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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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64<br />

Die maximalen gesamtprovisionen des initiators<br />

setzen sich aus den Positionen 7) und 8)<br />

zusammen (zzgl. des von den anlegern gezahlten<br />

agio­gesamtbetrags). Die gesamthöhe der<br />

Provisionen beträgt 2.365.300 euro zzgl. der<br />

gesamtsumme des von den anlegern gezahlten<br />

agios. Der initiator muss aus seinen gesamtprovisionen<br />

(einschließlich des agios) vermittlungshonorare<br />

an beratende banken und sonstige<br />

vermittler leisten. Die gesamtprovisionen des<br />

anbieters enthalten damit die vergütung für die<br />

kapitalvermittlung der real i.s. sowie weiterer<br />

mit der vermittlung beauftragter unternehmen.<br />

auf den gesamten zu platzierenden beteiligungsbetrag<br />

der anleger ohne agio werden gemäß<br />

dem vorliegenden Fondskonzept bzw. der Prognose<br />

des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

insgesamt vertriebsvergütungen in höhe von<br />

4 Prozent des vermittelten beteiligungsbetrags<br />

sowie zusätzlich eine vertriebsvergütung in<br />

höhe des jeweils vom anleger geleisteten agios<br />

an vertriebspartner gezahlt. vertriebspartner<br />

sind u. a. die vertreibende bank, sparkasse, sonstige<br />

vermittler und die real I.s.<br />

5.1 PrOgnOstizierter FinanzierungsPLan<br />

Der Investitionsbedarf des Fonds soll durch<br />

eigen- und Fremdkapital gedeckt werden.<br />

1) eigenkapital / investorendarlehen<br />

nach Durchführung der geplanten kapitalerhöhung<br />

wird das eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />

2.401.000 euro zzgl. des agios betragen.<br />

Der geschäftsführende kommanditist, die ws<br />

beteiligungs Gmbh, hat davon eine einlage von<br />

1.000 euro geleistet. Der komplementär, die klk<br />

beteiligungs Gmbh, leistet keine einlage.<br />

Die Fondsgesellschaft wird aus den ihr zufließenden<br />

mitteln der objektgesellschaft weiteres<br />

beteiligungskapital zur verfügung stellen. Die<br />

verwaltungsgesellschaft ist mit 1 euro an der<br />

objektgesellschaft beteiligt. Die Fondsgesellschaft<br />

wird der objektgesellschaft aus den ihr<br />

zufließenden mitteln weiterhin ein marktüblich<br />

verzinstes Gesellschafterdarlehen in höhe von<br />

480.000 euro gewähren.<br />

Im rahmen des beteiligungskonzepts ist aus<br />

wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen<br />

vorgesehen, dass die anleger den Großteil ihres<br />

beteiligungsbetrags (jeweils 90 Prozent des<br />

beteiligungsbetrags) als zinsloses, unbesichertes<br />

und nachrangiges Darlehen an die objektgesellschaft<br />

zur verfügung stellen.<br />

Der gesamte beteiligungsbetrag (zzgl. agio) ist<br />

gemäß den regelungen der beitrittsvereinbarung<br />

frühestens zum 20.07.2010 vom anleger<br />

zu erbringen (Details hierzu sind tz. 9 „abwicklungshinweise“<br />

zu entnehmen). Für die anleger,<br />

die ggf. erst zu einem späteren zeitpunkt<br />

beitreten, erfolgt die erbringung des beteiligungsbetrags<br />

nebst agio zum 20. eines monats<br />

bzw., sofern dies kein werktag ist, zum nächstfolgenden<br />

werktag des auf die zeichnung folgenden<br />

monats. Die im Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft vorgesehene schließungsfrist<br />

des angebots soll spätestens zum 31.12.2011<br />

erfolgen.<br />

zur leistung der kaufpreiszahlung wurde neben<br />

der langfristigen Fremdfinanzierung eine eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

aufgenommen, die<br />

bei beitritt der anleger sukzessive zurückgeführt<br />

wird. Im rahmen dieser bereits arrangierten<br />

Finanzierung wurden der finanzierenden bank<br />

umfangreiche sicherheiten zur verfügung<br />

gestellt. Die zwischenfinanzierung wird auf basis<br />

des 1-monats-eurIbor zzgl. marge verzinst.<br />

aufgrund des zum zeitpunkt der aufstellung des<br />

Private Placement memorandums vergleichsweise<br />

niedrigen zinsniveaus ist durch die aufnahme<br />

der dargestellten zwischenfinanzierung aus<br />

heutiger sicht, bzw. wenn sich das zinsniveau<br />

während des Platzierungszeitraums nicht<br />

wesentlich erhöhen sollte, grundsätzlich keine<br />

negative auswirkung auf das prognostizierte<br />

beteiligungsergebnis der anleger zu erwarten<br />

(siehe hierzu jedoch die wichtigen hinweise in<br />

tz. 3.3.3). etwaige gegenüber den annahmen der<br />

Prognose zusätzliche kosten und aufwendungen<br />

oder, im günstigen Fall, etwaige tatsächlich ersparten<br />

anteiligen tilgungen des Investorendarlehens<br />

bzw. ausschüttungsansprüche aus dem<br />

noch nicht platzierten anlegerkapital während<br />

der zwischenfinanzierung gehen zulasten bzw.<br />

zugunsten der liquiditätsreserve.

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