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Dokumentation zur Geschichte und Kultur der ... - Universität Augsburg

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- B 4: RATSPROTOKOLLE<br />

1708<br />

StadtA KF<br />

Beschluß vom 2. März, wegen des "Schlinger Zolls" von den<br />

Juden, wie bisher, 2 kr zu for<strong>der</strong>n <strong>und</strong> "diejenige, so<br />

künfftig den Zoll abführen würden, mit straff zu betrohen"<br />

(Bl.156.)<br />

1728<br />

Beschluß vom 26. Oktober, "daß die einpassierenden Juden<br />

täglich 8 kr zu bezahlen hätten, ihnen aber die Verkauffung<br />

aller Handwerkhswaaren in <strong>der</strong> Stadt <strong>und</strong> aufm Land gäntzlich<br />

verbotthen seyn solle"<br />

(Bl.163.)<br />

1732<br />

Beschwerde <strong>der</strong> Juden vom 29. Oktober, daß ihnen vom Bürgermeister-Amt<br />

das Geld-Einwechseln verboten worden ist.<br />

Bescheid, daß ihnen zwar erlaubt sein solle, von Privaten<br />

schlechtes Geld gegen gutes umzuwechseln, aber das gute<br />

einzuwechseln <strong>und</strong> unter diesem Vorwand aus dem Land zu<br />

führen, solle verboten <strong>und</strong> verfallsfähig sein<br />

(Bl.158.)<br />

1734<br />

Nach dem Beschluß vom 26. März, solle "per Decret den Juden<br />

aller Handel verbotten werden, in Sillber <strong>und</strong>t geldt, soll-<br />

ten sich allzeith in löbl. Bürgermeister-Ambt anmelden, von<br />

solchem auß ihnen ein Knecht mitgegeben werden; sie die<br />

Juden sollen aber alltäglich einen fl. löbl. Mag[r]istrat,<br />

denen Knechten 4 kr von den St<strong>und</strong>en geben, sich aber über<br />

Nacht bey Straff nicht auffhallten"<br />

(Bl.415.)<br />

1736<br />

Beschluß vom 29. Oktober: "Nicht weniger ist auch wegen<br />

überhand nehmenden starcken Einlauffens <strong>und</strong> Durchstreichens<br />

<strong>der</strong>er Juden in <strong>der</strong> Stadt einmüthig beliebet worden, mit<br />

ehesten eine Verordnung ergehen zu laßen, daß hinfüro ohne<br />

beschehene Anzeige im Bürgermeister-Amt kein Jude hereingelaßen<br />

werden solle auch je<strong>der</strong>zeit ein Stadt-Bediener<br />

<strong>der</strong>gleichen Juden an die Seite gestellet werden solle, da-<br />

mit man sehe, was ihre Verrichtungen seyen <strong>und</strong> zugleich<br />

auch ein gewißes Stück Geld denselben aufzuerlegen"<br />

(Bl.192.)<br />

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