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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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königlichen Kassen eingehoben waren, sich verdächtig geinacht hatten,<br />

so erhob man eine Reihe von Beschwerden gegen die Kannner,<br />

weil sie eigenmächtig die Wahl vorgenommen hatte.<br />

Die Kammer versandte viel Salz nach Königsberg, verschiffte<br />

große Transporte von Munition und hielt es deshalb beson<strong>der</strong>s<br />

nöthig, ehrliche und zuverlässige Männer zu Mäklern zu bestellen.<br />

Bis dahin brachte die Kaufmannschaft, welche die Mäkler benutzte<br />

und ihnen ihr Eigenthum anvertraute, diese in Vorschlag und <strong>der</strong><br />

Magistrat bestätigte sie. Durch die Bestallung von Mäklern Sei-<br />

tens <strong>der</strong> Kammer hielt man daher den bis dahin bestandenen<br />

Gebrauch gefährdet; man betrachtete übrigens den Mäklerposten<br />

als eine letzte Zuflucht für solche Kaufleute, welche durch Unglück<br />

ihr Verwögen verloren hatten und die nun als Mäkler sich und<br />

ihre Familie ernähren wollten.<br />

Bei <strong>der</strong> Anstellung jener beiden Kammer-Mäkler stimmten<br />

nun die an<strong>der</strong>n 4 Mäkler ein Klagelied an, weil sie durch die<br />

Vermehrung <strong>der</strong> Mäklerstellen eine Verringerung ihrer Einnahmen<br />

befürchteten. Das Staats-Ministerium bestätigte zwar am 1. Mai<br />

1749 beide durch die Kammer gewählte Mäkler, bestimmte jedoch,<br />

daß künftig die Kaufmannschaft bei einer Neuwahl gehört werden<br />

solltet.<br />

n) Als in: Jahre 1766 iu Stettin nur drei Mäkler waren, bewarb<br />

sich ein gewisser Vehm, welcher als Lehrling und Gehülfe sieben Jahre im<br />

Geschäfte eines Mäklers gearbeitet hatte, um einen durch Todessall erledigten<br />

Mäklerposten. Der Magistrat und das Seglerhans bestritten zwar<br />

nicht seine Geschicklichkeit, wiesen ihn aber mit seinem Gesuche ab, weil<br />

Mäklerstellen nur alten zurückgekommenen Kaufleuten zukämen. Der Behm<br />

bestritt jedoch die gesetzmäßige Form dieses Abweisnnasgrundes. Er erklärte<br />

in einer Beschwerde an die pommersche Kammer: es scheine ihm<br />

hart, daß man erst Kaufmann werden nnd einen tüchtigen Banqnerott<br />

machen müsse, um sich dadurch das Recht zu einem Mäklerposten zn erwerben,<br />

es sei nützlicher und ehrenvoller für die Kaufmannschaft und für<br />

den Handel, anch folche Mäkler zu benutzen, welche gerade uicht ihre Zahlungen<br />

eingestellt hätten. Wenn ein von einem Mäkler ansgelernter juuger<br />

Mann nicht Mäkler werden könne, so solle man anch Mäklern nicht<br />

erlauben Lehrlinge anszuleruen. Diese Empsehlungsgn'lnde waren jedoch<br />

nicht dem Bewerber günstig, ein an<strong>der</strong>er Kaufmann erhielt den erledigten<br />

Posten, woranf die pommerfche Kammer ihn znr Anstellung empfahl; <strong>der</strong>-

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