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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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170<br />

Die Fondsgesellschaft ist zu allen rechtsgeschäften<br />

und rechtshandlungen berechtigt,<br />

die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />

unmittelbar oder mittelbar<br />

zu fördern. Die Fondsgesellschaft kann zur<br />

erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />

beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />

eingehen. Die Fondsgesellschaft kann die<br />

zur erreichung ihres zwecks erforderlichen<br />

oder zweckmäßigen handlungen selbst<br />

vornehmen oder durch Dritte vornehmen<br />

lassen.<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht berechtigt,<br />

gewerblich tätig zu werden und<br />

tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte zu<br />

betreiben, die einer Genehmigung oder<br />

erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung<br />

oder nach § 1 Gesetz über das kreditwesen<br />

bedürfen.<br />

b) gegenstand der konkreten vorliegenden<br />

anlagemöglichkeit und zustandekommen<br />

des hierfür erforderlichen vertrags<br />

Gegenstand der vorliegenden anlagemöglichkeit<br />

ist die beteiligung des anlegers<br />

gemäß § 4 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

an der Fondsgesellschaft<br />

sowie die weiteren mit dem beteiligungsangebot<br />

verbundenen rechtsgeschäfte<br />

(abschluss eines Investorendarlehensvertrags<br />

mit der scI, ggf. zukünftige beteiligung<br />

als Gesellschafter an der scI). um der<br />

Fondsgesellschaft beizutreten sowie die<br />

mit der beteiligung verbundenen rechtsgeschäfte<br />

abzuschließen, hat der anleger<br />

eine vollständig ausgefüllte und von ihm<br />

unterzeichnete beitrittsvereinbarung<br />

für Fernabsatzgeschäfte (vgl. tz. 9 „abwicklungshinweise“)<br />

bei seinem anlageberater<br />

/ vermittler oder direkt bei dem<br />

anbieter einzureichen. Die beteiligung<br />

erfolgt auf der Grundlage der regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

sowie der beitrittsvereinbarung<br />

durch abgabe des angebots des anlegers<br />

auf beitritt als Direktkommanditist und<br />

durch annahme dieses angebots und<br />

durch zulassung zur kapitalerhöhung<br />

durch den geschäftsführenden kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft, der ws be-<br />

teiligungs Gmbh. Das durch den anleger<br />

zu gewährende Darlehen an die scI kommt<br />

durch die annahme des Darlehensangebots<br />

des anlegers durch die scI zustande.<br />

Der anleger verzichtet im hinblick auf die<br />

vorgenannten verträge jeweils auf den<br />

zugang der annahmeerklärung. Die von<br />

dem geschäftsführenden kommanditisten<br />

und der scI gegengezeichnete beitrittsvereinbarung<br />

wird dem anleger nach unterzeichnung<br />

als Durchschlag zurückgesandt.<br />

nach annahme der beitrittsvereinbarung<br />

durch die Fondsgesellschaft und die scI<br />

bestehen keine leistungsvorbehalte.<br />

c) mindestlaufzeit der Fondsgesellschaft /<br />

investorendarlehen / kündigung<br />

Die Dauer der Fondsgesellschaft ist<br />

unbefristet. sie wird für unbestimmte<br />

zeit eingegangen. eine kündigung des<br />

Gesellschaftsvertrags ist unter einhaltung<br />

einer kündigungsfrist von sechs monaten<br />

zum ende eines Geschäftsjahres, erstmals<br />

jedoch zum 31.12.2026, möglich. ein<br />

Gesellschafter kann die Gesellschaft auch<br />

vor dem 31.12.2026 außerordentlich mit<br />

einer Frist von sechs monaten zum ende<br />

eines Geschäftsjahres kündigen, wenn er<br />

nach seinem beitritt a) wegen krankheit<br />

oder behinderung auf nicht absehbare zeit<br />

außer stande ist, unter üblichen bedingungen<br />

des allgemeinen arbeitsmarkts<br />

mindestens drei stunden täglich erwerbstätig<br />

zu sein, b) wegen arbeitslosigkeit<br />

für einen zeitraum von mehr als sechs<br />

monaten ohne unterbrechung arbeitslosengeld<br />

bezogen hat oder c) rechtskräftig<br />

geschieden wird und nach der scheidung<br />

an seinen geschiedenen ehepartner<br />

und / oder an kinder zur zahlung von<br />

unterhalt in höhe von insgesamt mindestens<br />

500 euro pro monat verpflichtet ist.<br />

Die außerordentliche kündigung kann nur<br />

innerhalb von drei monaten nach eintritt<br />

ihrer voraussetzungen erfolgen und nur<br />

dann, wenn nach wirksamwerden der<br />

außerordentlichen kündigung keine der in<br />

§ 22 abs. (1) satz 3 buchstaben a) bis c) des<br />

Gesellschaftsvertrags genannten umstände<br />

vorliegen.

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