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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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102<br />

des objekts verhindern. aus den vom verkäufer<br />

zur verfügung gestellten unterlagen geht hervor,<br />

dass die vorgeschriebenen versicherungen für<br />

das objekt bestehen. neben diesen gesetzlichen<br />

Gewährleistungen gewähren die bauunternehmen<br />

dem käufer den ordnungsgemäßen betrieb<br />

der technischen anlagen für einen zeitraum von<br />

zwei jahren nach abschluss der bauarbeiten.<br />

am tag des erwerbs wird der käufer zum neuen<br />

vermieter unter dem mit dem mieter abgeschlossenen<br />

mietvertrag. er tritt in die rechte<br />

und verpflichtungen aus dem mietvertrag ein.<br />

hierzu gehört auch das recht zur vereinnahmung<br />

der mieten ab dem Datum des erwerbs.<br />

verkäufer und käufer haben am tag der unterzeichnung<br />

des kaufvertrags eine detaillierte<br />

abrechnung erstellt, um miete und nebenkostenzahlungen<br />

zum zeitpunkt des eigentumsübergangs<br />

abzurechnen.<br />

Das objekt muss ab dem tag des erwerbs durch<br />

den käufer versichert werden.<br />

am tag des vollzugs des kaufvertrags ist der<br />

käufer in die sich aus den miteigentumsbestimmungen<br />

ergebenden rechte und Pflichten eingetreten.<br />

Im miteigentum stehen der Innenhof, der<br />

Gebäudezugang sowie zwei Fluchttreppenhäuser<br />

in den anschließenden wohngebäuden. verfügungen<br />

und maßnahmen im zusammenhang<br />

mit den im miteigentum stehenden Gebäudeteilen<br />

sind mit den miteigentümern abzustimmen.<br />

im rahmen der vorbereitungen für den ankauf<br />

des Fondsobjekts wurden von anwälten,<br />

steuerberatern und dem involvierten notar<br />

sowie von sachverständigen der Fonds­ und<br />

Objektgesellschaft umfangreiche Prüfungen<br />

durchgeführt und ein übliches rechtsgutachten<br />

(sog. Legal Due Diligence report) u. a. über die<br />

eigentums­ und genehmigungsverhältnisse<br />

sowie über die inhalte der relevanten, mit dem<br />

Fondsobjekt verbundenen bzw. zusammenhängenden<br />

verträge und vereinbarungen erstellt.<br />

im rahmen dieser Prüfung wurden, außer den<br />

vorstehend bzw. in dem Private Placement<br />

memorandum im Übrigen dargestellten und in<br />

tz. 3 im Detail ausgeführten Punkten, keine we­<br />

sentlich nachteiligen bzw. unüblichen sachverhalte<br />

festgestellt. gleichwohl wird dem anleger<br />

empfohlen, vor einer anlageentscheidung die in<br />

tz. 3 dargelegten Hinweise, insbesondere auch<br />

im zusammenhang mit dem ankauf des Fondsobjekts<br />

sorgfältig zu prüfen.<br />

7.2.5 mietvertrag für die Fondsimmobilie<br />

Das Fondsobjekt ist vom vormaligen eigentümer<br />

der Fondsimmobilie, der IvG boetie, an den<br />

mieter caPstan lms („CaPstan“) vollständig<br />

vermietet worden. mit dem erwerb der Fondsimmobilie<br />

ist die Fondsgesellschaft nach den<br />

regelungen des französischen rechts mit allen<br />

rechten und Pflichten an die stelle der IvG<br />

boetie als vermieter eingetreten. Der Gewerbemietvertrag<br />

ist am 07.09.2009 noch vor der<br />

Fertigstellung des Gebäudes abgeschlossen<br />

worden und unterliegt französischem recht. er<br />

ist unter der aufschiebenden bedingung der<br />

abnahme des objekts abgeschlossen worden.<br />

Diese erfolgte am 16.10.2009. Der vertrag wurde<br />

am 29.03.2010 angepasst, um den mietbeginn<br />

und die exakte nutzungsfläche des objekts im<br />

vertrag widerzuspiegeln. Der mietvertrag sieht<br />

vor, dass der mieter das Gebäude ausschließlich<br />

als bürogebäude nutzen darf.<br />

Der mietvertrag ist auf die Dauer von zwölf jahren<br />

abgeschlossen („Grundmietzeitraum“). Der<br />

mietvertrag läuft damit am 31.12.2021 aus. Der<br />

mieter hat für einen zeitraum von sechs jahren<br />

auf sein kündigungsrecht, welches in <strong>Frankreich</strong><br />

üblicherweise zum ablauf des dritten und sechsten<br />

jahres des mietvertrags besteht, verzichtet.<br />

Der mieter hat jedoch das recht, den mietvertrag<br />

am ende des siebten und des neunten jahres der<br />

mietlaufzeit zu kündigen.<br />

zum ablauf des Grundmietzeitraums kann der<br />

mieter den mietvertrag mit einer Frist von sechs<br />

monaten kündigen. entscheidet sich der mieter<br />

gegen eine kündigung des mietvertrags und<br />

ausdrücklich für eine verlängerung, so verlängert<br />

dieser sich für einen verlängerungszeitraum<br />

von neun jahren zu den gleichen konditionen,<br />

soweit nicht die Parteien eine abweichende regelung<br />

treffen. In diesem Fall hat der mieter alle<br />

drei jahre ein kündigungsrecht.

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