Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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7.2 geseLLsCHaFtsreCHtLiCHe vertrÄge<br />
unD vereinbarungen Der FOnDs bzw.<br />
Der ObjektgeseLLsCHaFt<br />
7.2.1 Der gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
Die bayernfonds Immobilienverwaltung Gmbh &<br />
co. objekt <strong>Frankreich</strong> III kG („Fondsgesellschaft“<br />
oder „gesellschaft“) wurde am 03.03.2010 unter<br />
der nummer hra 95199 in das handelsregister<br />
des amtsgerichts münchen eingetragen.<br />
anleger haben gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
die im Gesellschaftsvertrag festgelegten und<br />
nachfolgend dargestellten rechte:<br />
Dies sind als vermögensrechte der anspruch auf<br />
beteiligung am ergebnis und den entnahmen<br />
sowie der anspruch auf teilhabe am auseinandersetzungsguthaben<br />
bei auflösung der Fondsgesellschaft<br />
bzw. abfindung bei ausscheiden<br />
des Gesellschafters. außerdem hat der anleger<br />
stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />
bzw. im schriftlichen umlaufverfahren sowie die<br />
im Gesellschaftsvertrag festgelegten Informations-<br />
und kontrollrechte. Die einzelheiten regelt<br />
der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft.<br />
weitere rechte stehen dem anleger im zusammenhang<br />
mit dieser beteiligung nicht zu.<br />
Die hauptmerkmale der anteile der Gesellschafter<br />
zum zeitpunkt der aufstellung des Private<br />
Placement memorandums stimmen bis auf die<br />
nachfolgend aufgeführten ausnahmen mit den<br />
rechten der anleger überein:<br />
Der geschäftsführende kommanditist ist zusätzlich<br />
zu den vorstehend für anleger genannten<br />
Gesellschafterrechten zur Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft befugt, im rahmen einer<br />
Generalvollmacht zur vertretung der Fondsgesellschaft<br />
berechtigt und erhält eine jährliche<br />
vergütung. er leistet darüber hinaus auf seine<br />
kapitaleinlage kein agio, und seine haftsumme<br />
beträgt 1.000 euro.<br />
Der komplementär ist nicht am vermögen der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt, so dass er nicht am<br />
ergebnis, den entnahmen und einem auseinandersetzungsguthaben<br />
der Fondsgesellschaft teil-<br />
nimmt. er erhält jedoch eine jährliche haftungsvergütung.<br />
Der komplementär ist zur vertretung<br />
der Fondsgesellschaft berechtigt.<br />
Gründungsgesellschafter des emittenten sind:<br />
• klk beteiligungs Gmbh als persönlich haftender<br />
Gesellschafter („komplementär“) ohne<br />
kapitaleinlage.<br />
• ws beteiligungs Gmbh als geschäftsführender<br />
kommanditist („geschäftsführender kommanditist“)<br />
mit einem kapitalanteil von 1.000 euro.<br />
Die für den geschäftsführenden kommanditisten<br />
eingetragene hafteinlage beträgt<br />
1.000 euro.<br />
Das zum zeitpunkt der aufstellung des Private<br />
Placement memorandums gezeichnete bzw.<br />
eingezahlte kommanditkapital beläuft sich auf<br />
1.000 euro.<br />
Für die Übernahme der haftung erhält der<br />
komplementär ab dem jahr 2010 eine vergütung<br />
von 2.000 euro p. a. zzgl. umsatzsteuer.<br />
Für die ausübung der Geschäftsführung erhält<br />
der geschäftsführende kommanditist ab dem<br />
jahr 2010 eine vergütung von 2.000 euro p. a.<br />
zzgl. umsatzsteuer. bezogen auf seine kapitaleinlage<br />
ist der geschäftsführende kommanditist<br />
gewinn- und entnahmeberechtigt wie die<br />
übrigen Gesellschafter. Darüber hinaus stehen<br />
den Gründungsgesellschaftern innerhalb und<br />
außerhalb des Gesellschaftsvertrags keine Gewinnbeteiligungen,<br />
entnahmerechte und auch<br />
keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, aufwandsentschädigungen,<br />
versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und nebenleistungen jeder art.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
weicht lediglich hinsichtlich der nachfolgenden<br />
regelungen von den gesetzlichen regelungen<br />
ab und macht dabei von gesetzlich vorgesehenen<br />
Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch: