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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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181<br />

Magdeburger Kaufleute aufgefor<strong>der</strong>t wurden, ihre nach <strong>der</strong> Ost-<br />

see und namentlich nach Rußland bestimmten Waaren über<br />

Stettin zu senden, äußerten sie sich in einer Denkschrift dahin,<br />

daß von Magdeburg nach Rußland nur weiße Bleche, Eisen-<br />

waaren, Tücher und Strümpfe versandt würden, seit <strong>der</strong> Eröff-<br />

nung des Verkehrs zwischen Stettin und Magdeburg hätte man<br />

jedoch solche Waaren dahin noch nicht abgesandt, weil die Russen<br />

erst nach 12 Monaten bezahlten und außerdem schlechte Com-<br />

missionaire wären, so daß man außer den Jahreszinsen das<br />

ganze Kapital einbüßte, die Russen würden deshalb wohl die ge-<br />

nannten Waaren von an<strong>der</strong>swo bezogen haben. Sollte aber die<br />

Schifffahrt Stettins nach Riga und Memel die Absahverbindun-<br />

gen Magdeburgs begünstigen, so wollte man auch jene Handels-<br />

artikel über Stettin versenden. Die Stettiner Kausieute fanden<br />

diese Gründe gegen eine Spedition Magdeburger Waaren nach<br />

Rußland über Stettin nicht stichhaltig, die Breslauer hätten be-<br />

reits über Jahr und Tag Tuch über Stettin nach Rußland ver-<br />

schifft, könnten die Breslauer in Stettin Handel treiben, so<br />

wäre dies auch den Magdeburgern möglich. Nach Riga gingen<br />

allerdings im Herbste nur Schiffe, nach Memel dagegen öfter<br />

und so wie man Magdeburger Güter zu verladen hätte, würde<br />

es an Schiffen nicht fehlen.<br />

Auch ein Hallescher Kaufmann Gründler bezog damals<br />

10 Fässer Seifentalg und da man ihm den freien Durchgang<br />

dieser Waare in Stettin verbot, cedirte er das Gut an einen<br />

Magdeburger Kaufmann. Das Verfahren gegen diesen Hallenser<br />

Kaufmann fanv so wenig Beifall in Magdeburg und Halle, daß<br />

die dortigen Kaufleute erklärten, sie beabsichtigten den Elb- statt<br />

des O<strong>der</strong>courses wie<strong>der</strong> zu benutzen.<br />

Das. Staats-Ministerium nahm darauf Veranlassung allen<br />

sächsischen Kausieuten den freien Durchgang ihrer Waaren mit<br />

Ausschluß <strong>der</strong> vier Artikel zuzugestehen, jedoch mußte die Waare<br />

in einem Begleitschein, dem Certificate <strong>der</strong> Magistratsbehörde,<br />

als dem Empfänger wirklich zugehörig bezeichnet sein. —<br />

Eine an<strong>der</strong>e wichtige Maßregel beabsichtigte den Eingang<br />

von Mehgütern über Stettin «ach Frankfurt zu erleichtern. Seit

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