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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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gemessen, indem die Stärke des Stammendes bei Bestimmung<br />

des Preises nicht in Betracht kommen sollte.<br />

Eichen - Stabholz hatte einen Preis von 27 Thlr. <strong>der</strong><br />

Rmg und alle kleinen Sorten Eichenholz wurden nach diesem<br />

Maaße reducirt, zu Ringen und Piepenstaben gerechnet. Ein<br />

Stück Kielholz (eine Kielbüche), welches ohne schadhafte Zweige,<br />

Krümmen und Astlöcher in gera<strong>der</strong> Linie 50 Fuß und darüber<br />

lang an Zopf und Stamm aber durchgehend bis 2 Fuß dick<br />

war, kostete 80 Thlr., bei 60 Fuß 40 Thlr. Diese Preise<br />

galten jedoch nur für nahe am Wasser belegene Waldungen,<br />

für jede halbe Meile über IV, Meilen vom Wasser wurde bei<br />

Eichenholz pro Kubikfuß 6 Pf., bei Fichtenholz auf eine halbe<br />

Meile l Thlr. 8 gGr. und bei Büchen von den festgesetzten<br />

Preisen l Thlr. 12 gGgr. für die halbe Meile per Stamm<br />

abgezogen und <strong>der</strong> Compagnie gut gerechnet. Holz über 3 Meilen<br />

^om Wasser durfte sie nicht gezwungen werden, zu übernehmen.<br />

Balken, Sparren, Schwammbaume, Bohlholz, soweit dies zum<br />

Transport nöthig war, wurde für die Forsttaxe überlassen, Krumm-<br />

bolz snicht das kleine) dagegen kostete 5 Groschen <strong>der</strong> Kubikfuß.<br />

Borke erhielt die Compagnie von den ihr angewiesenen Stam-<br />

men kostenfrei, jedoch durfte sie nicht außer Landes verkauft<br />

werden.<br />

Die Vermessung des Holzes geschab so! Bei Eichenholz<br />

wurde das Stamm- und Zopfende gehörig bewaldrechtet, Stamm-<br />

und Zopfende im Durchmesser gemessen, beide zusammenaddirt<br />

und die Halbsckied <strong>der</strong> Summe quadrin, um danach die Kubik-<br />

maaße nach <strong>der</strong> Länge des ganzen Stammes zu berechnen. Der<br />

qanze Stamm sollte nicht beschlagen o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Schnur be-<br />

bauen werden. Bei Vermessung <strong>der</strong> Grundfläche wurde '/2 Zoll<br />

und kleinere Theile zum Besten <strong>der</strong> (Compagnie nicht gerechnet.<br />

Unverdorbenes und zu Kaufmannsgul geeignetes Holz sollte nur<br />

angewiesen wcrden. Die (Compagnie erdielt das Holz abgestammt,<br />

jedoch mußte sie das Lohn dafür, ebenso die Kosten das Stamm-<br />

nnd Zopfendc zu bewaldrechten, bezahlen. Die zum Transport<br />

aebörigen Gegenstande' Schricken, Latten, Klampen, Nagel :c.<br />

wurden unentgeltlich aus <strong>der</strong> Forst geliefert.

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