN179

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