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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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isiko einer nicht vollständigen Finanzierung des<br />

Investitionsvorhabens. eine hierdurch entstehende<br />

Finanzierungslücke ist durch aufnahme<br />

weiteren kommanditkapitals (nebst damit verbundener<br />

Gewährung von Investorendarlehen)<br />

oder weiterer Fremdmittel oder durch rückgriff<br />

auf die liquiditätsreserve zu schließen. es kann<br />

für diesen Fall nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass somit ein nicht kalkulierter zinsaufwand<br />

entsteht. ein erhöhter zinsaufwand kann zu einer<br />

verringerung der liquiditätsüberschüsse und<br />

zu verminderten ausschüttungen / rückflüssen<br />

gegenüber den annahmen der Prognose führen.<br />

Falls ein Gesellschafter zahlungsunfähig wird,<br />

kann die Fondsgesellschaft den Gesellschafter<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag ausschließen. Die<br />

gesamte Finanzierung ist mithin nur sichergestellt,<br />

wenn das anlegerkapital vollständig<br />

gezeichnet ist und alle anleger ihren einzahlungsverpflichtungen<br />

pünktlich nachkommen.<br />

Die real I.s. hat eine Finanzierungsgarantie<br />

abgegeben, die eine vollständige einzahlung des<br />

gesamten erforderlichen beteiligungsbetrags<br />

der anleger bis zum ende der Platzierungsfrist<br />

sicherstellt (siehe tz. 7.3.3), etwaige ereignisse<br />

während der Fondslaufzeit werden jedoch durch<br />

die Finanzierungsgarantie nicht abgedeckt.<br />

7.3 sOnstige wesentLiCHe vertrÄge Der<br />

FOnDsgeseLLsCHaFt unD Der ObjektgeseLLsCHaFt<br />

7.3.1 geschäftsbesorgungsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

mit der real i.s.<br />

Die Fondsgesellschaft hat die real I.s. mit der<br />

laufenden verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich<br />

aller im täglichen Geschäftsbetrieb<br />

anfallenden maßnahmen beauftragt. zu diesem<br />

aufgabenbereich gehören insbesondere die<br />

verwaltung der beteiligungen der Fondsgesellschaft<br />

an der objekt- und der verwaltungsgesellschaft,<br />

die abwicklung von etwaigen ausschüttungen<br />

/ rückflüssen an die anleger, die Führung<br />

des berichtswesens, insbesondere erstellung des<br />

Geschäftsberichts, die abwicklung des zahlungsverkehrs,<br />

die kaufmännische verwaltung,<br />

die Durchführung der korrespondenz mit den<br />

Gesellschaftern, die aufbewahrung der unterlagen<br />

der Gesellschaft sowie die vorbereitung<br />

und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />

und vorbereitung von entscheidungen<br />

der Geschäftsführung. Die real I.s. ist berechtigt,<br />

sich bei der erfüllung der aufgaben Dritter zu<br />

bedienen.<br />

Für die Übernahme der Geschäftsbesorgung erhält<br />

die real I.s. ab dem jahr 2010 eine jährliche<br />

vergütung in höhe von 5.000 euro zzgl. gesetzlich<br />

anfallender umsatzsteuer. Diese ist jährlich<br />

nachschüssig zum 30.12. eines jeden jahres,<br />

erstmals am 30.12.2010, zu entrichten. erbringt<br />

die real I.s. weiter gehende leistungen, für die<br />

im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich weiter<br />

gehende bearbeitungs- oder schadenersatzpauschalen<br />

vorgesehen sind, sind solche beträge<br />

an die real I.s. als vergütung weiterzuleiten. Für<br />

sonstige von real I.s. zu erbringende einzelleistungen<br />

haben die Parteien ein leistungs- und<br />

Preisverzeichnis vereinbart. Die kosten für eine<br />

eventuelle rechts- oder steuerberatung und<br />

für die jahresabschlussprüfung werden von der<br />

Fondsgesellschaft getragen. Der vertrag wurde<br />

auf die Dauer von 15 jahren geschlossen. eine<br />

ordentliche kündigung ist, soweit zulässig und<br />

soweit nachstehend nichts anderes geregelt,<br />

ausgeschlossen. Dieser vertrag verlängert sich<br />

um jeweils fünf weitere jahre, sofern nicht eine<br />

vertragspartei diesen vertrag unter einhaltung<br />

einer kündigungsfrist von sechs monaten zum<br />

laufzeitende kündigt. Das recht zur jederzeitigen<br />

kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

hierdurch unberührt. Die haftung der real I.s.<br />

ist auf vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,<br />

außer bei schäden aus der verletzung<br />

des lebens, des körpers oder der Gesundheit<br />

oder bei verletzung einer vertragswesentlichen<br />

Pflicht in einer den vertragszweck gefährdenden<br />

weise (kardinalspflicht). ansprüche sind innerhalb<br />

einer ausschlussfrist von sechs monaten ab<br />

kenntniserlangung geltend zu machen.<br />

7.3.2 geschäftsbesorgungsvertrag der Objektgesellschaft<br />

mit der real i.s.<br />

Die objektgesellschaft hat mit der real I.s. einen<br />

vertrag zur erbringung von bestimmten Dienstund<br />

beratungsleistungen geschlossen. Dabei<br />

wird zwischen der Investitions-, der besitz- und<br />

der verkaufsphase unterschieden.<br />

rechtliche Grundlagen<br />

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