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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Im Tarife kann man ferner solche Waaren unterscheiden,<br />

für welche die Steuer einem Verbote gleich kam, und daneben<br />

gewöhnlich besteuerte Waaren. Zu ersteren gehörten unter an<strong>der</strong>n<br />

Tressen und Stickereien, feine Castorhüte :c. Verboten waren<br />

eine große Reihe von Waaren.<br />

Der Tarif wirkte dadurch so nachtheilig, daß er nicht allein<br />

den Schleichhandel begünstigte, son<strong>der</strong>n auch durch die vielen<br />

Belästigungen bei <strong>der</strong> Steuer-Controlle dem Verkehre die größten<br />

Hin<strong>der</strong>nisse bereitete. Für den Kleinhandel bemerken wir bei-<br />

spielsweise, daß den Kramern die Kasten beim Zurückkehren von<br />

den Jahrmärkten an den Thoren versiegelt wurden, worauf sie<br />

Zollbeamte spater auf dem Packhofe o<strong>der</strong> im Hause öffneten.<br />

Ueber die Aus- und Einfuhr, sowie über die Waarenbe- Char<br />

wegung sind statistische Uebersichten vorhanden, so daß nach <strong>der</strong> ^ ^<br />

früher mitgetheilten Ein- und Ausfuhrliste vom Jahre 1739 die "<br />

Ab- und Zunahme des Verkehrs — die erste Stettiner Ein-<br />

und Ausfuhrliste wurde 1753 gedruckt — sich mit ziemlicher<br />

Genauigkeit verfolgen laßt. Die Einfuhr Stettins erreichte 1759<br />

die Summe von 492,761 Thlr., 1751: 421,207 Thlr., 1752:<br />

447,810 Thlr., 1753 nach <strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lagsge-<br />

rechtigkeit batte <strong>der</strong> kleine Packhof nicht Raum mehr für die<br />

durchgebenden Güter, welche Nasse nicht ertragen konnten, man<br />

mußte daher mehrere Remisen bauen. Schon 1752 war deshalb be-<br />

absichtigt, den Gerberhof <strong>der</strong> Schuhmacher in den Packhof hinein-<br />

zuziehen, jedoch fand dieser Vorschlag nicht die Genehmigung <strong>der</strong><br />

Regierung.<br />

Die Hauptartikel Stettins waren durch die Zollgesetzgebung, 5<br />

durch Monopole ?c. mehr o<strong>der</strong> weniger für den freien Verkehr<br />

belastet. Die Nutzholz-Administration hatte, wie mir oben aus-<br />

einan<strong>der</strong>gesetzt, beim Ankaufe des inländischen Holzes ein Vor-<br />

kaufsrecht und einen Vortheil von 25 pCt. für das polnische Holz.<br />

Außerdem wurde dieselbe bei <strong>der</strong> Schätzung <strong>der</strong> Werthe<br />

von Stab- und Nutzholz zur Berichtigung <strong>der</strong> Accise, Zoll- und<br />

Licentgefalle begünstigt.

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