Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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zu finden. Vielleicht beruht es nur auf annähernden Schätzun-<br />
gen, ist aber jedenfalls nicht weit von <strong>der</strong> Wahrheit. Im Jahre<br />
1535 nämlich schloß Barnim X einen Vertrag mit <strong>der</strong> Stadt<br />
ab, wodurch er einen bis dahin noch zum städtischen Gebiet<br />
gehörigen Theil des heutigen Schloßhofs erwarb. Es hatten<br />
Bürgerhäuser daraufgestanden, welche abgebrannt waren. Ver-<br />
muthlich hatte <strong>der</strong> Brand nicht lange vor dem Abschlüsse des<br />
Vertrages stattgefunden; auch war die Brandstatte schwerlich<br />
lange Zeit wüst und ungebaut gelassen worden. In solchem<br />
provisorischen Zustand erblicken wir sie auf dem. Abriß, welcher<br />
daher den Vurgplah mit <strong>der</strong> Kirche so darstellt, o<strong>der</strong> darstellen<br />
will, wie <strong>der</strong>selbe ungefähr zu <strong>der</strong> Zeit des Vertrages, also um<br />
1535, aussah. Hiernach war also, die ältere Otrenkirche<br />
schon im Jahre 1535 durch einen Neubau ersetzt. Sollte auf<br />
dies Datum kein sichrer Verlaß sein, so bleibt uns nur die<br />
Vermuthung übrig, daß <strong>der</strong> Umbau im Laufe <strong>der</strong> ersten Jahr-<br />
zehnte <strong>der</strong> Regierung Barnims bewerkstelligt wurde. In diese<br />
Zeit fallen auch die an<strong>der</strong>en Bauten des Fürsten, so weit sie den<br />
Burghof betreffen. An dem, was er 1523 dort vorfand, än<strong>der</strong>te<br />
Barnim zuerst um 1530^), indem er, mit Georg I in Gemein-<br />
schaft, den von Bogislav X begonnenen Südbau vollenden ließ;<br />
1536 führte-er sodann den östlichen Flügel vollständig neu auf,<br />
und stellte 1552 den im Jahre zuvor ^) durch Feuer zerstörten<br />
Südflügel wie<strong>der</strong> her, und daß er irgend wann auch Hand an<br />
die Ottenkirche gelegt hat, geht, wenn es nicht sonst schon fest<br />
stände, aus den Zierrathen am Querbau hervor, welche die<br />
Kirche mit den übrigen Theilen des Schlosses in eine gewisse<br />
stylistiscbe Einheit bringen, und keiner früheren Zeit, als den<br />
Jahren 1530—50 angehören können. Doch sind sie nicht als<br />
ein späterer Zusatz zu betrachten und gewiß gleichzeitig mit dem<br />
Hauptbaue selbst. Länger als vierzig Jahre hätte somit <strong>der</strong><br />
. .*) Dies Datum scheint übersehen zu sein. Es .ergiebt sich aus<br />
Fnedeborn II. 49.<br />
^*) 'Kugler, (Pomm. Kunstgesch. S. 153, Anm.) nennt das Jahr<br />
1557 statt 1551. Der Irrthum kommt von einem Druckfehler bei Friedeborn,<br />
II. 109.