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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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kostenzahlungspflichten kommen. Dies kann zu<br />

mietstreitigkeiten und mietminderungen bis hin<br />

zur kündigung des mietvertrags führen. Folge<br />

können zusätzliche belastungen oder der ausfall<br />

von mietzahlungen mit entsprechend negativen<br />

Folgen für die wirtschaftliche situation der<br />

objekt- und der Fondsgesellschaft bis hin zum<br />

vollständigen verlust des beteiligungsbetrags<br />

des anlegers nebst agio sein.<br />

Der mietvertrag mit caPstan wurde für eine<br />

Grundlaufzeit bis zunächst 31.12.2021 abgeschlossen.<br />

Der mieter hat anschließend gemäß<br />

der anwendbaren französischen regelungen die<br />

option zur mietvertragsverlängerung für weitere<br />

neun jahre. während der Grundlaufzeit besteht<br />

sowohl nach ablauf von sieben als auch neun<br />

jahren ein ordentliches kündigungsrecht für den<br />

mieter. sofern der mieter von seiner verlängerungsoption<br />

Gebrauch macht, hat er alle drei<br />

jahre die möglichkeit zur kündigung des mietvertrags.<br />

Falls der mieter nach ablauf der Grundlaufzeit<br />

des derzeit bestehenden mietvertrags<br />

die verlängerungsoption nicht ausübt oder falls<br />

der mieter ein vor diesem zeitpunkt greifendes<br />

kündigungsrecht ausübt, trägt der vermieter das<br />

risiko der neuvermietung bzw. der weiteren verwertung<br />

des Fondsobjekts. Dies umfasst neben<br />

zusätzlichen kosten und aufwendungen auch<br />

das leerstandsrisiko, das risiko einer geringeren<br />

miethöhe sowie das risiko einer erforderlichen<br />

weiteren revitalisierung des Fondsobjekts. Ist<br />

eine neuvermietung bzw. verwertung nicht zu<br />

den prognostizierten konditionen und ansätzen<br />

möglich, kann dies zu einer reduzierung oder<br />

zum ausfall von ausschüttungen / rückflüssen<br />

an die anleger, aber auch zur Fälligstellung der<br />

Fremdkapitalfinanzierung und zwangsversteigerung<br />

der eigentumsrechte am Fondsobjekt<br />

durch die finanzierende bank führen. es besteht<br />

das risiko, dass die anleger in einem solchen Fall<br />

ihre beteiligungsbeträge nebst agio teilweise<br />

oder vollständig verlieren.<br />

bei dem mietvertrag mit caPstan handelt es<br />

sich grundsätzlich um einen sogenannten nettomietvertrag,<br />

d. h. der mieter zahlt neben der<br />

miete und der versicherung der Immobilie auch<br />

öffentliche abgaben und steuern im zusammenhang<br />

mit der nutzung der Immobilie. bis auf<br />

wenige ausnahmen sind auch seine direkten<br />

verbrauchskosten und bis zur höhe eines jährlich<br />

festgelegten höchstbetrags von anfänglich<br />

200.000 euro auch die weiteren bewirtschaftungskosten<br />

des Fondsobjekts (u. a. die kosten<br />

für die laufende Instandhaltung und renovierung<br />

des Fondsobjekts, sofern es sich dabei nicht<br />

um strukturelle Investitionen oder Instandhaltungsmaßnahmen<br />

handelt, die in artikel 606<br />

des französischen code civil definiert sind) auf<br />

den mieter umlegbar. Der höchstbetrag für die<br />

umlegung der mietnebenkosten wird jährlich<br />

anhand des französischen baukostenindex (Icc,<br />

„Indice du coûte de la construction“) angepasst,<br />

allerdings mit einer begrenzung auf 3,5 Prozent<br />

nach oben oder unten je jahr. zudem kann der<br />

betrag für die umlegung der mietnebenkosten<br />

unter dem bestehenden mietvertrag zu keiner<br />

zeit unter 200.000 euro p. a. sinken. Die Prognoserechnung<br />

geht davon aus, dass der höchstbetrag<br />

zzgl. der angenommenen nicht umlegbaren<br />

nebenkosten zur Deckung aller tatsächlich<br />

anfallenden bewirtschaftungskosten – außer<br />

der kosten und aufwendungen für strukturelle<br />

Instandhaltungsmaßnahmen und reparaturen<br />

– ausreichend ist. sollten die in der Prognoserechnung<br />

kalkulatorisch angesetzten kosten<br />

für strukturelle Instandhaltung und reparatur<br />

des Fondsobjekts oder nicht umlegbare kosten<br />

tatsächlich höher sein bzw. nicht alle mietnebenkosten<br />

tatsächlich auf den (jeweiligen) mieter<br />

umlegbar sein und daher zulasten der objektund<br />

Fondsgesellschaft anfallen, kann sich der<br />

netto-cashflow für den vermieter entsprechend<br />

erheblich in negativer weise verändern. Dieses<br />

würde ausfälle bei den ausschüttungen / rückflüssen<br />

an die anleger nach sich ziehen. reduzieren<br />

sich die netto-mieteinnahmen, sinkt dadurch<br />

auch der wert des Fondsobjekts. Dies würde sich<br />

aus sicht der anleger ebenfalls negativ auf die<br />

rentabilität der anlage auswirken.<br />

Der mietvertrag mit caPstan sieht, wie in <strong>Frankreich</strong><br />

für derartige mietverträge üblich, eine<br />

jährliche mietzinsanpassung entsprechend dem<br />

französischen baukostenindex (Icc, „Indice du<br />

coûte de la construction“) vor. Die vertraglichen<br />

regelungen begrenzen die jährliche anpassung<br />

jedoch auf 3,5 Prozent (nach oben oder unten),<br />

wobei die ursprüngliche miete grundsätzlich<br />

nicht unterschritten werden darf. entsprechende<br />

ansätze bzw. schätzungen für die zukünftige<br />

risikohinweise<br />

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