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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Speditionshandel den rechten Geschmack abgewinnen, sie mußten alle<br />

Licenten, Zölle und Frachten für das Speditionsgut vorschießen,<br />

die Rimessen gingen aber nicht prompt ein, weshalb man gerne<br />

einen Vorschuß für alle Auslagen von den Auftraggebern wünschte.<br />

Es waren aber nur die Städte Breslau, Frankfurt, Magdeburg<br />

und Berlin, welche den Versuch machten ihre Waaren über<br />

Stettin zu beziehen. Dagegen hielten sie Stettin als Ausgangs-<br />

ort für seewärts bestimmte Waaren nicht geeignet.<br />

Hld.mg Das Jahr aber, in welchem die Nie<strong>der</strong>lagsgerechtigkeit die<br />

oandels nach große Barriere des O<strong>der</strong>handels fallen sollte, rückte immer näher<br />

'""'"' heran. Schon unterm 22. September 1744 hatte die Staats-<br />

regierung erklärt, daß sie gesonnen sei, den Handel auf <strong>der</strong> Netze,<br />

Warthe und O<strong>der</strong> bis nach Stettin wie<strong>der</strong> herzustellen und zur<br />

Beför<strong>der</strong>ung desselben die in dem Trebieskowschen Vergleiche<br />

vom Jahre 1618 verabredeten Zölle merklich herabzusehen, auch<br />

solche Freiheit nicht bloß dem Adel, son<strong>der</strong>n auch den Handel<br />

treibenden Städten zu Theil werden zu lassen. Demnach wurde<br />

am 3. Januar 1750 festgesetzt:<br />

1. Alle auf <strong>der</strong> Nehe, Warthe und O<strong>der</strong> bis Stettin be<<br />

findlichen Zölle, sie seien Königlich o<strong>der</strong> Vasallen gehörig,<br />

sollten gänzlich aufgehoben sein, und die polnischen Schiffe<br />

mit polnischen Waaren, als Getreide, Wachs, Pottasche,<br />

trockenem Obst, Honig, ohne irgend eine Abgabe vor<br />

Briefen, Landsberg, Cüstrin, O<strong>der</strong>berg, Schwedt und<br />

Garz vorbei nach Stettin gehen, ihren Handel treiben,<br />

ebenso mit den eingehandelten Waaren nach Polen zurück-<br />

kehren dürfen, ohne das Geringste zu zahlen. Nur hin-<br />

sichts des Holzes und <strong>der</strong> Flöße soll wie bisher verfahren<br />

werden.<br />

2. Alle zu diesen Schiffen gehörigen Schiffsleute sollten von<br />

<strong>der</strong> Werbung frei sein, und kein Schiff angehalten werden,<br />

wenn es nicht etwa wegen Criminalverbrechen geschehen<br />

müßte.<br />

3. Der Handel mit Getreide, Wolle, Le<strong>der</strong>, Honig, Wachs,<br />

Pottasche und Pech, und was sie zurückbrächten an Herin-<br />

gen, gedörrten Seefischen, Eisen und an<strong>der</strong>en Dingen sollte

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