03.02.2013 Aufrufe

Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge ... - Infas

Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge ... - Infas

Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge ... - Infas

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

152<br />

und jüngst auch Schwierigkeiten, die gesetzlich geän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen<br />

für Jugendliche in <strong>der</strong> Leistungsbearbeitung umzusetzen, geben ein beredtes<br />

Zeugnis von den nach wie vor ungelösten Softwareproblemen, welche die Effektivität<br />

und Effizienz <strong>der</strong> Leistungsbearbeitung beeinträchtigen.<br />

8.2.2 Persönlicher Ansprechpartner<br />

Wie in den Eingangsbemerkungen bereits ausgeführt, haben sich mit dem Inkrafttreten<br />

des SGB II die Schwerpunkte <strong>der</strong> politischen Zielsetzung verlagert. War das<br />

alte Bundessozialhilfegesetz noch stark vom Gedanken <strong>der</strong> materiellen Lebenssicherung<br />

geprägt, richtet das SGB II sein Leistungsspektrum in erster Linie auf die<br />

Verselbständigung <strong>der</strong> Hilfebezieher durch Integration in Arbeit aus. Neben den<br />

materiellen Hilfeleistungen verweist ein Passus explizit auf „Dienstleistungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen<br />

persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ung in Arbeit“ (§ 4 Abs. 1<br />

Satz 1 SGB II).<br />

Anbindend an positive Erfahrungen mit dem Fallmanagement bei <strong>der</strong> Betreuung<br />

von Hilfeempfängern sieht das SGB II einen „persönlichen Ansprechpartner“ vor,<br />

<strong>der</strong> für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft<br />

Lebenden durch die Agentur für Arbeit benannt werden soll (§ 14 Satz 2<br />

SGB II). Die Funktion des persönlichen Ansprechpartners beschreibt die Bundesagentur<br />

für Arbeit als Lotsen im Sozialsystem und arbeitsmarktorientierte Integrationsfachkraft.<br />

83 Er soll sich auf eine möglichst rasche bewerberorientierte Arbeits-<br />

bzw. Ausbildungsvermittlung konzentrieren. Bei sozialen Fragestellungen und Problemen<br />

verweist er auf die vorhandenen Netzwerke und prüft, ob gegebenenfalls die<br />

Einschaltung eines Fallmanagers erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Der persönliche Ansprechpartner hat nach Gesetz und Konzeption <strong>der</strong> ARGEn also<br />

eine zentrale Funktion bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung in Arbeit, für die Bereitstellung<br />

von vermittlungsunterstützendem Fallmanagement sowie für Angebote <strong>der</strong> psychosozialen<br />

Betreuung und Beratung. Diese Funktion war allerdings auch im Frühjahr<br />

2006 erst für einen Teil <strong>der</strong> Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II realisiert. Nur rd.<br />

50 Prozent <strong>der</strong> befragten Kunden geben an, einen festen Ansprechpartner in <strong>der</strong><br />

ARGE zu haben (Übersicht 8.2).<br />

83 Bundesagentur für Arbeit: Kompendium: Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II. Nürnberg: 1. Auflage September<br />

2004, S. 9; vgl. dazu auch die Ausführungen im Bericht 2006 des Arbeitspakets 1a: WZB/infas: 2006, Kap. 6.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!