31.12.2012 Aufrufe

Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

176<br />

Stadt selber blieb, <strong>der</strong> größere Theil aber nach auswärts ver-<br />

sandt wurde. Je mehr Waaren nun auch für fremde Rechnung<br />

über Stettin eingingen und seewärts verschifft wurden, desto mehr<br />

mußte sich das kleine Geschäft des Platzes erweitern und aus<br />

seiner kleinstädtischen Hülle herauswachsen.<br />

Nach einem Rescripte vom 27. Mai 1749 erhielten die<br />

Magdeburger den freien Durchhandel aus <strong>der</strong> Ostsee über Stettin<br />

nach Magdeburg.<br />

Die Breslauer begannen zuerst Waaren über Stettin zu be-<br />

ziehen, aber <strong>der</strong> Anfang war kein glücklicher, denn <strong>der</strong> Kaufmann<br />

Messe in Breslau regte bald die ganze dortige Kaufmannschaft auf,<br />

weil er für 2^ Pack Taback in Stettin l2Thlr. 14Sgr. 8 Pf.<br />

Unkosten, darunter 7 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf. Stadtzulage gehabt<br />

hatte. Die Provision war mit 1 pCt. berechnet. Nachdem die<br />

Stadtzulage zurückerstattet war, erging unter dem 22. September<br />

1747 eine beson<strong>der</strong>e Cabinetsordre an die Pommersche Kammer,<br />

nach welcher die Breslauer Kausieute für den Fall, daß ihre<br />

Waaren Stettin passirten, den Frankfurtern gleichstehen sollten.<br />

Der Professionseid wurde zugleich den Kaufleuten <strong>der</strong> vier<br />

Städte Stettin, Frankfurt, Berlin und Breslau erlassen, jedoch<br />

sollten sie unter Handschlag ein für allemal auf dem Rathhause<br />

angeloben mit keinen an<strong>der</strong>n als ihren eigenen Gütern über<br />

Frankfurt und Stettin auf <strong>der</strong> O<strong>der</strong> zu handeln. Die Namen<br />

<strong>der</strong> Kausieute, welche diese Angelobung geleistet, sollten den Kauf-<br />

leuten <strong>der</strong> übrigen Städte mitgetheilt werden und so die bis-<br />

herigen Certificate als Begleitscheine <strong>der</strong> Waaren aufhören.<br />

Wer gegen die Angelobung fremde Waaren als seine eignen be-<br />

zeichnete, sollte mit dem vierten Theile des Werthes <strong>der</strong> falsch<br />

angegebenen Waare bestraft werden.<br />

- -" Um die Ausfuhr schlesischer Leinwand - Waaren, welche<br />

im schleichen Gebirge, namentlich in den Städten Hirschberg,<br />

Landshut, Schmiedeberg fabricirt wurden, über Stettin zu er-<br />

leichtern, wurde nicht allein <strong>der</strong> Stadt Breslau, son<strong>der</strong>n den<br />

Kaufleuten Freiheit gewährt ihre<br />

Waaren- gegen Erlegung <strong>der</strong> gewöhnlichen Zölle bei Stettin vor-<br />

überzuführen. Da jedoch'die Stettiner Kausieute nur <strong>der</strong> Stadt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!