Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS
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gesellschaftszweck, Dauer<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende<br />
Gesellschaft, auf unbestimmte Dauer<br />
errichtet, ihre Dauer ist jedoch an die Dauer der<br />
objektgesellschaft gekoppelt. Geschäftsjahr ist<br />
das kalenderjahr.<br />
Gegenstand des unternehmens ist der direkte<br />
und / oder indirekte erwerb, die verwaltung<br />
– insbesondere durch vermietung und verpachtung<br />
– sowie die veräußerung von Grundstücken<br />
bzw. grundstücksgleichen rechten, insbesondere<br />
die direkte und indirekte beteiligung als<br />
Gesellschafter an der scI bF <strong>Frankreich</strong> III, einer<br />
objektgesellschaft nach französischem recht mit<br />
sitz in Paris, im Folgenden „scI“ oder „objektgesellschaft“<br />
genannt. Der Gesellschaftszweck<br />
der scI ist die verwaltung von Grundstücken und<br />
grundstücksgleichen rechten, insbesondere der<br />
erwerb, die errichtung und die vermietung und<br />
verpachtung von Immobilien.<br />
Die Gesellschaft ist zu allen rechtsgeschäften<br />
und rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />
erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />
oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann<br />
zur erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />
beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen.<br />
Die Gesellschaft kann die zur erreichung<br />
ihres zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen<br />
handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte<br />
vornehmen lassen.<br />
Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, gewerblich<br />
tätig zu werden und tätigkeiten auszuüben bzw.<br />
Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung<br />
oder erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung oder<br />
nach § 1 Gesetz über das kreditwesen bedürfen.<br />
zum zeitpunkt des beitritts der anleger zur<br />
Fondsgesellschaft haben sowohl die Fondsgesellschaft<br />
als auch die objektgesellschaft<br />
verträge zur vorbereitung und Durchführung<br />
der Investition abgeschlossen oder werden diese<br />
noch abschließen; insbesondere hat die objektgesellschaft<br />
bereits verträge über den kauf über<br />
das im Private Placement memorandum näher<br />
beschriebene Grundstück und damit zusammenhängende<br />
verträge (insbesondere auch betreffend<br />
zu gewährender sicherheiten) sowie kondi-<br />
tionenvereinbarungen bzw. Darlehensverträge,<br />
zinssicherungsgeschäfte, sicherheitenverträge<br />
und weitere vereinbarungen betreffend die<br />
Fremdfinanzierung abgeschlossen. es wurden<br />
auch Dienstleistungs- und beratungsverträge<br />
(u. a. betreffend die rechtliche und steuerliche<br />
beratung), vereinbarungen mit technischen<br />
und sonstigen Gutachtern sowie mit der real I.s.<br />
abgeschlossen. mit unterzeichnung der beitrittsvereinbarung<br />
erklärt der jeweilige anleger<br />
ausdrücklich seine zustimmung zur auswahl der<br />
Immobilie, zum abschluss der vorgenannten verträge<br />
einschließlich eventueller änderungsverträge,<br />
sofern diese keine nachteile zulasten der<br />
Fondsgesellschaft oder der objektgesellschaft<br />
begründen, und zum vollständigen erwerb<br />
der beteiligung an der objektgesellschaft und<br />
verwaltungsgesellschaft durch die Gesellschaft.<br />
Die Gesellschafter können die abgeschlossenen<br />
verträge gemäß § 10 abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft einsehen und<br />
stimmen ihnen mit ihrem beitritt zu.<br />
geschäftsführung und vertretung<br />
zur Geschäftsführung befugt ist ausschließlich<br />
der geschäftsführende kommanditist.<br />
Der komplementär vertritt die Gesellschaft<br />
einzeln. Der geschäftsführende kommanditist<br />
verfügt im gesetzlich zulässigen rahmen über<br />
eine Generalvollmacht zur vertretung der Gesellschaft.<br />
er ist im rahmen seiner Generalvollmacht<br />
ebenfalls einzelvertretungsberechtigt.<br />
zu den rechten und Pflichten der Geschäftsführung,<br />
siehe § 9 des Gesellschaftsvertrags.<br />
kapital und kapitalerhöhung, aufnahme von<br />
gesellschafter<br />
Der geschäftsführende kommanditist ist berechtigt,<br />
das Gesellschaftskapital durch aufnahme<br />
weiterer Gesellschafter (anleger) bis zum<br />
30.12.2011 in einem oder mehreren schritten<br />
auf insgesamt bis zu 2.401.000 euro zzgl. der<br />
summe des von allen Gesellschaftern gemäß<br />
den beitrittsvereinbarungen vereinnahmten<br />
agios in die kapitalrücklage der Gesellschaft zu<br />
erhöhen. Der geschäftsführende kommanditist<br />
ist, abhängig vom Investitionsvolumen der