09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

74<br />

neuinstallationen). Durch die für einen neubau<br />

in <strong>Frankreich</strong> obligatorische zehnjahres-<br />

Gewährleistung („garantie décennale“) auf diese<br />

bauteile sind vom vermieter zu tragende kosten<br />

bis in das jahr 2019 weitestgehend ausgeschlossen<br />

(siehe hierzu jedoch die hinweise in tz. 3.2<br />

bzw. tz. 3.3.1). Dennoch wurden für zwecke der<br />

Prognoserechnung rückstellungen bzw. kostenansätze<br />

für etwaige reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen,<br />

die weder auf den mieter<br />

umlegbar noch durch die zehnjahres-Gewährleistung<br />

abgedeckt sind, berücksichtigt und in<br />

der Position „mieteinnahmen“ bereits abgezogen.<br />

Diese kosten wurden mit 10,50 euro / m²<br />

p. a. für die büro- und besprechungsräume, mit<br />

5 euro / m² p. a. für die lagerflächen sowie mit<br />

23,50 euro p. a. pro Parkplatz angesetzt und<br />

einer jährlichen Indexierung von 2,3 Prozent<br />

unterworfen. bis einschließlich 2014 wurden<br />

diese kalkulatorischen kostenansätze aufgrund<br />

des neuwertigen zustands der Fondsimmobilie<br />

und der zahlreichen herstellergarantien nur zur<br />

hälfte angesetzt, für die jahre 2015 bis einschließlich<br />

2018 wurden diese kostenansätze zu<br />

80 Prozent berücksichtigt und mit auslauf der<br />

zehnjahres-Gewährleistung vollumfänglich in<br />

abzug gebracht. Darüber hinaus wurden kosten<br />

für potenziell nicht umlegbare bewirtschaftungskosten<br />

von anfänglich 0,9 Prozent der nettomiete,<br />

welche sich auf 0,6 Prozent der nettomiete<br />

ab dem jahr 2015 reduzieren, berücksichtigt.<br />

Die beseitigung der im zuge der technischen<br />

ankaufsprüfung (Due Diligence) identifizierten<br />

technischen mängel bzw. geringfügigen beschädigungen<br />

durch den einzug des mieters wurden<br />

kaufvertraglich als verpflichtung zur beseitigung<br />

durch den verkäufer aufgenommen.<br />

Die Grundmietzeit des mietvertrags mit caPstan<br />

endet zum 31.12.2021. Der mieter hat sich die<br />

Fondsimmobilie durch weitere verlängerungsoptionen<br />

mit kündigungsoptionen nach jeweils<br />

drei jahren (vgl. tz. 7.2.5) äußerst langfristig<br />

gesichert. Die Immobilie wurde substanziell<br />

erneuert und renoviert, und der mieter hat selbst<br />

einen nennenswerten betrag in die objektausstattung<br />

investiert, so dass die Immobilie nun<br />

auf die bedürfnisse des mieters zugeschnitten ist.<br />

Daher geht der Initiator davon aus, dass der mieter<br />

die Fondsimmobilie langfristig nutzen möchte<br />

und dementsprechend von der ersten kündi-<br />

gungsoption keinen Gebrauch machen wird. aus<br />

Gründen der kaufmännischen vorsicht wurde<br />

für zwecke der Prognoserechnung unterstellt,<br />

dass der mieter von seinem kündigungsrecht<br />

mit wirkung zum 31.12.2018 Gebrauch machen<br />

wird. auf basis von erfahrungswerten wurden für<br />

zwecke der Prognoserechnung kalkulatorische<br />

kostenansätze im zusammenhang mit der ausübung<br />

der kündigungsoption und der nachvermietung<br />

sowie für die revitalisierung der Fondsimmobilie<br />

in höhe von rd. 389.109 euro für das<br />

jahr 2018 angesetzt, was einem diesbezüglichen<br />

kalkulatorischen aufwand von umgerechnet<br />

100 euro / m² für die büro- und besprechungsräume<br />

und 40 euro / m² für die archivflächen per<br />

heute, jeweils indexiert mit 2,3 Prozent pro jahr<br />

entspricht. weiterhin wurde unterstellt, dass<br />

dem mieter in diesem zusammenhang darüber<br />

hinaus als marktübliches mietzugeständnis<br />

eine mietfreie zeit von sechs monaten gewährt<br />

wird. Diese kosten bzw. mindereinnahmen<br />

wurden ebenfalls in der dargestellten Position<br />

im jahr 2019 berücksichtigt. Die mieteinnahmen<br />

für die anschlussvermietung basieren auf<br />

den von lokalen marktexperten zur verfügung<br />

gestellten unterlagen und marktberichten bzw.<br />

darauf basierenden langfristigen Projektionen<br />

und den hierin enthaltenen entsprechenden<br />

annahmen (siehe hierzu die hinweise in tz. 3.3,<br />

insbesondere auch in tz. 3.3.2 und tz. 3.3.9). Für<br />

die ermittlung der marktmieten zum jahr der<br />

bestimmung des verkaufspreises wurden die aktuellen<br />

marktmieten gemäß marktberichten und<br />

Projektionen mit den darin enthaltenen annahmen<br />

zur durchschnittlichen mietsteigerung der<br />

einzelnen Flächen (z.b. büro- und lagerflächen)<br />

sowie der Pkw-tiefgaragenstellplätze über den betrachtungszeitraum<br />

angesetzt und im rahmen der<br />

Prognoserechnung entsprechend übernommen.<br />

6.2.2 Haftungs­ und geschäftsführungsvergütung<br />

Gemäß den §§ 21, 21a des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft erhalten der geschäftsführende<br />

kommanditist und der komplementär der<br />

Fondsgesellschaft jährlich eine vergütung von<br />

jeweils 2.000 euro zzgl. deutscher umsatzsteuer<br />

(die umsatzsteuer ist in der Position der tz. 6.2.6<br />

berücksichtigt). Die vergütung des Geschäftsführers<br />

der objektgesellschaft beträgt 2.500 euro.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!