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Bayernfonds Frankreich 3 Bayernfonds Frankreich 3 - Real IS

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lung der Investorendarlehen an die anleger für<br />

die objektgesellschaft als beauftragte fungieren<br />

und erhält entsprechend dieser Funktion die<br />

nötigen mittel von der objektgesellschaft zugewiesen.<br />

Die Fondsgesellschaft wird also voraussichtlich<br />

den wesentlichen teil der gesamten<br />

liquiditätsreserve führen. Für zwecke der Prognoserechnung<br />

wurde aus vereinfachungsgründen<br />

unterstellt, dass die liquidität einschließlich<br />

der liquidität in der Investitionsphase, gemäß<br />

Investitions- und Finanzierungsplan, direkt auf<br />

ebene der Fondsgesellschaft geführt wird. Für<br />

zwecke der Prognoserechnung wurde ein einheitlicher<br />

anlagezinssatz für jeweils die gesamte<br />

liquiditätsreserve von 2,5 Prozent p. a. angesetzt.<br />

Die liquiditätsreserve schließt die beträge für<br />

ausschüttungen / rückflüsse ein, solange diese<br />

noch nicht an die anleger gezahlt worden sind.<br />

Des weiteren sind in dieser Position auch die zinsen<br />

aus der Gewährung des Gesellschafterdarlehens<br />

zwischen Fonds- und objektgesellschaft<br />

enthalten (siehe zu dieser Position auch die<br />

hinweise in tz. 3.3, insbesondere in tz. 3.3.7).<br />

6.1.3 veräußerungserlös<br />

Die Prognoserechnung geht davon aus, dass das<br />

Fondsobjekt zum ende des jahres 2023 direkt<br />

oder indirekt veräußert wird (siehe hierzu auch<br />

tz. 3.3.9 bzw. die sensitivitätsanalysen in tz. 6).<br />

tatsächlich kann sich eine kürzere oder längere<br />

haltedauer, z. b. aufgrund der tatsächlichen entwicklung<br />

auf dem Immobilienmarkt, ergeben.<br />

als brutto-veräußerungserlös wurde ein wert<br />

von 52.550.060 euro berücksichtigt, der sich wie<br />

folgt berechnet: Die prognostizierten mieteinnahmen<br />

für das jahr 2024 (2.926.299 euro) wurden<br />

mit dem gleichen Faktor wie zum zeitpunkt<br />

des ankaufs des Fondsobjekts (ca. 17,96-fach)<br />

kalkuliert.<br />

Ferner wurde angenommen, dass im jahr 2024<br />

ein neuer langfristiger mietvertrag mit caPstan<br />

oder einem anderen mieter abgeschlossen<br />

werden wird (z. b. da caPstan von ihrem zu<br />

diesem zeitpunkt bestehenden kündigungsrecht<br />

Gebrauch macht und ggf. einen neuen mietvertrag<br />

zu dann bestehenden marktkonditionen<br />

mit dem vermieter verhandelt oder auch da<br />

caPstan dann aus dem Fondsobjekt auszieht).<br />

In diesem zusammenhang wurden renovierungsbzw.<br />

revitalisierungskosten im volumen von rd.<br />

891.980 euro, dies entspricht renovierungsaufwendungen<br />

von 200 euro / m² für die büro- und<br />

besprechungsräume sowie 80 euro / m² für die<br />

archivflächen (jeweils indexiert mit 2,3 Prozent<br />

p. a.), maklerkosten in höhe von 12 Prozent der<br />

anschlussmiete (rd. 351.156 euro) sowie als weiteres<br />

mieterzugeständnis (sog. Incentive) eine<br />

mietfreie zeit von sechs monaten, was zu mindereinnahmen<br />

in höhe von rd. 1.463.149 euro<br />

führt, unterstellt. somit belaufen sich die kalkulatorischen<br />

Gesamtkosten bzw. -aufwendungen<br />

aus der revitalisierung der Fondsimmobilie, aus<br />

maklerkosten und für mindereinnahmen aus der<br />

Gewährung mietfreier zeiträume im jahr 2024<br />

bzw. 2025 nach ablauf der Prognoserechnung<br />

auf 2.706.285 euro. Diese revitalisierungs- und<br />

vermietungskosten wurden in vollem umfang<br />

vom kalkulierten verkaufspreis in abzug gebracht.<br />

es wurden weiterhin kalkulatorische verkaufsnebenkosten<br />

(z. b. für anwalts- oder beratungskosten)<br />

von 262.750 euro (entspricht 0,5 Prozent<br />

des prognostizierten brutto-veräußerungserlöses)<br />

berücksichtigt. zudem wurden vereinbarte<br />

abwicklungsgebühren unter dem Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

mit der real I.s. in höhe von<br />

525.501 euro (entspricht 1 Prozent des prognostizierten<br />

brutto-veräußerungserlöses) kalkuliert.<br />

6.2 FOnDs­ unD bewirtsCHaFtungskOsten<br />

6.2.1 bewirtschaftungs­ und instandhaltungskosten<br />

bei dem mietvertrag mit der anwaltskanzlei<br />

caPstan handelt es sich im wesentlichen um<br />

einen so genannten netto-mietvertrag, unter<br />

dem der mieter grundsätzlich für die kosten im<br />

zusammenhang mit der bewirtschaftung und<br />

der versicherung der Immobilie verantwortlich<br />

ist. Dem vermieter obliegen lediglich die unter<br />

artikel 606 des französischen bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

(„code civil“) dargestellten arbeiten,<br />

d. h. Investitionen für reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen<br />

oder erneuerungen von<br />

strukturellen komponenten der Immobilie<br />

(u. a. tragende bauteile, Dach, große technische<br />

liquiditäts- und ertragsprognose und sensitivitätsanalysen<br />

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