Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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neuinstallationen). Durch die für einen neubau<br />
in <strong>Frankreich</strong> obligatorische zehnjahres-<br />
Gewährleistung („garantie décennale“) auf diese<br />
bauteile sind vom vermieter zu tragende kosten<br />
bis in das jahr 2019 weitestgehend ausgeschlossen<br />
(siehe hierzu jedoch die hinweise in tz. 3.2<br />
bzw. tz. 3.3.1). Dennoch wurden für zwecke der<br />
Prognoserechnung rückstellungen bzw. kostenansätze<br />
für etwaige reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen,<br />
die weder auf den mieter<br />
umlegbar noch durch die zehnjahres-Gewährleistung<br />
abgedeckt sind, berücksichtigt und in<br />
der Position „mieteinnahmen“ bereits abgezogen.<br />
Diese kosten wurden mit 10,50 euro / m²<br />
p. a. für die büro- und besprechungsräume, mit<br />
5 euro / m² p. a. für die lagerflächen sowie mit<br />
23,50 euro p. a. pro Parkplatz angesetzt und<br />
einer jährlichen Indexierung von 2,3 Prozent<br />
unterworfen. bis einschließlich 2014 wurden<br />
diese kalkulatorischen kostenansätze aufgrund<br />
des neuwertigen zustands der Fondsimmobilie<br />
und der zahlreichen herstellergarantien nur zur<br />
hälfte angesetzt, für die jahre 2015 bis einschließlich<br />
2018 wurden diese kostenansätze zu<br />
80 Prozent berücksichtigt und mit auslauf der<br />
zehnjahres-Gewährleistung vollumfänglich in<br />
abzug gebracht. Darüber hinaus wurden kosten<br />
für potenziell nicht umlegbare bewirtschaftungskosten<br />
von anfänglich 0,9 Prozent der nettomiete,<br />
welche sich auf 0,6 Prozent der nettomiete<br />
ab dem jahr 2015 reduzieren, berücksichtigt.<br />
Die beseitigung der im zuge der technischen<br />
ankaufsprüfung (Due Diligence) identifizierten<br />
technischen mängel bzw. geringfügigen beschädigungen<br />
durch den einzug des mieters wurden<br />
kaufvertraglich als verpflichtung zur beseitigung<br />
durch den verkäufer aufgenommen.<br />
Die Grundmietzeit des mietvertrags mit caPstan<br />
endet zum 31.12.2021. Der mieter hat sich die<br />
Fondsimmobilie durch weitere verlängerungsoptionen<br />
mit kündigungsoptionen nach jeweils<br />
drei jahren (vgl. tz. 7.2.5) äußerst langfristig<br />
gesichert. Die Immobilie wurde substanziell<br />
erneuert und renoviert, und der mieter hat selbst<br />
einen nennenswerten betrag in die objektausstattung<br />
investiert, so dass die Immobilie nun<br />
auf die bedürfnisse des mieters zugeschnitten ist.<br />
Daher geht der Initiator davon aus, dass der mieter<br />
die Fondsimmobilie langfristig nutzen möchte<br />
und dementsprechend von der ersten kündi-<br />
gungsoption keinen Gebrauch machen wird. aus<br />
Gründen der kaufmännischen vorsicht wurde<br />
für zwecke der Prognoserechnung unterstellt,<br />
dass der mieter von seinem kündigungsrecht<br />
mit wirkung zum 31.12.2018 Gebrauch machen<br />
wird. auf basis von erfahrungswerten wurden für<br />
zwecke der Prognoserechnung kalkulatorische<br />
kostenansätze im zusammenhang mit der ausübung<br />
der kündigungsoption und der nachvermietung<br />
sowie für die revitalisierung der Fondsimmobilie<br />
in höhe von rd. 389.109 euro für das<br />
jahr 2018 angesetzt, was einem diesbezüglichen<br />
kalkulatorischen aufwand von umgerechnet<br />
100 euro / m² für die büro- und besprechungsräume<br />
und 40 euro / m² für die archivflächen per<br />
heute, jeweils indexiert mit 2,3 Prozent pro jahr<br />
entspricht. weiterhin wurde unterstellt, dass<br />
dem mieter in diesem zusammenhang darüber<br />
hinaus als marktübliches mietzugeständnis<br />
eine mietfreie zeit von sechs monaten gewährt<br />
wird. Diese kosten bzw. mindereinnahmen<br />
wurden ebenfalls in der dargestellten Position<br />
im jahr 2019 berücksichtigt. Die mieteinnahmen<br />
für die anschlussvermietung basieren auf<br />
den von lokalen marktexperten zur verfügung<br />
gestellten unterlagen und marktberichten bzw.<br />
darauf basierenden langfristigen Projektionen<br />
und den hierin enthaltenen entsprechenden<br />
annahmen (siehe hierzu die hinweise in tz. 3.3,<br />
insbesondere auch in tz. 3.3.2 und tz. 3.3.9). Für<br />
die ermittlung der marktmieten zum jahr der<br />
bestimmung des verkaufspreises wurden die aktuellen<br />
marktmieten gemäß marktberichten und<br />
Projektionen mit den darin enthaltenen annahmen<br />
zur durchschnittlichen mietsteigerung der<br />
einzelnen Flächen (z.b. büro- und lagerflächen)<br />
sowie der Pkw-tiefgaragenstellplätze über den betrachtungszeitraum<br />
angesetzt und im rahmen der<br />
Prognoserechnung entsprechend übernommen.<br />
6.2.2 Haftungs und geschäftsführungsvergütung<br />
Gemäß den §§ 21, 21a des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft erhalten der geschäftsführende<br />
kommanditist und der komplementär der<br />
Fondsgesellschaft jährlich eine vergütung von<br />
jeweils 2.000 euro zzgl. deutscher umsatzsteuer<br />
(die umsatzsteuer ist in der Position der tz. 6.2.6<br />
berücksichtigt). Die vergütung des Geschäftsführers<br />
der objektgesellschaft beträgt 2.500 euro.