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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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für ihre Zwecke gebeten hatten und daß es nicht abgeneigt sei<br />

das Gesuch zu gewähren, wenn namentlich die bis dahin mit<br />

Rußland handelnden Kaufleute in Magdeburg, Berlin, Stettin<br />

an <strong>der</strong> Gesellschaft sich betheiligen würden.<br />

In dem vom Könige an die pommersche Kammer zur Be-<br />

gutachtung gesandten Entwürfe (27. März 1766) heißt es im<br />

Eingange.-<br />

„Die beste Unterstützung des Commerci! ist ohne Zweifel<br />

die Vereinigung verschiedener in Compagnie handeln<strong>der</strong> reicher<br />

Particuliers, weil sie durch die Stärke ihrer Fonds nachdrückliche<br />

Unternehmungen und sogar ganz zurückgekommene Handlungs-<br />

zweige wie<strong>der</strong>um emporbringen können. Friedrich will diejenigen<br />

seiner Unterthanen, welche diesen Grundsatz annehmen, reichlich<br />

unterstützen und ihnen Zuflucht gewähren.<br />

Er bestätigte deshalb, dem Entwürfe nach, die Köppensche<br />

Handelsgesellschaft auf 20 Jahre, vom l. Mai 1766 bis zum<br />

1. Mai 1766, um in allen Häfen Rußlands Handel zu treiben<br />

und den Export und Import zwischen Rußland und Preußen<br />

für folgende Artikel: Fenster- und an<strong>der</strong>es Glas, Porcellan;<br />

für Juchten, Talg, Hanföl, Fischthran, diverse Pelzwerke, Rha-<br />

barber, Matten, Pferdehaare, Schweineborsten, Bibergail, Krebs-<br />

augen, Wachs, Sibirisch Eisen, Hanf, Pottasche, Sohlle<strong>der</strong>,<br />

Pech, Salpeter, Hausenblase, Rigaische Masten und außerdem<br />

schwedisch Eisen als Einfuhr - Artikel zu vermitteln.<br />

Kein inländischer Kaufmann, welcher dieser Gesellschaft<br />

nicht angehörte, sollte mit diesen Artikeln handeln dürfen. Russi-<br />

sche durch Preußen transito gehende Waaren sollten auf <strong>der</strong> Elbe<br />

mit 10"/o auf <strong>der</strong> O<strong>der</strong> mit 5"/o besteuert werden.<br />

Russische nach O<strong>der</strong>- und Nie<strong>der</strong>schlesien gehende Waaren<br />

sollten in Stettin jedoch zollfrei durchgehen, die schlesischen Unter-<br />

thanen durften zwar nach dem Entwürfe sich Waarenlager an-<br />

legen, aber ihre Waaren bei Strafe <strong>der</strong> Confiscation zum<br />

Besten <strong>der</strong> Compagnie nicht an an<strong>der</strong>e Kaufleute absehen. Ein<br />

Paß von den Factoren <strong>der</strong> projectirten Compagnie diente zur<br />

Legitimation bei <strong>der</strong> Steuerbehörde.<br />

Das Capital <strong>der</strong> Compagnie sollte sich auf 400,000 Mark

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