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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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11. geseLLsCHaFtsvertrag<br />

geseLLsCHaFtsvertrag<br />

§ 1 Firma, sitz<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine kommanditgesellschaft<br />

und führt die Firma:<br />

bayernfonds immobilienverwaltung gmbH &<br />

Co. Objekt <strong>Frankreich</strong> iii kg<br />

(nachstehend „gesellschaft“).<br />

(2) sitz der Gesellschaft ist münchen oder<br />

zukünftig ein anderer von dem geschäftsführenden<br />

kommanditisten zu bestimmender<br />

ort im Inland. Im Falle einer sitzverlegung<br />

sind die Gesellschafter zu informieren.<br />

§ 2 geseLLsCHaFtszweCk<br />

(1) Gegenstand des unternehmens ist der<br />

direkte und / oder indirekte erwerb, die verwaltung<br />

– insbesondere durch vermietung<br />

und verpachtung – sowie die veräußerung<br />

von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen<br />

rechten, insbesondere die direkte und indirekte<br />

beteiligung als Gesellschafter an der<br />

scI bF <strong>Frankreich</strong> III, einer objektgesellschaft<br />

nach französischem recht mit sitz in Paris, im<br />

Folgenden „sCi“ genannt. Der Gesellschaftszweck<br />

der scI ist die verwaltung von Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen rechten,<br />

insbesondere der erwerb, die errichtung<br />

und die vermietung und verpachtung von<br />

Immobilien.<br />

(2) Die Gesellschaft ist zu allen rechtsgeschäften<br />

und rechtshandlungen berechtigt, die<br />

geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />

unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />

Die Gesellschaft kann zur erreichung des<br />

Gesellschaftszwecks auch beteiligungen<br />

an anderen Gesellschaften eingehen. Die<br />

Gesellschaft kann die zur erreichung ihres<br />

zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen<br />

handlungen selbst vornehmen oder durch<br />

Dritte vornehmen lassen.<br />

(3) Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, gewerblich<br />

tätig zu werden und tätigkeiten auszuüben<br />

bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer<br />

Genehmigung oder erlaubnis nach § 34c<br />

Gewerbeordnung oder nach § 1 Gesetz über<br />

das kreditwesen bedürfen.<br />

§ 3 geseLLsCHaFter unD kaPitaL<br />

(1) komplementär (persönlich haftender Gesellschafter)<br />

ist die klk beteiligungs Gmbh<br />

(„komplementär“), mit sitz in oberhaching,<br />

ohne kapitalanteil. Der komplementär ist<br />

nicht am vermögen und ertrag der Gesellschaft<br />

beteiligt.<br />

(2) Geschäftsführender kommanditist ist die ws<br />

beteiligungs Gmbh („geschäftsführender<br />

kommanditist“), mit sitz in münchen mit<br />

einem kapitalanteil von eur 1.000.<br />

(3) Darüber hinaus kann sich jede natürliche<br />

oder juristische Person gemäß den voraussetzungen<br />

des § 3 abs. (4) und der entsprechenden<br />

beitrittsvereinbarung im rahmen<br />

der kapitalerhöhungen als Gesellschafter<br />

beteiligen. Die beitrittswillige(n) Personen<br />

gibt / geben dazu im rahmen einer beitrittsvereinbarung<br />

ein beteiligungsangebot an<br />

die Gesellschaft ab. Die beteiligung an der<br />

Gesellschaft erfolgt gemäß § 4 durch annahme<br />

des angebots durch den geschäftsführenden<br />

kommanditisten mit wirkung gemäß § 4<br />

abs. (2). Die Gesellschafter werden jedoch<br />

über die annahme des angebots unverzüglich<br />

schriftlich informiert. Die Gesellschafter<br />

verzichten gemäß § 151 bGb auf den zugang<br />

der annahmeerklärung. Der geschäftsführende<br />

kommanditist ist seitens der Gesellschafter<br />

unwiderruflich bevollmächtigt, unter<br />

befreiung von den beschränkungen des<br />

§ 181 bGb ohne weitere zustimmung weitere<br />

natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen,<br />

entsprechende aufnahmeverträge (auch im<br />

namen der jeweiligen mitgesellschafter)<br />

abzuschließen und / oder durch erhöhung<br />

der beteiligung das eingelegte kapital zur<br />

Finanzierung des durchzuführenden bzw.<br />

durchgeführten Gesellschaftszwecks im sinne<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

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