Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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gemessen, indem die Stärke des Stammendes bei Bestimmung<br />
des Preises nicht in Betracht kommen sollte.<br />
Eichen - Stabholz hatte einen Preis von 27 Thlr. <strong>der</strong><br />
Rmg und alle kleinen Sorten Eichenholz wurden nach diesem<br />
Maaße reducirt, zu Ringen und Piepenstaben gerechnet. Ein<br />
Stück Kielholz (eine Kielbüche), welches ohne schadhafte Zweige,<br />
Krümmen und Astlöcher in gera<strong>der</strong> Linie 50 Fuß und darüber<br />
lang an Zopf und Stamm aber durchgehend bis 2 Fuß dick<br />
war, kostete 80 Thlr., bei 60 Fuß 40 Thlr. Diese Preise<br />
galten jedoch nur für nahe am Wasser belegene Waldungen,<br />
für jede halbe Meile über IV, Meilen vom Wasser wurde bei<br />
Eichenholz pro Kubikfuß 6 Pf., bei Fichtenholz auf eine halbe<br />
Meile l Thlr. 8 gGr. und bei Büchen von den festgesetzten<br />
Preisen l Thlr. 12 gGgr. für die halbe Meile per Stamm<br />
abgezogen und <strong>der</strong> Compagnie gut gerechnet. Holz über 3 Meilen<br />
^om Wasser durfte sie nicht gezwungen werden, zu übernehmen.<br />
Balken, Sparren, Schwammbaume, Bohlholz, soweit dies zum<br />
Transport nöthig war, wurde für die Forsttaxe überlassen, Krumm-<br />
bolz snicht das kleine) dagegen kostete 5 Groschen <strong>der</strong> Kubikfuß.<br />
Borke erhielt die Compagnie von den ihr angewiesenen Stam-<br />
men kostenfrei, jedoch durfte sie nicht außer Landes verkauft<br />
werden.<br />
Die Vermessung des Holzes geschab so! Bei Eichenholz<br />
wurde das Stamm- und Zopfende gehörig bewaldrechtet, Stamm-<br />
und Zopfende im Durchmesser gemessen, beide zusammenaddirt<br />
und die Halbsckied <strong>der</strong> Summe quadrin, um danach die Kubik-<br />
maaße nach <strong>der</strong> Länge des ganzen Stammes zu berechnen. Der<br />
qanze Stamm sollte nicht beschlagen o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Schnur be-<br />
bauen werden. Bei Vermessung <strong>der</strong> Grundfläche wurde '/2 Zoll<br />
und kleinere Theile zum Besten <strong>der</strong> (Compagnie nicht gerechnet.<br />
Unverdorbenes und zu Kaufmannsgul geeignetes Holz sollte nur<br />
angewiesen wcrden. Die (Compagnie erdielt das Holz abgestammt,<br />
jedoch mußte sie das Lohn dafür, ebenso die Kosten das Stamm-<br />
nnd Zopfendc zu bewaldrechten, bezahlen. Die zum Transport<br />
aebörigen Gegenstande' Schricken, Latten, Klampen, Nagel :c.<br />
wurden unentgeltlich aus <strong>der</strong> Forst geliefert.