Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
215<br />
Quantum übernehmen, so mußte sie dieses gleich baar bezahlen<br />
o<strong>der</strong> hinlängliche Sicherheit stellen.<br />
Da die Anweisung des Holzes im Monat November ge-<br />
schah, so erfolgte auch die Bezahlung spätestens erst im Monat<br />
März.<br />
Altes Holz von Privaten, welches in <strong>der</strong> Kurmark und in<br />
Magdeburg zum auswärtigen Handel verkauft wurde, mußte<br />
erst <strong>der</strong> Compagnie zum Verkauf angeboten werden und wenn<br />
diese innerhalb 3 Wochen für den Verkauf sich entschied, so er-<br />
theilten sie einen Paß, auf Grund welches das Holz auch an<br />
Fremde verkauft und ausgeführt werden konnte. Stand es auch<br />
den Eigenthümern frei die Preise und die Kaufbedingungen<br />
nach ihrer Entscheidung zu treffen, so wurden alle Schein-Con-<br />
tracte zum Nachtheil <strong>der</strong> Compagnie bei Strafe <strong>der</strong> Confiscation<br />
des Holzes untersagt.<br />
Kein Holz durfte ohne Frcipaß von <strong>der</strong> Compagnie, wenn<br />
es nicht ihr Eigenthum war, ins Ausland gehen. Bei Streitig-<br />
keiten war das Iustiz-Collegium <strong>der</strong> Provinz die erste competente<br />
Behörde.<br />
Um die Anfuhr und die Flößerei des Holzes zum Besten<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft zu befor<strong>der</strong>n, wurden sämmtliche Forst- und<br />
an<strong>der</strong>e Beamten ermuntert, ihren Einfluß zur billigen Beförde-<br />
rung des Holzes geltend zu machen.<br />
Ein Mitglied <strong>der</strong> Kammer sollte nach Wahl <strong>der</strong> Gesell-<br />
schaft ermitteln, welches Holz <strong>der</strong> Compagnie überlassen werden<br />
könnte und ein solcher Beamter sollte bei genügen<strong>der</strong> Erfüllung,<br />
beson<strong>der</strong>s zum Oberforstmeister, bei eintreten<strong>der</strong> Vacanz beför<strong>der</strong>t<br />
werden. Während <strong>der</strong> Vorspann auf Kosten dcs Staats geleistet<br />
wurde, zatilte die Compagnie Diäten. Wenn beim Ablauf des<br />
Contracts die Compagnie einen starken unverkäuflichen Holzvor-<br />
rath übrig behalten sollte, so erhielt sie das Recht denselben unter<br />
denselben Bedingungen und Rechten später zu verkaufen und<br />
ins Ausland zu führen, wie dies wahrend <strong>der</strong> Contractzeit ver-<br />
stattet war. Für den Fall, daß zum Nachcheil <strong>der</strong> Compagnie<br />
im Auslande die Zölle erhöht würden, versprach die Staatsregie-<br />
rung <strong>der</strong> Compagnie Vergütigung dieses Verlustes und sollte