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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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90<br />

gesellschaftszweck, Dauer<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende<br />

Gesellschaft, auf unbestimmte Dauer<br />

errichtet, ihre Dauer ist jedoch an die Dauer der<br />

objektgesellschaft gekoppelt. Geschäftsjahr ist<br />

das kalenderjahr.<br />

Gegenstand des unternehmens ist der direkte<br />

und / oder indirekte erwerb, die verwaltung<br />

– insbesondere durch vermietung und verpachtung<br />

– sowie die veräußerung von Grundstücken<br />

bzw. grundstücksgleichen rechten, insbesondere<br />

die direkte und indirekte beteiligung als<br />

Gesellschafter an der scI bF <strong>Frankreich</strong> III, einer<br />

objektgesellschaft nach französischem recht mit<br />

sitz in Paris, im Folgenden „scI“ oder „objektgesellschaft“<br />

genannt. Der Gesellschaftszweck<br />

der scI ist die verwaltung von Grundstücken und<br />

grundstücksgleichen rechten, insbesondere der<br />

erwerb, die errichtung und die vermietung und<br />

verpachtung von Immobilien.<br />

Die Gesellschaft ist zu allen rechtsgeschäften<br />

und rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />

erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann<br />

zur erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />

beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen.<br />

Die Gesellschaft kann die zur erreichung<br />

ihres zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen<br />

handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte<br />

vornehmen lassen.<br />

Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, gewerblich<br />

tätig zu werden und tätigkeiten auszuüben bzw.<br />

Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung<br />

oder erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung oder<br />

nach § 1 Gesetz über das kreditwesen bedürfen.<br />

zum zeitpunkt des beitritts der anleger zur<br />

Fondsgesellschaft haben sowohl die Fondsgesellschaft<br />

als auch die objektgesellschaft<br />

verträge zur vorbereitung und Durchführung<br />

der Investition abgeschlossen oder werden diese<br />

noch abschließen; insbesondere hat die objektgesellschaft<br />

bereits verträge über den kauf über<br />

das im Private Placement memorandum näher<br />

beschriebene Grundstück und damit zusammenhängende<br />

verträge (insbesondere auch betreffend<br />

zu gewährender sicherheiten) sowie kondi-<br />

tionenvereinbarungen bzw. Darlehensverträge,<br />

zinssicherungsgeschäfte, sicherheitenverträge<br />

und weitere vereinbarungen betreffend die<br />

Fremdfinanzierung abgeschlossen. es wurden<br />

auch Dienstleistungs- und beratungsverträge<br />

(u. a. betreffend die rechtliche und steuerliche<br />

beratung), vereinbarungen mit technischen<br />

und sonstigen Gutachtern sowie mit der real I.s.<br />

abgeschlossen. mit unterzeichnung der beitrittsvereinbarung<br />

erklärt der jeweilige anleger<br />

ausdrücklich seine zustimmung zur auswahl der<br />

Immobilie, zum abschluss der vorgenannten verträge<br />

einschließlich eventueller änderungsverträge,<br />

sofern diese keine nachteile zulasten der<br />

Fondsgesellschaft oder der objektgesellschaft<br />

begründen, und zum vollständigen erwerb<br />

der beteiligung an der objektgesellschaft und<br />

verwaltungsgesellschaft durch die Gesellschaft.<br />

Die Gesellschafter können die abgeschlossenen<br />

verträge gemäß § 10 abs. (1) des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft einsehen und<br />

stimmen ihnen mit ihrem beitritt zu.<br />

geschäftsführung und vertretung<br />

zur Geschäftsführung befugt ist ausschließlich<br />

der geschäftsführende kommanditist.<br />

Der komplementär vertritt die Gesellschaft<br />

einzeln. Der geschäftsführende kommanditist<br />

verfügt im gesetzlich zulässigen rahmen über<br />

eine Generalvollmacht zur vertretung der Gesellschaft.<br />

er ist im rahmen seiner Generalvollmacht<br />

ebenfalls einzelvertretungsberechtigt.<br />

zu den rechten und Pflichten der Geschäftsführung,<br />

siehe § 9 des Gesellschaftsvertrags.<br />

kapital­ und kapitalerhöhung, aufnahme von<br />

gesellschafter<br />

Der geschäftsführende kommanditist ist berechtigt,<br />

das Gesellschaftskapital durch aufnahme<br />

weiterer Gesellschafter (anleger) bis zum<br />

30.12.2011 in einem oder mehreren schritten<br />

auf insgesamt bis zu 2.401.000 euro zzgl. der<br />

summe des von allen Gesellschaftern gemäß<br />

den beitrittsvereinbarungen vereinnahmten<br />

agios in die kapitalrücklage der Gesellschaft zu<br />

erhöhen. Der geschäftsführende kommanditist<br />

ist, abhängig vom Investitionsvolumen der

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