Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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isiko einer nicht vollständigen Finanzierung des<br />
Investitionsvorhabens. eine hierdurch entstehende<br />
Finanzierungslücke ist durch aufnahme<br />
weiteren kommanditkapitals (nebst damit verbundener<br />
Gewährung von Investorendarlehen)<br />
oder weiterer Fremdmittel oder durch rückgriff<br />
auf die liquiditätsreserve zu schließen. es kann<br />
für diesen Fall nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass somit ein nicht kalkulierter zinsaufwand<br />
entsteht. ein erhöhter zinsaufwand kann zu einer<br />
verringerung der liquiditätsüberschüsse und<br />
zu verminderten ausschüttungen / rückflüssen<br />
gegenüber den annahmen der Prognose führen.<br />
Falls ein Gesellschafter zahlungsunfähig wird,<br />
kann die Fondsgesellschaft den Gesellschafter<br />
gemäß Gesellschaftsvertrag ausschließen. Die<br />
gesamte Finanzierung ist mithin nur sichergestellt,<br />
wenn das anlegerkapital vollständig<br />
gezeichnet ist und alle anleger ihren einzahlungsverpflichtungen<br />
pünktlich nachkommen.<br />
Die real I.s. hat eine Finanzierungsgarantie<br />
abgegeben, die eine vollständige einzahlung des<br />
gesamten erforderlichen beteiligungsbetrags<br />
der anleger bis zum ende der Platzierungsfrist<br />
sicherstellt (siehe tz. 7.3.3), etwaige ereignisse<br />
während der Fondslaufzeit werden jedoch durch<br />
die Finanzierungsgarantie nicht abgedeckt.<br />
7.3 sOnstige wesentLiCHe vertrÄge Der<br />
FOnDsgeseLLsCHaFt unD Der ObjektgeseLLsCHaFt<br />
7.3.1 geschäftsbesorgungsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
mit der real i.s.<br />
Die Fondsgesellschaft hat die real I.s. mit der<br />
laufenden verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich<br />
aller im täglichen Geschäftsbetrieb<br />
anfallenden maßnahmen beauftragt. zu diesem<br />
aufgabenbereich gehören insbesondere die<br />
verwaltung der beteiligungen der Fondsgesellschaft<br />
an der objekt- und der verwaltungsgesellschaft,<br />
die abwicklung von etwaigen ausschüttungen<br />
/ rückflüssen an die anleger, die Führung<br />
des berichtswesens, insbesondere erstellung des<br />
Geschäftsberichts, die abwicklung des zahlungsverkehrs,<br />
die kaufmännische verwaltung,<br />
die Durchführung der korrespondenz mit den<br />
Gesellschaftern, die aufbewahrung der unterlagen<br />
der Gesellschaft sowie die vorbereitung<br />
und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />
und vorbereitung von entscheidungen<br />
der Geschäftsführung. Die real I.s. ist berechtigt,<br />
sich bei der erfüllung der aufgaben Dritter zu<br />
bedienen.<br />
Für die Übernahme der Geschäftsbesorgung erhält<br />
die real I.s. ab dem jahr 2010 eine jährliche<br />
vergütung in höhe von 5.000 euro zzgl. gesetzlich<br />
anfallender umsatzsteuer. Diese ist jährlich<br />
nachschüssig zum 30.12. eines jeden jahres,<br />
erstmals am 30.12.2010, zu entrichten. erbringt<br />
die real I.s. weiter gehende leistungen, für die<br />
im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich weiter<br />
gehende bearbeitungs- oder schadenersatzpauschalen<br />
vorgesehen sind, sind solche beträge<br />
an die real I.s. als vergütung weiterzuleiten. Für<br />
sonstige von real I.s. zu erbringende einzelleistungen<br />
haben die Parteien ein leistungs- und<br />
Preisverzeichnis vereinbart. Die kosten für eine<br />
eventuelle rechts- oder steuerberatung und<br />
für die jahresabschlussprüfung werden von der<br />
Fondsgesellschaft getragen. Der vertrag wurde<br />
auf die Dauer von 15 jahren geschlossen. eine<br />
ordentliche kündigung ist, soweit zulässig und<br />
soweit nachstehend nichts anderes geregelt,<br />
ausgeschlossen. Dieser vertrag verlängert sich<br />
um jeweils fünf weitere jahre, sofern nicht eine<br />
vertragspartei diesen vertrag unter einhaltung<br />
einer kündigungsfrist von sechs monaten zum<br />
laufzeitende kündigt. Das recht zur jederzeitigen<br />
kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />
hierdurch unberührt. Die haftung der real I.s.<br />
ist auf vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,<br />
außer bei schäden aus der verletzung<br />
des lebens, des körpers oder der Gesundheit<br />
oder bei verletzung einer vertragswesentlichen<br />
Pflicht in einer den vertragszweck gefährdenden<br />
weise (kardinalspflicht). ansprüche sind innerhalb<br />
einer ausschlussfrist von sechs monaten ab<br />
kenntniserlangung geltend zu machen.<br />
7.3.2 geschäftsbesorgungsvertrag der Objektgesellschaft<br />
mit der real i.s.<br />
Die objektgesellschaft hat mit der real I.s. einen<br />
vertrag zur erbringung von bestimmten Dienstund<br />
beratungsleistungen geschlossen. Dabei<br />
wird zwischen der Investitions-, der besitz- und<br />
der verkaufsphase unterschieden.<br />
rechtliche Grundlagen<br />
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