Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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Stadt selber blieb, <strong>der</strong> größere Theil aber nach auswärts ver-<br />
sandt wurde. Je mehr Waaren nun auch für fremde Rechnung<br />
über Stettin eingingen und seewärts verschifft wurden, desto mehr<br />
mußte sich das kleine Geschäft des Platzes erweitern und aus<br />
seiner kleinstädtischen Hülle herauswachsen.<br />
Nach einem Rescripte vom 27. Mai 1749 erhielten die<br />
Magdeburger den freien Durchhandel aus <strong>der</strong> Ostsee über Stettin<br />
nach Magdeburg.<br />
Die Breslauer begannen zuerst Waaren über Stettin zu be-<br />
ziehen, aber <strong>der</strong> Anfang war kein glücklicher, denn <strong>der</strong> Kaufmann<br />
Messe in Breslau regte bald die ganze dortige Kaufmannschaft auf,<br />
weil er für 2^ Pack Taback in Stettin l2Thlr. 14Sgr. 8 Pf.<br />
Unkosten, darunter 7 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf. Stadtzulage gehabt<br />
hatte. Die Provision war mit 1 pCt. berechnet. Nachdem die<br />
Stadtzulage zurückerstattet war, erging unter dem 22. September<br />
1747 eine beson<strong>der</strong>e Cabinetsordre an die Pommersche Kammer,<br />
nach welcher die Breslauer Kausieute für den Fall, daß ihre<br />
Waaren Stettin passirten, den Frankfurtern gleichstehen sollten.<br />
Der Professionseid wurde zugleich den Kaufleuten <strong>der</strong> vier<br />
Städte Stettin, Frankfurt, Berlin und Breslau erlassen, jedoch<br />
sollten sie unter Handschlag ein für allemal auf dem Rathhause<br />
angeloben mit keinen an<strong>der</strong>n als ihren eigenen Gütern über<br />
Frankfurt und Stettin auf <strong>der</strong> O<strong>der</strong> zu handeln. Die Namen<br />
<strong>der</strong> Kausieute, welche diese Angelobung geleistet, sollten den Kauf-<br />
leuten <strong>der</strong> übrigen Städte mitgetheilt werden und so die bis-<br />
herigen Certificate als Begleitscheine <strong>der</strong> Waaren aufhören.<br />
Wer gegen die Angelobung fremde Waaren als seine eignen be-<br />
zeichnete, sollte mit dem vierten Theile des Werthes <strong>der</strong> falsch<br />
angegebenen Waare bestraft werden.<br />
- -" Um die Ausfuhr schlesischer Leinwand - Waaren, welche<br />
im schleichen Gebirge, namentlich in den Städten Hirschberg,<br />
Landshut, Schmiedeberg fabricirt wurden, über Stettin zu er-<br />
leichtern, wurde nicht allein <strong>der</strong> Stadt Breslau, son<strong>der</strong>n den<br />
Kaufleuten Freiheit gewährt ihre<br />
Waaren- gegen Erlegung <strong>der</strong> gewöhnlichen Zölle bei Stettin vor-<br />
überzuführen. Da jedoch'die Stettiner Kausieute nur <strong>der</strong> Stadt