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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Hamburger Banco Wechsel ziehen, Ein- und Abschreibungen <strong>der</strong><br />

Bankzettel erfolgen konnten und das inländische Geschäft sich<br />

nicht mit so vielem baaren Gelde und beständigen Rimessen be-<br />

schweren brauchte. Der Oberfinanzrath Graumann hatte als<br />

Fachmann in dieser Bankfrage die verschiedenen Seiten entwickelt,<br />

jedoch gelang es ihm nicht jene Fesseln dem preußischen Handel<br />

abzunehmen, an denen es zum Theil später noch litt. —<br />

Die Bankfrage wurde für Stettin vertagt. Im Jahre<br />

1753 fanden zwar im Auftrage des Königs in Berlin neue Be-<br />

rathungen über das Bankproject statt, ohne jedoch zu einem<br />

günstigen Resultate zu führen. —<br />

Um so erfreulicher war es, daß die Staatsregierung dem<br />

Handel nach einer an<strong>der</strong>n Seite die wesentlichsten Dienste leistete.<br />

Durch ein Rescript vom 17. Januar 1752 wurde del ""fb«du^<br />

Stettins<br />

Rezeß vom Jahre 1733, welcher den Stettinern den Handel F^nlw.<br />

mit Eisen» Leinsaamen, Hering und Fischwaaren als ein Prä'ci- «Hn^<br />

puum gelassen, an<strong>der</strong>erseits <strong>der</strong> Stadt Frankfurt ihre Stapel- '""<br />

gerechtigkeit gewahrt hatte, aufgehoben und die Nie<strong>der</strong>lagsgerech-<br />

tigkeit mit Ausnahme des Leinsaathandels beseitigt, so daß beide<br />

Städte nur die Nie<strong>der</strong>lagsgerechtigkeit für Leinsaat behielten.<br />

Die O<strong>der</strong>schifffahrt war nun frei geworden, die Stettiner<br />

konnten nach Schlesien hinauf bis auf den genannten Artikel frei<br />

mit ihren Waaren Frankfurt passiren und ebenso hatten die übrigen<br />

Handelsstädte das Recht ihre Waaren durch Stettin frei durch-<br />

zuführen. Der Speditionshandel erhielt nun ein unbeschränktes<br />

Feld, da er nur mit den Hin<strong>der</strong>nissen zu kämpfen hatte, welche<br />

die Zoll- und Steuer-Gesetzgebung, <strong>der</strong> schwache Schiffsverkehr<br />

in Stettin ihm bereiteten. Von jetzt an war es erst möglich <strong>der</strong><br />

Elbschifffahrt allmälig diejenigen Güter namentlich nach Schlesien<br />

und den Kaiserlichen Erblän<strong>der</strong>n zu entziehen, welche naturgemäß<br />

nicht <strong>der</strong> Elb- son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> O<strong>der</strong>schifffahrt zukamen.<br />

Der Aus- und Eingang von Waaren hob sich in diesem<br />

Zeitraume, so daß man daran dachte einen zweiten Krähn und eine<br />

zweite Waage 1749 einzurichten, auch schlug man bereits 1754 vor<br />

eine Börse anzulegen, damit die Kaufleute und Schiffer an einem<br />

bestimmten Ort sich träfen und nicht mehr nöthig hätten sich in

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