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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Der Bank-Entwurf enthielt außerdem Bestimmungen, welche die<br />

Thätigkeit <strong>der</strong> Bank für eine Unterstützung des großen Grund-<br />

besitzes ausschlössen.<br />

So erklärten die Herren: v. Dcwih, v. Kamcke, v. Schme-<br />

ling, v. Glasenapp, Graf v. Schmeling auf dem Condente zu<br />

Cöslin am 5. August 175l dem Rathe Widemann, dem Ver-<br />

treter dee Großkanzlers Cocceji, nachdem <strong>der</strong> Landrath von<br />

Heidebrecl den Standen zugerufen, wohl auszusehen, damit die<br />

Berathung zu des Landes Besten aussiele, wie sie in <strong>der</strong> pro-<br />

jectirten Bank nur einen Nutzen für die Kaufmannschaft in den<br />

Städten, keinen Vortheil aber für sich erkennen könnten, und<br />

deshalb auch jede Garantie ablehnen müßten.<br />

Die vorpommerschen Landständc gaben die Erklärung ab,<br />

es fehl an Geldmitteln zur Erhaltung <strong>der</strong> nöthigen Bank-<br />

Beamten , den Kausieuten sei mehr mit baarem Gelde als mit<br />

Bankzetteln gedient, und durch Ausgabe dieser Zettel würden<br />

sicherlich nicht die nöthigen Zinsen erworben werden. Da endlich<br />

nicht auf Landgüter, son<strong>der</strong>n nur auf Pfän<strong>der</strong> Geld ausgeliehen<br />

werden solle, so würden zu verzinsende Kapitalien nutzlos in <strong>der</strong><br />

Bank liegen bleiben. In <strong>der</strong> Befürchtung eine Summe von<br />

mehreren tausend Thalern jährlich zur Besoldung <strong>der</strong> Beamten<br />

und zur Erfüllung <strong>der</strong> Zinszahlungen einschießen zu müssen<br />

lehnten deshalb die vorpommerschen Landstände die Zumuthung ab.<br />

Die hinterpommerschen Landständc erklärten in demselben<br />

Sinne, die Grundbesitzer wären bei ihrer großen Verschuldung jetzt<br />

schon in großer Verlegenheit die erfor<strong>der</strong>lichen Kapitalien aufzubriN'<br />

gen. Nach <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> Bank würden gewiß die Kirchen- und<br />

Puplllengel<strong>der</strong> gekündigt, und an<strong>der</strong>e Gläubiger ebenfalls bewogen<br />

werden, ihre Kapitalien den Grundbesitzern zu kündigen um sie <strong>der</strong><br />

Bank anzuvertrauen, weil die Garantie <strong>der</strong> ganzen Provinz für<br />

die Verpflichtungen <strong>der</strong> Bank eine größere Sicherheit gewähre, als<br />

jedes an<strong>der</strong>e Privateigenthum. Concurse und Subhastationen<br />

könnten nicht ausbleiben und <strong>der</strong> im königlichen Kriegsdienste<br />

stehende Adel würde zu Grunde gehen.<br />

Da die Bank unbewegliches Eigenthum nicht beleihen

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