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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Entreposeurs, Kaufleute, erlegten 6000 Thlr. Caution und<br />

datten die Erlaubniß ungebrannten Kaffee an die Pcivilegirten,<br />

ungebrannt in Büchsen all die Krämer zu verkaufen. Das<br />

ganze Eaffeegeschast stand unter dem Berliner General-Bureau<br />

und unter <strong>der</strong> General-Accise uno Zollcaffe. Jede blecherne<br />

Büchse mit 24 Loth gcdrannten Eaffees kostete 1 Thlr., jedoch<br />

zahlte man bei <strong>der</strong> Rückgabe <strong>der</strong> Büchse 4 Gr. zurück, den<br />

jährlichen Verbrauch berechnete man aus 3V2 Million Pfund<br />

und außerdem '/2 Million auf die Privilegirten. Beson<strong>der</strong>e<br />

Brennscheine zu l Gr. ertheilt.' dem Adel, den Ofsicieren, den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Landescollegien und einigen an<strong>der</strong>n Bevorzugten<br />

das beson<strong>der</strong>e Recht auch die rohen Bohnen brennen zu dürfen.<br />

Die Privilegien bezahlten dann für den ungebrannten Caffee<br />

9 Gr. pr. Pfd., mußten aber jahrlich 20 Pfd. kaufen. Jähr-<br />

lich ging eine Million für Zaffee nach Frankreich, welches da-<br />

mals von seinen (Kolonien angeblich den besten Caffee einführte.<br />

Bei den hohen Eaffeeprelsen begnügten sich arme Leute mit ein-<br />

heimischem Caffee aus Erbsen, Eicheln, Gerste, getrockneten Mohr-<br />

rüben und ahnlichen Surrogaten, aus dem Lande und in den<br />

kleinen Aclerbaustäoten genoß man des Morgens Klieben und<br />

Biersuppe. Als die pommerschen Landstande sich über die<br />

Eaffee- und Weinbesteuerung beschwerten, so erhielten sie unterm<br />

27. August 1779 den bekannten Bescheid, daß Se. Majestät<br />

in <strong>der</strong> Jugend mit Biersuppe erzogen wäre, und daß die Leute<br />

in Pommern eben so gut mit Biersuppe erzogen werden könnten,<br />

das sei viel gesun<strong>der</strong> als <strong>der</strong> Eaffee.<br />

Seit 1761 traten bereits Erleichterungen im Eaffeehandel ein.<br />

Seit 1764 ermaßigte sich die Steuer von 6 Gr. 2 Pf.<br />

bis auf 3 Gr. 2 Pf., so daß das Pfund 10 Gr., das Loth<br />

5 Pf., das halbe Loth 3 Pf. kostete. Für denselben Preis be-<br />

zahlten ihn die Kramer, welche ihn in Büchsen aus den Entre-<br />

pots entnahmen und fünf vom Hun<strong>der</strong>t Provision bekamen.<br />

Kein Großhändler durfte gebrannten, kein Krämer rohen Caffee<br />

verkaufen*).<br />

Preußen. Friedrich <strong>der</strong> Große, 3. Band,<br />

1^

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