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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Die Zahl <strong>der</strong> Kaufleute war von 1785 auf 150 im Jahre ^<br />

1762 gestiegen, jedoch hatten damals nach <strong>der</strong> Schil<strong>der</strong>ung eines<br />

damaligen Maklers viele Kaufleute kein Geschäft. Als Aufnahme-<br />

gebühren bezahlte <strong>der</strong> Kaufmann 6, <strong>der</strong> frühere Kramer dagegen<br />

16 Thlr. 16 Gr., wie dies schon im 17. Jahrhun<strong>der</strong>te Gebrauch<br />

war. Seit dem Jahre 1773 stehen bei dem zuerst aufgenommenen<br />

Kaufmann Rudolph Christian Gribel aus Hamburg 26 Thlr.<br />

4 Gr. verzeichnet und mit diesem Jahre trat eine ansehnliche Er-<br />

höhung <strong>der</strong> Gebühren ein.<br />

Von den Kaufleuten wurden auch einige in diesem Ab-<br />

schnitte von fremden Staaten mit einem Confutate betraut, so <strong>der</strong><br />

Kaufmann Barthold mit dem österreichischen Confutate. Zur<br />

Wahrnehmung <strong>der</strong> preußischen Handels-Interessen im Auslande<br />

hatte die preußische Staatsregierung 1751 zu Nantes in <strong>der</strong><br />

Bretagne den Kaufmann Deucher ernannt-, 1771 hielt man die<br />

Errichtung eines Confutato in Spanien und Sardinien für ge-<br />

rechtfertigt : 1775 erhielt <strong>der</strong> Kaufmann Vierne Zu Palermo die<br />

Bestallung als preußischer Consul; in Helsingör wurde ebenfalls<br />

1782 ein vreußischer Consul erwählt. Nach den Acten war <strong>der</strong><br />

Kaufmann Deucher <strong>der</strong> erste preußische Consul im Auslande.<br />

Ueber die Entwickelung des Makler-Instituts lassen wir<br />

folgende Darstellung folgen.<br />

Im Anfange dieses Abschnittes, 1740, befanden sich in Ma<br />

Stettin 4 Mäkler, von denen einer, <strong>der</strong> Kammer-Mäkler, welcher<br />

die Versendung von Salz, Getreide, Munition für die Regierung<br />

besorgte, eine Caution von 200 Thlr. stellte, die Stadtmäkler legten<br />

die gleiche Summe beim Magistrat nie<strong>der</strong>, und wenn <strong>der</strong> Mäkler<br />

auch Schiffe clanrte, so legte er ebenfalls bei <strong>der</strong> Licentkammer<br />

eine Caution von 400 Thlr. nie<strong>der</strong>; jedoch gab es noch mehrere<br />

Personen, welche auf eigene Hand die Geschäfte von Mäklern<br />

übernahmen. Die Caution diente zum Schadenersatz bei einem<br />

Versehen o<strong>der</strong> einer Nachlässigkeit eines Mäklers.<br />

Als 1748 die ftommersche Kanuner selbstständig zwei neue<br />

Mäkler anstellte und vereidigte, weil die an<strong>der</strong>n Mäkler theils alt<br />

und schläfrig, theils trunksüchtig waren, ihre Commissionen ver-<br />

nachlässigten uno Ne durch Zurückhaltung von Gel<strong>der</strong>n, welche in

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