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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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zu finden. Vielleicht beruht es nur auf annähernden Schätzun-<br />

gen, ist aber jedenfalls nicht weit von <strong>der</strong> Wahrheit. Im Jahre<br />

1535 nämlich schloß Barnim X einen Vertrag mit <strong>der</strong> Stadt<br />

ab, wodurch er einen bis dahin noch zum städtischen Gebiet<br />

gehörigen Theil des heutigen Schloßhofs erwarb. Es hatten<br />

Bürgerhäuser daraufgestanden, welche abgebrannt waren. Ver-<br />

muthlich hatte <strong>der</strong> Brand nicht lange vor dem Abschlüsse des<br />

Vertrages stattgefunden; auch war die Brandstatte schwerlich<br />

lange Zeit wüst und ungebaut gelassen worden. In solchem<br />

provisorischen Zustand erblicken wir sie auf dem. Abriß, welcher<br />

daher den Vurgplah mit <strong>der</strong> Kirche so darstellt, o<strong>der</strong> darstellen<br />

will, wie <strong>der</strong>selbe ungefähr zu <strong>der</strong> Zeit des Vertrages, also um<br />

1535, aussah. Hiernach war also, die ältere Otrenkirche<br />

schon im Jahre 1535 durch einen Neubau ersetzt. Sollte auf<br />

dies Datum kein sichrer Verlaß sein, so bleibt uns nur die<br />

Vermuthung übrig, daß <strong>der</strong> Umbau im Laufe <strong>der</strong> ersten Jahr-<br />

zehnte <strong>der</strong> Regierung Barnims bewerkstelligt wurde. In diese<br />

Zeit fallen auch die an<strong>der</strong>en Bauten des Fürsten, so weit sie den<br />

Burghof betreffen. An dem, was er 1523 dort vorfand, än<strong>der</strong>te<br />

Barnim zuerst um 1530^), indem er, mit Georg I in Gemein-<br />

schaft, den von Bogislav X begonnenen Südbau vollenden ließ;<br />

1536 führte-er sodann den östlichen Flügel vollständig neu auf,<br />

und stellte 1552 den im Jahre zuvor ^) durch Feuer zerstörten<br />

Südflügel wie<strong>der</strong> her, und daß er irgend wann auch Hand an<br />

die Ottenkirche gelegt hat, geht, wenn es nicht sonst schon fest<br />

stände, aus den Zierrathen am Querbau hervor, welche die<br />

Kirche mit den übrigen Theilen des Schlosses in eine gewisse<br />

stylistiscbe Einheit bringen, und keiner früheren Zeit, als den<br />

Jahren 1530—50 angehören können. Doch sind sie nicht als<br />

ein späterer Zusatz zu betrachten und gewiß gleichzeitig mit dem<br />

Hauptbaue selbst. Länger als vierzig Jahre hätte somit <strong>der</strong><br />

. .*) Dies Datum scheint übersehen zu sein. Es .ergiebt sich aus<br />

Fnedeborn II. 49.<br />

^*) 'Kugler, (Pomm. Kunstgesch. S. 153, Anm.) nennt das Jahr<br />

1557 statt 1551. Der Irrthum kommt von einem Druckfehler bei Friedeborn,<br />

II. 109.

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