Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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(5) Die vorstehenden regelungen gelten entsprechend<br />
für die liquidation eines Gesellschafters,<br />
der eine nicht natürliche Person ist.<br />
§ 24 Dauer Der geseLLsCHaFt, kÜnDigung<br />
(1) Die Gesellschaft wird für unbestimmte zeit<br />
eingegangen.<br />
a) ein Gesellschafter kann die Gesellschaft<br />
ordentlich erstmals mit einer Frist von<br />
sechs monaten zum 31.12.2026 kündigen,<br />
danach mit gleicher Frist jeweils zum ende<br />
eines Geschäftsjahrs.<br />
b) ein Gesellschafter kann die Gesellschaft<br />
auch vor dem 31.12.2026 außerordentlich<br />
mit einer Frist von sechs monaten zum<br />
ende eines Geschäftsjahrs kündigen, wenn<br />
er nach seinem beitritt<br />
ba) wegen krankheit oder behinderung auf<br />
nicht absehbare zeit außer stande ist<br />
unter üblichen bedingungen des allgemeinen<br />
arbeitsmarktes mindestens drei<br />
stunden täglich erwerbstätig zu sein,<br />
bb) wegen arbeitslosigkeit für einen<br />
zeitraum von mehr als sechs monaten<br />
ohne unterbrechung arbeitslosengeld<br />
bezogen hat, oder<br />
bc) rechtskräftig geschieden wird und nach<br />
der scheidung an seinen geschiedenen<br />
ehegatten oder an kinder zur zahlung<br />
von unterhalt verpflichtet ist; die unterhaltsverpflichtung<br />
muss insgesamt mindestens<br />
eur 500 pro monat betragen,<br />
und jeweils nach wirksamwerden der<br />
außerordentlichen kündigung keiner der<br />
in § 22 abs. (1) satz 3 buchstaben a) bis<br />
c) genannten umstände vorliegt und die<br />
außerordentliche kündigung innerhalb<br />
von drei monaten nach eintritt der in vorstehenden<br />
ziffern ba) bis einschließlich bc)<br />
genannten voraussetzung erfolgt.<br />
c) Das recht zur kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt.<br />
(2) Der komplementär ist berechtigt, auch vor<br />
ablauf der vorgenannten Frist durch kündigung<br />
gegenüber der Gesellschaft zum ende<br />
eines Geschäftsjahrs aus der Gesellschaft auszuscheiden,<br />
erstmals jedoch mit wirkung zum<br />
31.12.2011. Die kündigungserklärung muss<br />
mit einer Frist von 6 monaten erfolgen. § 25<br />
abs. (3) ist auch in diesen Fällen anwendbar.<br />
(3) Die kündigung hat schriftlich zu erfolgen und<br />
ist an die Gesellschaft, im Fall der kündigung<br />
gemäß abs. (2) an den geschäftsführenden<br />
kommanditisten zu richten. maßgeblich für<br />
die einhaltung der kündigungsfrist ist der<br />
eingang des kündigungsschreibens bei der<br />
Gesellschaft, bzw. im Fall der kündigung<br />
gemäß abs. (2), bei dem geschäftsführenden<br />
kommanditisten.<br />
(4) Die kündigung hat nicht die auflösung der<br />
Gesellschaft, sondern nur das ausscheiden<br />
des kündigenden Gesellschafters zur Folge.<br />
(5) wenn Gesellschafter, deren kapitalanteile insgesamt<br />
mindestens 75 Prozent des gesamten<br />
kapitals der Gesellschaft bilden, die Gesellschaft<br />
wirksam kündigen, ist die Gesellschaft<br />
aufgelöst, es sei denn, die verbleibenden<br />
Gesellschafter fassen mit 75 Prozent ihrer<br />
stimmen einen Fortsetzungsbeschluss.<br />
§ 25 aussCHeiDen vOn geseLLsCHaFtern<br />
(1) ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft<br />
aus, wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam<br />
gekündigt hat, mit wirksamwerden der<br />
kündigung;<br />
b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />
Grund gekündigt worden ist, mit<br />
wirksamwerden der kündigung;<br />
c) ihm gegenüber gemäß § 7 der rücktritt von<br />
der beitrittsvereinbarung erklärt worden ist,<br />
mit zugang der rücktrittserklärung;<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
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