Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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10. angabenvOrbeHaLt<br />
Die real I.s. aG Gesellschaft für Immobilien<br />
assetmanagement erklärt als herausgeber des<br />
Private Placement memorandums, insbesondere<br />
im hinblick auf § 264 a stGb, nach bestem wissen<br />
und Gewissen über erhebliche umstände,<br />
die für die anlageentscheidung von bedeutung<br />
sind, keine unrichtigen oder vorteilhaften angaben<br />
gemacht und keine nachteiligen tatsachen<br />
verschwiegen zu haben. alle im Private<br />
Placement memorandum gemachten angaben<br />
berücksichtigen nach bestem wissen und Gewissen<br />
die bei herausgabe des Private Placement<br />
memorandums maßgebenden rechtlichen und<br />
wirtschaftlichen verhältnisse und die zu dieser<br />
zeit gültigen gesetzlichen vorschriften und verwaltungsrichtlinien.<br />
Die real I.s. aG als herausgeber des Private<br />
Placement memorandums und alle mit der konzeption,<br />
Prüfung und Durchführung des angebots<br />
beauftragten Personen und Gesellschaften<br />
haften gegenüber den anlegern nur bei grob<br />
fahrlässiger oder vorsätzlicher verletzung der<br />
ihnen obliegenden sorgfaltspflichten.<br />
Der herausgeber des Private Placement memorandums<br />
kann keine haftung für angaben Dritter,<br />
insbesondere solcher, die durch quellenangaben<br />
oder entsprechende hinweise im Private<br />
Placement memorandum kenntlich gemacht<br />
sind, übernehmen.<br />
ersatzansprüche wegen unrichtiger oder unvollständiger<br />
angaben verjähren nach ablauf von<br />
zwölf monaten nach kenntnisnahme des Investors<br />
von einem Fehler des Private Placement<br />
memorandums oder einer unvollständigkeit<br />
des Private Placement memorandums, spätestens<br />
jedoch drei jahre nach Übertragung der<br />
beteiligung auf den Investor. weiter gehende<br />
ansprüche nach vertragsrecht oder aufgrund<br />
vorsätzlicher unerlaubter handlungen bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
wenn sich für einen interessierten Investor<br />
Fragen ergeben, wird die real I.s. aG diese<br />
jederzeit beantworten. verbindlich sind aber nur<br />
schriftlich bestätigte angaben. vermittler oder<br />
sonstige Dritte sind nicht berechtigt, auskünfte<br />
zu erteilen oder zusagen zu machen, die von den<br />
aussagen im Private Placement memorandum<br />
abweichen.<br />
Die real I.s. aG haftet nicht für abweichungen<br />
aufgrund künftiger entwicklungen und änderungen<br />
rechtlicher und steuerlicher Grundlagen<br />
sowie für änderungen und entwicklungen<br />
der wirtschaftlichen rahmenbedingungen<br />
in Deutschland bzw. <strong>Frankreich</strong> (d. h. abweichungen<br />
von den prognostizierten werten),<br />
insbesondere nicht für die prognostizierten<br />
mieterträge, veräußerungserlöse bzw. kosten<br />
und aufwendungen (einschließlich steuern), die<br />
die basis für die Prognoserechnung (tz. 5 und<br />
tz. 6) darstellen. sollte der verkäufer des Fondsobjekts,<br />
der mieter, die finanzierende bank oder<br />
andere vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />
bzw. der objektgesellschaft ihren vertraglichen<br />
verpflichtungen, gleich aus welchem Grund,<br />
nicht nachkommen, besteht keine haftung des<br />
anbieters für schäden oder nachteile, die den<br />
anlegern hieraus entstehen können. auch werden<br />
der eintritt eines bestimmten steuerlichen<br />
ergebnisses und das steuerliche konzept dieses<br />
beteiligungsangebots nicht garantiert. eine haftung<br />
für mängel des Fondsobjekts übernimmt<br />
der anbieter nicht.<br />
angabenvorbehalt<br />
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