09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Parteien haben den mietvertrag rechtswirksam<br />

den regelungen des französischen handelsrechts<br />

unterworfen. als Gewerbemietvertrag<br />

unterliegt der abgeschlossene mietvertrag damit<br />

besonderen nicht abdingbaren vorschriften des<br />

französischen handelsrechts. Diese sehen u. a.<br />

vor, dass der mieter die verlängerung des vertrags<br />

verlangen kann und der mieter im Fall einer<br />

nichtverlängerung durch den vermieter von<br />

diesem eine Freistellung hinsichtlich der durch<br />

anmietung eines ersatzobjekts verursachten<br />

mietkosten (z. b. umzugskosten, höhere mietzahlungen)<br />

verlangen kann. Diese vorstehend<br />

genannten ansprüche des mieters bestehen allerdings<br />

nur dann, wenn keine Pflichtverletzung des<br />

mieters unter dem mietvertrag vorgelegen hat.<br />

wird der mietvertrag über den Grundmietzeitraum<br />

hinaus lediglich stillschweigend verlängert,<br />

wird dies als eine verlängerung auf unbestimmte<br />

zeit zu unveränderten konditionen angesehen.<br />

beide Parteien haben in diesem Fall das recht,<br />

unter einhaltung der in <strong>Frankreich</strong> üblichen<br />

kündigungsfrist von sechs monaten den mietvertrag<br />

jederzeit zu kündigen. Im Fall einer verlängerung<br />

des mietvertrags wird die Indexierung<br />

der miete nach maßgabe der regelungen des<br />

mietvertrags fortgeführt.<br />

Die jahresmiete ist auf anfänglich<br />

2.077.085,00 euro festgesetzt worden. Dem<br />

mieter ist eine dreimonatige mietfreie nutzung<br />

beginnend mit dem 01.01.2010 zugestanden<br />

worden. während dieser zeit anfallende nebenkosten<br />

trägt der mieter. Die jahresmiete ist<br />

indexiert. Die anpassung der miete erfolgt auf<br />

basis des französischen baukostenindex (Icc),<br />

welcher vom nationalen französischen statistikinstitut<br />

(Insee) veröffentlicht wird. Die jährliche<br />

Indexierung ist jedoch auf 3,5 Prozent p. a. begrenzt<br />

und darf unter keinen umständen unter<br />

die vereinbarte anfangsmiete fallen, soweit nicht<br />

eine gesetzliche mietanpassung erfolgen muss.<br />

Die anpassung geschieht einmal im jahr jeweils<br />

zum 01.01. und kann gemäß der entwicklung des<br />

zugrunde liegenden Index sowohl nach oben<br />

als auch nach unten erfolgen. sollte durch diese<br />

Form der mietanpassung eine veränderung um<br />

mehr als 25 Prozent nach oben oder nach unten<br />

stattfinden, so können die Parteien die miete<br />

durch eine gerichtliche entscheidung neu fest-<br />

setzen lassen, die sich dann am marktüblichen<br />

mietniveau orientiert.<br />

unabhängig von den vorgenannten regelungen<br />

können nach zwingendem französischem recht<br />

die vertragsparteien alle drei jahre eine Überprüfung<br />

und anpassung des mietzinses verlangen.<br />

eine solche anpassung ist aber der höhe nach<br />

begrenzt auf die seit der letzten vertraglichen<br />

(ohne berücksichtigung einer Indexierung) mietfestsetzung<br />

erfolgten veränderungen des französischen<br />

baukostenindex (Icc). nur wenn es zu<br />

einer änderung von standortfaktoren kommt<br />

und der mietwert um mehr als 10 Prozent von<br />

der vertragsmiete abweicht, ist eine der höhe<br />

nach unbegrenzte anpassung möglich. liegt<br />

keine änderung der standortfaktoren vor, ist nur<br />

eine anpassung auf basis der änderungen des<br />

französischen baukostenindex (Icc) möglich.<br />

Die miete ist quartalsweise im voraus zzgl. umsatzsteuer<br />

zu entrichten.<br />

Die miete ist ohne nebenkosten vereinbart. Der<br />

mieter ist grundsätzlich für die kosten im zusammenhang<br />

mit der versicherung, steuern und<br />

operative bewirtschaftungskosten verantwortlich.<br />

Die höhe der auf den mieter umlegbaren<br />

bewirtschaftungskosten ist grundsätzlich auf<br />

eine maximale summe von 200.000,00 euro pro<br />

jahr begrenzt (mieterspezifische verbrauchsabhängige<br />

kosten sind darin nicht enthalten bzw.<br />

auf den betrag begrenzt, der innerhalb der<br />

Gesamtsumme von 200.000,00 euro pro jahr<br />

definiert ist). bestimmte nebenkosten, die über<br />

200.000,00 euro pro jahr hinausgehen, sowie die<br />

strukturellen reparaturen unter artikel 606 des<br />

französischen code civil sind vom eigentümer zu<br />

leisten. Die gekappten bewirtschaftungskosten<br />

von 200.000,00 euro pro jahr werden wie die<br />

miete auf basis des französischen baukostenindex<br />

(„Icc“) angepasst.<br />

eine mietkaution in höhe von drei monatsmieten<br />

(ohne umsatzsteuer) ist mit einem betrag<br />

von 519.271,25 euro geleistet worden.<br />

sowohl der vermieter als auch der mieter<br />

können das mietverhältnis kündigen, falls die andere<br />

vertragspartei bestimmten verpflichtungen<br />

aus dem mietvertrag nicht nachkommen sollte.<br />

rechtliche Grundlagen<br />

103

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!