Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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Pech, Theer, Asche, Farbe-Waaren, Wem, Branntwein, Holz:c.,<br />
überhaupt solche Waaren, welche nicht zu schnell verdarben und<br />
ihr als Pfand in die Hände geliefert werden konnten, mit ^<br />
bis 3/4 ihres Werthes beleihen.<br />
Auf Waaren wie Hering und Leinsamen, welche dem Ver-<br />
<strong>der</strong>b und einem zu großen Abschlag des Preises ausgesetzt<br />
wären, würde die Bank nur ausnahmsweise und gegen sonstige<br />
Sicherheit Gel<strong>der</strong> leihen. Auch auf Schiffe und Schiffsparte<br />
in Form <strong>der</strong> Vodmerey und nach geschehener Assecuranz wollte<br />
sie Geld leihen.<br />
Landgüter und Häuser sollten nicht beliehen werden, weil<br />
die Eintragung ins Hypothekenbuch sehr langsam erfolgte, <strong>der</strong><br />
Verkauf Schwierigkeiten hatte und die Gel<strong>der</strong> überhaupt mobil<br />
bleiben sollten. Sichere Obligationen auf Landgüter und Häuser<br />
sollten aber beliehen werden, wenn die Anleihcr sich in soliäum<br />
verpflichteten.<br />
Die Bank sollte nur von einem Monate bis zu einem<br />
Jahr aus Lombard leihen dürfen, Gel<strong>der</strong> auf Obligationen und<br />
Pfän<strong>der</strong> aber verlängert werden, nie aber die Wechsel eine Pro-<br />
longation erfahren. Die Interessen müßten vorausbezahlt aber<br />
unter 1 Monat kein Zins -berechnet werden. Auf Wechsel würden<br />
bei genügen<strong>der</strong> Sicherheit 6 pCt. geliehen, ebenso Wechsel und<br />
Obligationen discontirt.<br />
Auf Verlangen würde ferner Jedem ein Folio in <strong>der</strong> Bank<br />
gehalten, so daß er auf seinen Namen Etwas empfangen, bezahlen<br />
o<strong>der</strong> abschreiben konnte.<br />
Alle in Stettin geschlossene, cavirte und bezahlte Wechsel-<br />
briefe sollten per dauco abgeschrieben werden, bei Waaren stände<br />
dies <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Interessenten vorbehalten.<br />
Die volle Actie betrug 500 Thlr. und die Gesammt-<br />
Gründungssumme sollte nach 5 Jahren erst bestimmt werden.<br />
Die Actienzeichnung wurde vom Tage <strong>der</strong> königlichen Be-<br />
stätigung an auf 5 Jahre ausgedehnt und zwar zahlten die<br />
Interessen 20 pCt. !4 Tage vor Eröffnung <strong>der</strong> Bank und alle<br />
halbe Jahre erfolgte eine neue Einzahlung von 10 pCt., bis<br />
<strong>der</strong> ganze Betrag eingezahlt wäre. Die Bank - Commissarii