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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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257<br />

und durch dasselbe alle Leinewand zu verkaufen. Ueber die Aus-<br />

fuhr von Leinewand und Leinenwaarcn Heben folgende Zahlen<br />

Aufschluß.'<br />

Eolberg verschiffte voll l740 bis 1745 155 ^'/2 Schock<br />

(120 Ellen) schleiche Leinen, 70,6^.0V2 Laken und Greifenberger<br />

Leinen im Werthe von ^5,014 Thlr., Garn führte es aus im<br />

Jahre 1740 1750 Stücke für 121 TMr. 20 gGr., 1741 4740<br />

Stücke für 309 Tylr. 4 gGr., 1/42 120 Stücke für 9 Thlr.,<br />

es wurde nicht mehr ausgeführt, da die Berliner Kaufleute durch<br />

Bewilligung hoher Preise den Absatz nach dem Auslande ver-<br />

hin<strong>der</strong>ten.<br />

aus.<br />

Aus Stolp gingen!<br />

17-59 tt0<br />

1740 110<br />

1742 10'j<br />

schock Leinewand,<br />

Unter dem 16. Januar 1755 erging eine Verordnung,<br />

welche vom schutzzöllnerischcn Stanopuncte aus die inländischen<br />

Manufacturen und Fabriken deben sollte. Der fremden Leine-<br />

wand, den leinenen Tischtüchern wurde nämlich mit Ausnahme<br />

<strong>der</strong> braunschweigischen Leinewand <strong>der</strong> Eingang in Preußen ver-<br />

boten, letztere Ausnahme trat ein, weil Braunschweig mehr preußi-<br />

sche Leinewand kaufte als es selber nach Preußen hinüberführte.<br />

Man begünstigte nun die schlesischen Fabrikate; <strong>der</strong> schle-<br />

sische Tischdammast durfte 10 Jahre ohne Consumtionsaccise frei<br />

passiren und keine Handlungsaccise erlegen. Um den Verkauf<br />

<strong>der</strong> schlesischen Batist-Schleier und Gaze-Fabnkate zu erweitern,<br />

wurde auf alle fremden ähnlichen Waaren eine Steuer von 16 vCt.<br />

gelegt.<br />

Die in dem Fürstenthum Minden und in den incorporila<br />

ten Lan<strong>der</strong>n verfertigte Leinewand durfte in di^' diesseits <strong>der</strong> Elbe<br />

gelegenen Landestheile nicht eingehen. Der Eingang aller aus-<br />

ländischen Tücher, selbst als Transito-Gut, wurde untersagt.<br />

Nur in den Städten Anclam und Demmin blieb <strong>der</strong><br />

Eingang frem<strong>der</strong> Tücher zum Verkaufe freigestellt, auch die<br />

Stadt Halle wurde von dieser Maßregel ausgenommen, weil<br />

17<br />

do.<br />

do.

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