Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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Im Tarife kann man ferner solche Waaren unterscheiden,<br />
für welche die Steuer einem Verbote gleich kam, und daneben<br />
gewöhnlich besteuerte Waaren. Zu ersteren gehörten unter an<strong>der</strong>n<br />
Tressen und Stickereien, feine Castorhüte :c. Verboten waren<br />
eine große Reihe von Waaren.<br />
Der Tarif wirkte dadurch so nachtheilig, daß er nicht allein<br />
den Schleichhandel begünstigte, son<strong>der</strong>n auch durch die vielen<br />
Belästigungen bei <strong>der</strong> Steuer-Controlle dem Verkehre die größten<br />
Hin<strong>der</strong>nisse bereitete. Für den Kleinhandel bemerken wir bei-<br />
spielsweise, daß den Kramern die Kasten beim Zurückkehren von<br />
den Jahrmärkten an den Thoren versiegelt wurden, worauf sie<br />
Zollbeamte spater auf dem Packhofe o<strong>der</strong> im Hause öffneten.<br />
Ueber die Aus- und Einfuhr, sowie über die Waarenbe- Char<br />
wegung sind statistische Uebersichten vorhanden, so daß nach <strong>der</strong> ^ ^<br />
früher mitgetheilten Ein- und Ausfuhrliste vom Jahre 1739 die "<br />
Ab- und Zunahme des Verkehrs — die erste Stettiner Ein-<br />
und Ausfuhrliste wurde 1753 gedruckt — sich mit ziemlicher<br />
Genauigkeit verfolgen laßt. Die Einfuhr Stettins erreichte 1759<br />
die Summe von 492,761 Thlr., 1751: 421,207 Thlr., 1752:<br />
447,810 Thlr., 1753 nach <strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lagsge-<br />
rechtigkeit batte <strong>der</strong> kleine Packhof nicht Raum mehr für die<br />
durchgebenden Güter, welche Nasse nicht ertragen konnten, man<br />
mußte daher mehrere Remisen bauen. Schon 1752 war deshalb be-<br />
absichtigt, den Gerberhof <strong>der</strong> Schuhmacher in den Packhof hinein-<br />
zuziehen, jedoch fand dieser Vorschlag nicht die Genehmigung <strong>der</strong><br />
Regierung.<br />
Die Hauptartikel Stettins waren durch die Zollgesetzgebung, 5<br />
durch Monopole ?c. mehr o<strong>der</strong> weniger für den freien Verkehr<br />
belastet. Die Nutzholz-Administration hatte, wie mir oben aus-<br />
einan<strong>der</strong>gesetzt, beim Ankaufe des inländischen Holzes ein Vor-<br />
kaufsrecht und einen Vortheil von 25 pCt. für das polnische Holz.<br />
Außerdem wurde dieselbe bei <strong>der</strong> Schätzung <strong>der</strong> Werthe<br />
von Stab- und Nutzholz zur Berichtigung <strong>der</strong> Accise, Zoll- und<br />
Licentgefalle begünstigt.