Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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sich die real I.s., während der Investitions-,<br />
besitz- und verkaufsphase bestimmte Dienstleistungen<br />
betreffend die vertragsgegenständliche<br />
Immobilie der objektgesellschaft zu erbringen<br />
(Details hierzu siehe tz. 7.3.2). unter anderem<br />
verpflichtet sich die real I.s., die objektgesellschaft<br />
im rahmen der vorbereitung, sicherstellung<br />
und Durchführung der Finanzierung<br />
des Investitionsvorhabens zu beraten und zu<br />
unterstützen. Dies schließt auch die beschaffung<br />
von Fremdkapital ein. auch die strukturierung<br />
der betreuten transaktionen ist zugunsten der<br />
objektgesellschaft durch die real I.s. auszuführen.<br />
als vergütung unter dieser vereinbarung<br />
wurde auf der Grundlage der annahmen des<br />
Investitions- und Finanzierungsplans sowie der<br />
getroffenen vereinbarungen ein betrag in höhe<br />
von 1.615.300 euro vereinbart, der sich je nach<br />
höhe des Gesamtagios (und der damit verbundenen<br />
Gesamthöhe der kapitalerhöhung auf<br />
ebene der französischen objektgesellschaft) bis<br />
auf maximal 2.815.300 euro erhöhen kann.<br />
9) nicht abzugsfähige vorsteuer<br />
Die umsatzsteuer, die auf ebene der Fondsgesellschaft<br />
auf leistungen in Deutschland erhoben<br />
wird, ist voraussichtlich nicht erstattungsfähig.<br />
Der voraussichtlich nicht abzugsfähige<br />
und damit nicht erstattungsfähige anteil wird<br />
kumuliert für alle betreffenden Positionen des<br />
Investitions- und Finanzierungsplans ausgewiesen<br />
und erhöht das Gesamtinvestitionsvolumen<br />
um 14.250 euro.<br />
10) Liquiditätsreserve<br />
einzelne Positionen des Investitionsplans<br />
können sich verändern. Die kosten gemäß<br />
Investitionsplan sind weitgehend fixiert, so<br />
dass zum zeitpunkt der aufstellung des Private<br />
Placement memorandums und auf basis des zu<br />
diesem zeitpunkt vorgesehenen Fondskonzepts<br />
keine signifikanten kostenüberschreitungen zu<br />
erwarten sind (siehe hierzu jedoch die hinweise<br />
in tz. 3.3). Geringere kosten und aufwendungen<br />
als im Private Placement memorandum dargestellt<br />
erhöhen die liquiditätsreserve. höhere<br />
kosten und aufwendungen gehen zulasten der<br />
liquiditätsreserve.