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Dokumentation zur Geschichte und Kultur der ... - Universität Augsburg

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Akt 842 2<br />

Viehmärkte; dabei:<br />

StadtASMü<br />

1934 September 9<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Viehmarktordnung (Handeln in jüdischer Sprache<br />

verboten);<br />

1934 Oktober 3 - 26<br />

Die ortspolizei1ichen Vorschriften des Marktgemein<strong>der</strong>ates<br />

Schwabmünchen, hier Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Viehmarktordnung, werden für<br />

vollziehbar erklärt; Bekanntmachung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen, betr. den<br />

§ 19 <strong>der</strong> Viehmarktordnung; sie wird an <strong>der</strong> gemeindlichen Amtstafel<br />

angeschlagen, ferner ergeht ein Hinweis an die Schwabmünchner<br />

Nationalzeitung;<br />

1935 Juni 28 - Juli 2<br />

Schreiben des Bezirksamtes Schwabmünchen: von bayerischen<br />

Landbürgermeistern sollen jüdischen Viehhändlern auf Ansuchen<br />

Bestätigungen ausgestellt worden sein, daß sie gewissenhafte<br />

<strong>und</strong> zuverlässige Händler seien. Die Bürgermeister haben umgehend<br />

zu berichten, ob sie <strong>der</strong>artige Bestätigungen ausgestellt<br />

haben; wenn ja, wären diese sofort wie<strong>der</strong> einzuziehen; <strong>der</strong><br />

Bürgermeister von Schwabmünchen erstattet "Fehlanzeige"<br />

1935 Juli 12<br />

Schreiben des Bezirksamtes Schwabmünchen, betr. Überwachung<br />

<strong>und</strong> Säuberung des Viehhandels; es sollen verschärfte Kontrollen<br />

<strong>der</strong> Viehhändler durchgeführt werden; je<strong>der</strong> <strong>der</strong> den Handel<br />

ohne Legitimationskarte betreibt, ist unbedingt anzuzeigen;<br />

Akt 842 52<br />

Michaeli-Markt; dabei:<br />

1934 August 6<br />

Bekanntmachung des Marktgemein<strong>der</strong>ates Rieß: Zum Jahrmarkt in<br />

Schwabmünchen am 23. <strong>und</strong> 24. September 1934 werden jüdische<br />

Geschäftsinhaber nur zugelassen, soweit sie Frontkämpfer sind;<br />

1934 September 18<br />

Gegenvorstellung des jüdischen Händlers J. Gordin aus München<br />

an den Marktgemein<strong>der</strong>at Schwabmünchen, betr. seiner Nichtzulassung<br />

zum Jahrmarkt; er weist u.a. darauf hin, daß in einem<br />

ähnlichen Fall ein <strong>der</strong> Zulassung eines jüdischen Händlers entgegenstehen<strong>der</strong><br />

Beschluß des Stadtrates Lindau von <strong>der</strong> Regierung<br />

Schwaben <strong>und</strong> Neuburg am 9.5.1934 aufgehoben wurde;<br />

beigelegt:<br />

1934 Mai 2<br />

Schreiben <strong>der</strong> Reichsleitung <strong>der</strong> NSDAP, Abteilung für Boykottfragen,<br />

an Herrn Norbert Rawicz in Fürth, daß in Zukunft alle<br />

Nichtarier zu Märkten <strong>und</strong> Messen zugelassen werden sollen,<br />

wenn nicht gegen den Betreffenden im Einzelfall Gründe <strong>zur</strong><br />

Ausschließung vorliegen;<br />

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