09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

92<br />

Gesellschafter kann nur werden, wer sich gegenüber<br />

der Gesellschaft durch einen handels- oder<br />

stiftungsregisterauszug und für die vertretungsberechtigten<br />

Personen bzw. für sich durch<br />

Übersendung entweder einer kopie des reisepasses<br />

oder einer kopie des Personalausweises<br />

identifiziert hat.<br />

Die beteiligung erfolgt auf der Grundlage der<br />

regelungen des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

und des Investorendarlehensvertrags<br />

durch abgabe der angebote des anlegers<br />

und deren annahme sowie der zulassung zur<br />

kapitalerhöhung durch den geschäftsführenden<br />

kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />

Die Platzierungsfrist im rahmen dieses Private<br />

Placements endet bei vollplatzierung des kommanditkapitals,<br />

spätestens jedoch mit ablauf der<br />

im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Platzierungsfrist<br />

zum 30.12.2011. Der Gesellschafter<br />

hat neben der leistung seines beteiligungsbetrags<br />

nebst agio gemäß beitrittsvereinbarung<br />

im zusammenhang mit seiner beteiligung noch<br />

folgende kosten zu tragen:<br />

• kosten im zusammenhang mit der handelsregistervollmacht<br />

bzw. der eintragung ins<br />

handelsregister in gesetzlicher höhe nach der<br />

Gebührentabelle für Gerichte und notare sowie<br />

der kostenordnung (wobei die höhe dieser<br />

Gebühren vom Gegenstandswert abhängen).<br />

• kosten für telefon, Internet, Porti usw.<br />

• kosten, die der Gesellschaft aus einer verspäteten<br />

mitteilung der sonderwerbungskosten<br />

entstehen, trägt der Gesellschafter. Grundsätzlich<br />

müssen sonderwerbungskosten nicht mitgeteilt<br />

werden. Da die einnahmen in Deutschland<br />

steuerlich nicht berücksichtigt werden, hat<br />

dies auf den Privatanleger keine auswirkung.<br />

• kosten der Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

(§ 22 Gesellschaftsvertrag). Die kosten richten<br />

sich nach dem Preisverzeichnis der Fondsgesellschaft<br />

oder dem ihres Geschäftsbesorgers<br />

(derzeit real I.s. aG), das jederzeit eingesehen<br />

werden kann und auf wunsch dem Gesellschafter<br />

kostenlos zugesendet wird. Derzeit betragen<br />

diese kosten 250 euro zzgl. umsatzsteuer.<br />

• kosten im Fall des ausscheidens aus der Gesellschaft;<br />

in dem Fall, wenn ein anleger seinen<br />

kapitalanteil, Darlehen sowie agio nicht fristgerecht<br />

oder nicht in voller höhe erbringt und<br />

die Geschäftsführung den rücktritt von der beitrittsvereinbarung<br />

erklärt (§ 7 abs. (2) und (3)<br />

Gesellschaftsvertrag). Der Gesellschafter trägt<br />

die im zusammenhang mit seinem ausscheiden<br />

entstehenden kosten und die der Gesellschaft<br />

dadurch entstehenden schäden, mindestens<br />

aber eine schadenpauschale in höhe des<br />

vereinbarten agios. macht die Gesellschaft<br />

diese schadenpauschale geltend, bleibt es dem<br />

Gesellschafter vorbehalten, einen geringeren<br />

schaden bzw. das nichtvorliegen eines schadens<br />

nachzuweisen. Die Gesellschaft ist zudem<br />

berechtigt, ihre schadenersatzansprüche mit<br />

etwaigen rückzahlungsverpflichtungen zu<br />

verrechnen.<br />

• anstelle des rücktritts gemäß § 7 abs. (2) des<br />

Gesellschaftsvertrags kann der geschäftsführende<br />

kommanditist den kapitalanteil eines<br />

in verzug geratenen Gesellschafters auf den<br />

betrag der von ihm geleisteten zahlung abzgl.<br />

agio gemäß beitrittsvereinbarung sowie abzgl.<br />

sämtlicher schadenersatzansprüche herabsetzen.<br />

Im Fall der herabsetzung hat der hiervon<br />

betroffene Gesellschafter die diesbezüglichen<br />

kosten, mindestens aber eine schadenpauschale<br />

in höhe von 500 euro zu ersetzen. macht die<br />

Gesellschaft diese schadenpauschale geltend,<br />

kann der betroffene Gesellschafter einen geringeren<br />

schaden bzw. das nichtvorliegen eines<br />

schadens nachweisen.<br />

• bei nicht fristgerechter einzahlung der einlagen<br />

können dem Gesellschafter verzugszinsen<br />

in gesetzlicher höhe berechnet werden. Die<br />

Geltendmachung von darüber hinausgehenden<br />

schadenersatzforderungen, z. b. zusätzlichen<br />

bearbeitungsgebühren des Geschäftsbesorgers<br />

der Gesellschaft, bleibt davon unberührt.<br />

• Die anleger sind nicht zum nachschuss verpflichtet.<br />

Der erwerber der vermögensanlage<br />

haftet im Fall der einlagenhaftung bzw. einlagenrückgewähr<br />

(§ 171, § 172 Iv hGb). Der<br />

erwerber der vermögensanlage ist bis auf die<br />

in diesem Private Placement memorandum,<br />

insbesondere auch in tz. 3.5, beschriebenen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!