Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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98<br />
auflösung der gesellschaft<br />
Die Gesellschaft wird aufgelöst, sobald die objektgesellschaft<br />
aufgelöst wird. Die Gesellschaft<br />
kann zum ende eines jeden Geschäftsjahres<br />
aufgelöst werden. Im Fall einer auflösung ist die<br />
Gesellschaft durch den geschäftsführenden kommanditisten<br />
abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen<br />
zu verwerten. § 265 abs. 2, 4 und 5<br />
und § 273 abs. 4 aktG gelten entsprechend.<br />
Der erlös aus der verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
wird dazu verwendet, zunächst die<br />
verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber<br />
Drittgläubigern, danach gegenüber dem<br />
komplementär sowie im anschluss gegenüber<br />
den Gesellschaftern auszugleichen. ein verbleibender<br />
verwertungserlös wird im verhältnis der<br />
für die Gesellschafter geführten kapitalkonten I<br />
an die Gesellschafter ausgezahlt. eine haftung<br />
des komplementärs für die erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />
ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />
7.2.2 Der gesellschaftsvertrag der<br />
Objekt gesellschaft<br />
Die objektgesellschaft, die scI bF <strong>Frankreich</strong> III,<br />
wurde am 01.04.2010 im handelsregister in Paris<br />
unter der nummer 521 507 566 r.c.s. Paris eingetragen.<br />
Der Geschäftssitz der objektgesellschaft<br />
ist in Paris (75008), 6 Place de la madeleine.<br />
gesellschaftszweck und Dauer<br />
Der erwerb, die errichtung, der besitz, die verwaltung<br />
und der betrieb von Immobilien durch<br />
langfristige mietverträge oder in sonstiger weise<br />
sowie alle Geschäfte, die direkt oder indirekt<br />
mit dem vorgenannten zweck in bezug stehen,<br />
sofern diese Geschäfte den zivilrechtlichen charakter<br />
der Gesellschaft nicht verändern.<br />
Die Gesellschaft wurde für eine Dauer von 99<br />
jahren errichtet.<br />
kapital<br />
Das Gesellschaftskapital zum zeitpunkt der aufstellung<br />
dieses Private Placement memorandums<br />
beträgt 15 euro.<br />
Die Gesellschafter der objektgesellschaft sind<br />
die Fondsgesellschaft mit 14 anteilen sowie die<br />
<strong>Frankreich</strong> III beteiligungs Gmbh (verwaltungsgesellschaft)<br />
mit einem anteil (jeweils zu je<br />
1 euro).<br />
Im rahmen der kapitalerhöhung wird das Gesellschaftskapital<br />
aufgestockt werden, wobei die<br />
zusätzlichen Gesellschaftsanteile ausschließlich<br />
von der Fondsgesellschaft gezeichnet werden.<br />
mit den gesellschaftsanteilen verbundene<br />
rechte und Pflichten<br />
Die mit den anteilen verbundenen stimmrechte<br />
sind gleichberechtigt und proportional zur anzahl<br />
der vom Gesellschafter gehaltenen anteile.<br />
bei aufspaltung der anteile in nießbrauch und<br />
bloßes eigentum hat der nießbraucher der<br />
Gesellschaftsanteile das stimmrecht bei ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlungen, während<br />
der bloße eigentümer das stimmrecht bei außerordentlichen<br />
Gesellschafterbeschlüssen hat.<br />
Die anteile berechtigen grundsätzlich zu<br />
100 Prozent des ordentlichen nettoertrags aus<br />
vermietung und verpachtung und zu 100 Prozent<br />
des außerordentlichen nettoertrags aus<br />
veräußerung. Im Fall der aufspaltung von<br />
Gesellschaftsanteilen erfolgt die aufteilung der<br />
finanziellen rechte zwischen nießbraucher und<br />
bloßem eigentümer wie folgt: Der nießbraucher<br />
hat das anrecht auf den anteiligen ordentlichen<br />
nettoertrag. Der bloße eigentümer hat das recht<br />
auf den anteiligen nettoveräußerungserlös.<br />
Für die steuerrechtlichen bestimmungen werden<br />
die von der Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne<br />
oder verluste nach dem gleichen Prinzip<br />
wie vorstehend dargestellt aufgeteilt.<br />
Die Gesellschafter tragen gleichberechtigt verluste<br />
der Gesellschaft, nach den gleichen regeln<br />
wie für erträge.<br />
Haftung der gesellschafter<br />
jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt für die<br />
verbindlichkeiten der objektgesellschaft im verhältnis<br />
seines anteils (wie er zum zeitpunkt der<br />
Fälligkeit oder der zahlungseinstellung besteht)