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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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98<br />

auflösung der gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wird aufgelöst, sobald die objektgesellschaft<br />

aufgelöst wird. Die Gesellschaft<br />

kann zum ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

aufgelöst werden. Im Fall einer auflösung ist die<br />

Gesellschaft durch den geschäftsführenden kommanditisten<br />

abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen<br />

zu verwerten. § 265 abs. 2, 4 und 5<br />

und § 273 abs. 4 aktG gelten entsprechend.<br />

Der erlös aus der verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird dazu verwendet, zunächst die<br />

verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber<br />

Drittgläubigern, danach gegenüber dem<br />

komplementär sowie im anschluss gegenüber<br />

den Gesellschaftern auszugleichen. ein verbleibender<br />

verwertungserlös wird im verhältnis der<br />

für die Gesellschafter geführten kapitalkonten I<br />

an die Gesellschafter ausgezahlt. eine haftung<br />

des komplementärs für die erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />

7.2.2 Der gesellschaftsvertrag der<br />

Objekt gesellschaft<br />

Die objektgesellschaft, die scI bF <strong>Frankreich</strong> III,<br />

wurde am 01.04.2010 im handelsregister in Paris<br />

unter der nummer 521 507 566 r.c.s. Paris eingetragen.<br />

Der Geschäftssitz der objektgesellschaft<br />

ist in Paris (75008), 6 Place de la madeleine.<br />

gesellschaftszweck und Dauer<br />

Der erwerb, die errichtung, der besitz, die verwaltung<br />

und der betrieb von Immobilien durch<br />

langfristige mietverträge oder in sonstiger weise<br />

sowie alle Geschäfte, die direkt oder indirekt<br />

mit dem vorgenannten zweck in bezug stehen,<br />

sofern diese Geschäfte den zivilrechtlichen charakter<br />

der Gesellschaft nicht verändern.<br />

Die Gesellschaft wurde für eine Dauer von 99<br />

jahren errichtet.<br />

kapital<br />

Das Gesellschaftskapital zum zeitpunkt der aufstellung<br />

dieses Private Placement memorandums<br />

beträgt 15 euro.<br />

Die Gesellschafter der objektgesellschaft sind<br />

die Fondsgesellschaft mit 14 anteilen sowie die<br />

<strong>Frankreich</strong> III beteiligungs Gmbh (verwaltungsgesellschaft)<br />

mit einem anteil (jeweils zu je<br />

1 euro).<br />

Im rahmen der kapitalerhöhung wird das Gesellschaftskapital<br />

aufgestockt werden, wobei die<br />

zusätzlichen Gesellschaftsanteile ausschließlich<br />

von der Fondsgesellschaft gezeichnet werden.<br />

mit den gesellschaftsanteilen verbundene<br />

rechte und Pflichten<br />

Die mit den anteilen verbundenen stimmrechte<br />

sind gleichberechtigt und proportional zur anzahl<br />

der vom Gesellschafter gehaltenen anteile.<br />

bei aufspaltung der anteile in nießbrauch und<br />

bloßes eigentum hat der nießbraucher der<br />

Gesellschaftsanteile das stimmrecht bei ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlungen, während<br />

der bloße eigentümer das stimmrecht bei außerordentlichen<br />

Gesellschafterbeschlüssen hat.<br />

Die anteile berechtigen grundsätzlich zu<br />

100 Prozent des ordentlichen nettoertrags aus<br />

vermietung und verpachtung und zu 100 Prozent<br />

des außerordentlichen nettoertrags aus<br />

veräußerung. Im Fall der aufspaltung von<br />

Gesellschaftsanteilen erfolgt die aufteilung der<br />

finanziellen rechte zwischen nießbraucher und<br />

bloßem eigentümer wie folgt: Der nießbraucher<br />

hat das anrecht auf den anteiligen ordentlichen<br />

nettoertrag. Der bloße eigentümer hat das recht<br />

auf den anteiligen nettoveräußerungserlös.<br />

Für die steuerrechtlichen bestimmungen werden<br />

die von der Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne<br />

oder verluste nach dem gleichen Prinzip<br />

wie vorstehend dargestellt aufgeteilt.<br />

Die Gesellschafter tragen gleichberechtigt verluste<br />

der Gesellschaft, nach den gleichen regeln<br />

wie für erträge.<br />

Haftung der gesellschafter<br />

jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt für die<br />

verbindlichkeiten der objektgesellschaft im verhältnis<br />

seines anteils (wie er zum zeitpunkt der<br />

Fälligkeit oder der zahlungseinstellung besteht)

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