09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

66<br />

sich die real I.s., während der Investitions-,<br />

besitz- und verkaufsphase bestimmte Dienstleistungen<br />

betreffend die vertragsgegenständliche<br />

Immobilie der objektgesellschaft zu erbringen<br />

(Details hierzu siehe tz. 7.3.2). unter anderem<br />

verpflichtet sich die real I.s., die objektgesellschaft<br />

im rahmen der vorbereitung, sicherstellung<br />

und Durchführung der Finanzierung<br />

des Investitionsvorhabens zu beraten und zu<br />

unterstützen. Dies schließt auch die beschaffung<br />

von Fremdkapital ein. auch die strukturierung<br />

der betreuten transaktionen ist zugunsten der<br />

objektgesellschaft durch die real I.s. auszuführen.<br />

als vergütung unter dieser vereinbarung<br />

wurde auf der Grundlage der annahmen des<br />

Investitions- und Finanzierungsplans sowie der<br />

getroffenen vereinbarungen ein betrag in höhe<br />

von 1.615.300 euro vereinbart, der sich je nach<br />

höhe des Gesamtagios (und der damit verbundenen<br />

Gesamthöhe der kapitalerhöhung auf<br />

ebene der französischen objektgesellschaft) bis<br />

auf maximal 2.815.300 euro erhöhen kann.<br />

9) nicht abzugsfähige vorsteuer<br />

Die umsatzsteuer, die auf ebene der Fondsgesellschaft<br />

auf leistungen in Deutschland erhoben<br />

wird, ist voraussichtlich nicht erstattungsfähig.<br />

Der voraussichtlich nicht abzugsfähige<br />

und damit nicht erstattungsfähige anteil wird<br />

kumuliert für alle betreffenden Positionen des<br />

Investitions- und Finanzierungsplans ausgewiesen<br />

und erhöht das Gesamtinvestitionsvolumen<br />

um 14.250 euro.<br />

10) Liquiditätsreserve<br />

einzelne Positionen des Investitionsplans<br />

können sich verändern. Die kosten gemäß<br />

Investitionsplan sind weitgehend fixiert, so<br />

dass zum zeitpunkt der aufstellung des Private<br />

Placement memorandums und auf basis des zu<br />

diesem zeitpunkt vorgesehenen Fondskonzepts<br />

keine signifikanten kostenüberschreitungen zu<br />

erwarten sind (siehe hierzu jedoch die hinweise<br />

in tz. 3.3). Geringere kosten und aufwendungen<br />

als im Private Placement memorandum dargestellt<br />

erhöhen die liquiditätsreserve. höhere<br />

kosten und aufwendungen gehen zulasten der<br />

liquiditätsreserve.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!